…Unterbrechungen, hätten die Berufungswerberin und ihr Gatte DV im gemeinsamen Haushalt gelebt. Das für die Inanspruchnahme des Alleinerzieherabsetzbetrages notwendige Erfordernis des dauernd-Getrenntlebens liege daher nicht vor. In der Folge beantragte die Berufungswerberin Vorlage ihres Rechtsmittels an die Abgabenbehörde II. Instanz. Sie brachte vor, am…
…als Partei niederschriftlich befragt. Es werden daher sowohl der Bw. selbst als auch seine Gattin niederschriftlich dazu zu vernehmen sein, ob sie im Sinne des Gesetzes dauernd voneinander getrennt leben und, falls dies zu bejahen ist, seit wann dies der Fall ist. Sollte ein Erscheinen…
…ob sie nun vorübergehend oder auf Dauer getrennt leben. Im gegenständlichen Fall hat die Bw. weder behauptet noch nachgewiesen, dass kein einvernehmlicher Wille zur Fortführung ihrer Ehe bestanden habe und die Ehegatten die Absicht gehabt hätten, künftig dauernd getrennt zu leben. Allein aus der Tatsache…
…besteht bis dato eine aufrechte Ehe mit Frau IP. Die Ehegatten leben aber seit Jänner 2004 in getrennten Haushalten. Der Tatbestand des "Dauernd-getrennt-lebens", welcher schädlich für die Begünstigung des Alleinverdienerabsetzbetrages ist, liegt daher ab 2004 vor. Ebenfalls ab dem Jahr 2004 besteht eine…
…verbringen (VwGH 15.2.1984, 83/13/0153). Eine längere Abwesenheit vom Familienwohnsitz aus beruflichen Gründen gilt noch nicht als dauernd getrennt leben. Die berufliche - auch längere- Abwesenheit hebt das gemeinsame Wohnen in einer bestehenden Lebensgemeinschaft dann nicht auf, wenn beide Ehepartner außerhalb dieser beruflich…
…von Ehegatten dadurch gekennzeichnet, dass beide zur Finanzierung ihrer gemeinsamen Bedürfnisse beitragen, so ist davon auszugehen, dass sie nicht dauernd getrennt leben; anderenfalls spricht man von dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Bei den letztgenannten müssen sohin Umstände vorliegen, die darauf schließen lassen, dass das einer Ehe…
…LStR gehe hervor, dass ein Steuerpflichtiger Alleinerzieher sei, wenn er mit mindestens einem Kind mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebe. Ein "dauernd getrennt leben" im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG gelte ebenso für § 33 Abs…
…2009 geborenen Sohn Io die Auszahlung der Familienbeihilfe. Im Feld "Angaben zur/zum EhepartnerIn, von dem Sie nicht dauernd getrennt leben" führte sie den Namen des Berufungswerbers an. Mit Schreiben vom 24. November 2009 ersuchte das Finanzamt daraufhin den Berufungswerber, folgende Fragen zu beantworten: "Seit…
…Zeitpunkt wiederum in den gemeinsamen Haushalt zurückgekehrt. Mit Vorhalt vom 23. September 2009 wurde der Bw. zwecks Beurteilung des Vorliegens/Nichtvorliegens des für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrags (negativen) Tatbestandmerkmals des "dauernd getrennt leben" dem Finanzamt bekannt zu geben, ob seine Ehe zwischenzeitig geschieden sei, bzw…
…auf die finanziellen Verpflichtungen des Ehegatten spricht gegen ein dauendes Getrenntleben der Bw. und ihres Ehegatten. Gegen eine durch Verlassen eines Ehegatten beendete eheliche Gemeinschaft spricht, dass die Ehegatten in beiden Streitjahren versuchten, möglichst viel Freizeit gemeinsam zu verbringen, da Ehegatten, die dauernd getrennt leben…
…S. 511). Es besteht in diesen Fällen kein Wille mehr zur eine eheliche Gemeinschaft kennzeichnenden, gemeinsamen Lebensführung. Im vorliegenden Fall sprechen somit folgende Tatsachen gegen ein dauernd getrennt leben im Sinne dieser Ausführungen: 1) Seit Beginn des Jahres 2001 lebt die Bw. lt. eigenen Angaben…
…nicht dauernd getrennt lebt. Alleinerzieher ist ein Steuerpflichtiger, der mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs.1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in Gemeinschaft mit einem (Ehe) Partner lebt. Der Verwaltungsgerichtshof brachte zum Ausdruck, dass Ehegatten, die trotz aufrechter Ehe ein dauerndes Getrenntleben beabsichtigen…
…gemeinsam zu leben. Nur wenn objektive Umstände eine dauernde Trennung erzwingen, kann dem subjektiven Willen der Ehegatten kein entscheidendes Gewicht beigemessen werden (z.B. der Ehegatten verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe, VwGH 21.12.1992, 89/13/0135). Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn ein Partner…
…Ausgeschlossen vom Alleinverdienerabsetzbetrag sind somit Personen, die Unterhalt an einen dauernd getrennt lebenden Partner oder an einen geschiedenen Ehegatten leisten (vgl. Sailer/Bernold/Mertens/Kranzl, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, 511). Ein dauerndes Getrenntleben wird dann anzunehmen sein, wenn ein Ehepartner die gemeinsame Wohnung…
…Absetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben (Doralt, EStG-Kommentar, Band III, Tz 35 zu § 33 EStG 88). Vorliegendenfalls ist festzuhalten, dass eine (noch) aufrechte Ehe nach der Judikatur grundsätzlich gegen eine (dauernd) getrennte Lebensführung spricht (vgl. VwGH 22.10…
…mit Kindern ausgesetzt sind. Verheirateten Personen steht der Absetzbetrag nur dann zu, wenn sie von ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben. Gemäß § 106 Abs 1 EStG gelten als Kinder im Sinne dieses Bundesgesetzes Kinder für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner (Abs. 3) mehr als…
…in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen jedoch an diesen zurückkehrt, um sodann gemeinsam mit seinem Ehegatten dort zu leben. Ein "dauernd getrennt leben" im Sinne der obzitierten gesetzlilchen Bestimmung ist hingegen jedenfalls dann anzunehmen, wenn ein Ehegatte die gemeinsame eheliche Wohnung verläßt und - getrennt von…
…Willen der Eheleute nicht auf Dauer angelegten räumlichen Trennung bleibt der gemeinsame Haushalt wirtschaftlich gesehen aufrecht. Im Regelfall ist die Absicht der Ehegatten maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben. Von Bedeutung ist daher, ob die Beziehung der Ehegatten vom Willen getragen ist…
…eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, leben dann dauernd getrennt, wenn ein Partner die gemeinsame Wohnung verlässt, um forthin auf Dauer sein Leben in einer anderen Wohnung zu verbringen. Dabei ist die Absicht der Partner maßgeblich, ob sie nur vorübergehend oder dauernd getrennt leben. In freier Beweiswürdigung…
…entnehmen: Das Tatbestandsmerkmal des "Nicht-Dauernd-Getrennt-Lebens" stellt ausschließlich auf die Sachverhaltsfrage ab, ob der Steuerpflichtige, der den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, bei an sich aufrechter Ehe tatsächlich in Gemeinschaft mit seinem Ehegatten lebt. Von einem "Nicht-Dauernd-Getrennt-Leben" ist in diesem Zusammenhang auch dann…