Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen R.P., derzeitiger Aufenthalt unbekannt, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des…
…die Nachricht gefunden, den Bescheid beim Postamt behoben und rechtzeitig Berufung erhoben. Der angefochtene Bescheid hätte auf Grund seiner permanenten Ortsabwesenheit zwischen September und Dezember 2006 nicht zugestellt (hinterlegt) werden dürfen. Da der Haftungsbescheid auf Grund dieses Zustellmangels nicht rechtskräftig geworden sei, sei die Berufung…
…2006 unter (erstmaliger) Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche an seinem tschechischen Wohnsitz zugestellt worden sei. Seine Wohnadresse in R sei mit der Adresse seines Arbeitgebers…
…2006 unter (erstmaliger) Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche an seinem tschechischen Wohnsitz zugestellt worden sei. Seine Wohnadresse in R sei mit der Adresse seines Arbeitgebers…
…April 2006 unter Anführung seines Wohnsitzes in Tschechien berufen und ausgeführt, dass ihm dieser Bescheid wegen seiner Ortsabwesenheit auf seiner bisherigen Adresse in R erst von einer Woche an seinem tschechischen Wohnsitz zugestellt worden sei. Seine Wohnadresse in R sei mit der Adresse seines Arbeitgebers…
…war dennoch nicht Abstand zu nehmen, da eine Meldung einer Krankenkasse, die eine länger dauernde Erkrankung indizieren würde, für das Jahr 2011 nicht aktenkundig ist und ohne Befunde und ohne Angaben über Beginn der Erkrankung und Krankheitsverlauf nicht nachvollziehbar war, ob und wie lange die…
…Auslastung der Ferienwohnung von etwa 90 % notwendig ist, um einen Gesamtüberschuss zu erzielen! Die Erfahrungen im Tourismus zeigen, dass eine dauernde Auslastung auf diesem hohen Level nicht realistisch ist! Beobachtungszeitraum für endgültiger Liebhabereibeurteilung unerlässlich! LIEBHABEREI - Feststellung der Beurteilungseinheit "Gebäude": I. Hauptgebäude (EFH): Top 1: F…
…den die Sendung bestimmt ist. Angesichts der Tatsache, dass der Bw. keine Beweise für seine Behauptung einer dauernden Ortsabwesenheit gebracht hat, die bisherige Aussage eines durchgehenden Auslandsaufenthaltes zudem nachweislich unrichtig ist, war die Zustellung durch Hinterlegung durch den Zusteller am 20. Mai 2010 mit Beginn…
…Mai 2004 hinterlegt. Am 2. Juni 2004 ersuchte der GF der Bw. um neuerliche Zustellung, da er das Schriftstück wegen Ortsabwesenheit nicht übernehmen habe können. Am 16. Juni 2004 erhob die Bw. schließlich Berufung. Mit Bescheiden vom 24. Juni 2004 wies das Finanzamt die Berufungen…
…beim Finanzamt eine weitere, als Berufung zu wertende Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2008 (OZ 5 f./2008) eingereicht. Seinen Familienstand gab der Bw. in dieser Erklärung mit "dauernd getrennt lebend" an. In dieser Erklärung beanspruchte der Bw. den Alleinverdienerabsetzbetrag. Die Anzahl der Kinder…
…Wohnung im maßgeblichen Zeitraum vom Bw tatsächlich bewohnt und benutzt worden ist und daher eine Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes ist. Die regelmäßige Ortsabwesenheit von Montag bis Freitag aus beruflichen Gründen hebt den Charakter der Wohnung als Abgabestelle nicht auf (vgl. VwGH 6.12.1997…
…noch Rechenschaftsberichte oder Rechnungsabschlüsse erstellt wurden (dies wurde auch von der Kassiererin des Vereines am 17. April 2013 bestätigt); dass das Vereinsvermögen in dauernder Verwendung durch den Bw. ist; dass der Geldbestand (per September 2009 rund € 17.000,00) von der Kassiererin und vom…
…Eine - von nicht im Inland geborenen und immer nur in Österreich lebenden Personen niemals zu erfüllende - Ausschließlichkeit bezüglich weiterer Wohnsitze wurde vom VwGH unter Zitierung von Vorjudikatur in somit dauernder Rechtsprechung gerade zur Frage der Gewährung von Familienbeihilfe explizit verworfen (Hervorhebungen durch den Verfasser): Da …
…berufen. Aus der Berufungsschrift sei zu entnehmen, dass der Bw. seit über zwanzig Jahren in Bali lebe und wegen Ortsabwesenheit auf die Geschäfte der Firma keinen wie immer gearteten Einfluss hätte nehmen können. Dazu sei prinzipiell auszuführen, dass ein Geschäftsführer nicht unbedingt persönlich tätig werden…
…4.2000 dauernden Hinterlegungsfrist, ebenfalls ortsabwesend gewesen wäre, sodass von einer rechtswirksamen Zustellung der Bescheide durch Hinterlegung ausgegangen werden konnte. Im Übrigen hat der Berufungswerber auch nicht behauptet, dass er die Verständigung über die Hinterlegung nicht erhalten hätte. Selbst bei einer tatsächlichen Ortsabwesenheit hätte er…
…Arbeitgeber über das eigene FAX-Gerät in S. kommuniziert. Bezüglich der drei Monate dauernden Erstellung des Architektenkataloges ist der persönlichen Aussage des Bw. in der mündlichen Berufungsverhandlung gegenüber den in der vom steuerlichen Vertreter verfassten Vorhaltsbeantwortung vom 24. August 2003 gemachten Angaben der Vorzug zu…
…von ihnen offenkundig die Entdeckung der strafrelevanten Waffen(teile) durch die einschreitenden Beamten zu beobachten war, sie aber - in Anbetracht der offenkundig schwierigen Katalogisierung der einzelnen Gegenstände im Lager (immerhin dauerte die Durchsuchung Tage!) - bei fehlenden behördlicher Sicherungsmaßnahmen und raschem Handeln offenkundig noch hoffen konnten…
…von ihnen offenkundig die Entdeckung der strafrelevanten Waffen(teile) durch die einschreitenden Beamten zu beobachten war, sie aber - in Anbetracht der offenkundig schwierigen Katalogisierung der einzelnen Gegenstände im Lager (immerhin dauerte die Durchsuchung Tage!) - bei fehlenden behördlicher Sicherungsmaßnahmen und raschem Handeln offenkundig noch hoffen konnten…
…lt. Schriftsatz (11. Jänner 2006) 1 x pro Monat stattfinden und Ortsanwesenheit 1 x pro Monat ein bloß vorübergehendes Verweilen an einem Ort ist, das keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 26 Abs 2 (erster Satz) BAO idgF begründet. Eine Haushaltsführung im Elternhaus setzt eine…
…Grund deren Wohnsitz in Wien erst am 18. September 2006 abgemeldet worden sei. Außerdem wurde die Bw. aufgefordert, einen Nachweis ihrer Ortsabwesenheit zum Zeitpunkt der Zustellung des o. a. Bescheides beizubringen. In Beantwortung dieses Ergänzungsersuchen gab die Bw. mit Schreiben vom 17. Oktober 2006 bekannt…