…ausführte: "Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Betroffene sich seinen Unterhalt selbst verschaffen könne. Eine Erkrankung vor dem 21. Lebensjahr wurde nicht bezweifelt, jedoch die dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Eine neuerliche Begutachtung für das Jahr 2005 wurde empfohlen…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß § 8 Abs. 6 leg…
…Eheschließung und Familiengründung. Im Gutachten vom 16 05 2012 wird ein GdB 50 ab 01/ 2002 festgelegt mit voraussichtlich nicht dauernder Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen - dagegen wird nunmehr berufen. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): aktenmäßig Untersuchungsbefund: aktenmäßig Status psychicus / Entwicklungsstand: aktenmäßig Relevante…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…Gemäß § 8 Abs. 6 FLAG idF BGBl I Nr. 105/2002 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. 2. Folgender Sachverhalt…
… 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die ärztliche Bescheinigung bildet jedenfalls die Grundlage für die…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist nach § 8 Abs. 6 leg…
…Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht - weil es am Vorliegen einer notwendigen Voraussetzung mangelt - an Familienbeihilfe weder der Grund- noch der Erhöhungsbetrag zu (vgl Lenneis in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 8 Rz 21). Das Vorliegen der dauernden Erwerbsunfähigkeit ist durch…
…auf erhöhte Familienbeihilfe besteht somit bei der Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen nur dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die allgemeine Familienbeihilfe erfüllt sind. Die medizinischen Sachverständigengutachten gehen davon aus, dass eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr bzw…
…müssen, dass die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe (dauernde Unfähigkeit des Kindes, sich den Unterhalt zu verschaffen) nicht mehr vorliegen. Der Bw. hat es jedoch bis zur Rücksendung des Anspruchsüberprüfungsschreibens (im Oktober 2000) unterlassen, die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit seines Sohnes zu melden. Laut…
…Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, jetzt Sozialministeriumservice, auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die diesbezüglichen Kosten sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu ersetzen (…
…RV/7106245/2019, erwog das Bundesfinanzgericht: Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von vorneherein ausschließt…
…6 FLAG in der Fassung BGBI. I Nr. 105/2002 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Im gegenständlichen Berufungsfall…
…BGBl. I Nr. 105/2002 mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Gemäß § 10 Abs. 3…
…Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine ärztliche Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die Abgabenbehörde hat unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen…
… 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (jetzt Sozialministeriumservice) auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die ärztliche Bescheinigung bildet jedenfalls die Grundlage…
…der Begründung ab, dass aufgrund des ärztlichen Sachverständigengutachtens vom 18.5.2004 der Grad der Behinderung rückwirkend ab 1.10.1997 mit 50% festgestellt worden sei, auch eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, sei erst ab diesem Zeitpunkt, also erst nach…
…die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen aufgrund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. … Fachgebiet von medizinischen Sachverständigen ist jedoch ausschließlich die Behandlung von medizinischen Fragen einschließlich einhergehender körperlicher Einschränkungen. … Wie sich aus…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß Abs. 6 leg. cit…
…in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist gemäß Abs. 6 leg. cit…