…Abs. 1 BAO sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten, wenn eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d) nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Gem. § 217 Abs. 2 leg.cit. beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gem…
…für deren Entrichtung allein verantwortlich. Soweit die Vertreterin in der mündlichen Verhandlung Einwände gegen die Richtigkeit der Festsetzung der Umsatzsteuer des Jahres 2004 erhebt, ist sie mit diesem Vorbringen gemäß § 248 BAO auf das Abgabenfestsetzungsverfahren zu verweisen. Es wäre Aufgabe der Bw. bzw. später des…
…sei vorerst nicht zu erkennen gewesen. Aufgrund jener spezifischen EDV-Konstellation habe unter Einsatz erheblicher Mittel ein anderes Softwarehaus zur Fehlerbehebung beauftragt werden müssen, erst dadurch sei sodann im Dezember 2003 ersichtlich geworden, dass ein entsprechender Fehlbetrag aus der Umsatzsteuer resultiere, der sonst aber nicht…
…eröffnet, aufgrund des schlechten Geschäftes begannen die Mietzahlungen erst mit 01.01 2006. Der Mietzins (excl. Betriebskosten) beträgt mtl. inkl. USt für Wohnung und Praxis € 460,00 und ist halbjährlich zu entrichten. Die Betriebskosten werden erst nach gesonderter Abrechnung anteilsmäßig verrechnet. Da Fr. SV…
…Ablauf der Leasingdauer möglich und auch zweckmäßig (da so vereinbart): • Dies ergibt sich einerseits aus den AGB-Bestimmungen über die Auflösung des Leasingverhältnisses (Punkt 5. B-Leasing und Punkt 6.3 A-Leasing). Da bei einer Auflösung des Leasingvertrages jedenfalls alle Restraten zu entrichten sind…
…Kfz-Steuer und USt-Vz Februar 2003 kam, so hat er die Konsequenz aus diesen lückenhaften Auskünften selbst zu tragen. 3.4.3 Zusammenfassung Die verspätete Entrichtung der USt-Vz März 2003 liegt im Verantwortungsbereich des Bw. und ist dadurch bedingt, dass der Überweisungsauftrag verspätet…
…Festsetzung der UST für 05/2009 stattgegeben worden wäre. Es werde daher um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten…
…und lit. b BAO (Anm.: "...sind zu entrichten...") ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt. Stundungszinsen sind daher bei Vorliegen der gesetzliche Voraussetzungen zwingend bescheidmäßig festzusetzen. Ihre Vorschreibung stellt dabei keine Pönalmaßnahme, sondern ein wirtschaftliches Äquivalent für den Zinsenverlust dar, den der Abgabengläubiger dadurch erleidet, dass…
…850,76. Mangels weiterer Anhaltspunkte ist diese ebenfalls strafrelevante Umsatzsteuerrestschuld in freier Beweiswürdigung auf diejenigen Voranmeldungszeiträume des Jahres 2002 zu verteilen, für welche K keinerlei Angaben gemacht hat (Februar, März, Juli bis Dezember 2002). Die Entrichtung der Restschuld erfolgte laut Buchungsabfrage erst ab 19. Juni…
…und der GmbH (am 1. Februar 2009 erstellte das Einzelunternehmen eine Rechnung an die GmbH über die Lieferung von Röhrenkollektoren für einen Leistungszeitraum von 29. April bis 31. Dezember 2008) vorerst im Wege von Entnahmen und Einlagen zu verschleiern und dadurch die Entrichtung der Umsatzsteuer…
…2007 und damit vier Tage zu spät eingebracht. Laut einer Stellungnahme seines ehemaligen Steuerberaters GF habe dieser den Bw darauf hingewiesen, dass die Zahllast bei Fälligkeit laut Steuerbescheid zu entrichten sei. Die Bezahlung könne nur entfallen, wenn durch die Veranlagung der Einkommensteuer ein Guthaben entstehe…
…und des § 21 UStG 1994 sinngemäß anzuwenden. 2. Der zu entrichtende Umlagebetrag ist kalendervierteljährlich selbst zu berechnen und spätestens am fünfzehnten Tag des nach Ende des Kalendervierteljahres zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Bei der Berechnung der Umlage für das jeweils letzte Kalendervierteljahr sind Unterschiedsbeträge, die sich…
…UStG, 3. Auflage, Rz. 20 zu § 19 UStG verweise darauf, dass der Leistungsempfänger den Umsatz, für den er nach § 19 Abs. 1b UStG Steuerschuldner sei, im Rahmen der Voranmeldung zu erklären und die Steuer zu entrichten habe. Der Leistungsempfänger habe für die übergegangenen Steuerschulden die…
…1 UStG, nicht entrichtet worden. In diesem Zusammenhang werde auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach es Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine…
…einquartierten Gäste die Entrichtung der Nächtigungsabgabe nach § 2 des Gesetzes geschuldet hatten. Die in den Abrechnungen für Beherbergungen im Appartementhaus als Teil der gesondert ausgewiesenen Ortsabgabe enthaltene FVA stellte somit umsatzsteuerlich ebenfalls einen nach § 4 Abs. 3 UStG 1994 bzw. 1972 zu behandelnden Durchlaufposten dar…
…dass die auf die Veräußerung der wesentlichen Geschäftsgrundlagen der X. GmbH an den Berufungswerber entfallende Umsatzsteuer erst zu dem sich aus § 21 Abs. 1 UStG 1994 ergebenden Fälligkeitstag zu entrichten gewesen wäre. Der Berufungswerber kann sich seiner haftungsrechtlichen Verantwortung für die Nichtentrichtung dieser Abgabe aber…
…S daher im Regelfall unbekannt. Zu spät oder nicht erfolgte Einreichungen seien ihm erst über die Buchungsmitteilungen bekannt geworden, er habe darauf aber keinen Einfluss gehabt. Sämtliche Jahresabschlussarbeiten seien jedenfalls ausschließlich durch Z erfolgt. Der Posteinlauf habe sämtliche Rechnungen an Z weitergeleitet. Dieser habe entschieden…
…kein Verspätungszuschlag, sondern ein Säumniszuschlag verhängt worden sei. 5.) Die Festsetzung eines Säumniszuschlages am 9. September 2009 in Höhe von € 82,97 für die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuerschuld bis 17. August 2009 sei aus den angeführten Gründen zu Recht erfolgt. II. a. Mit…
…dass durch die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen eine Abgabenverkürzung bewirkt wird, auch ihr war die Verpflichtung im Sinne des § 21 UStG 1994 bekannt. Das Handeln der Beschuldigten war darauf gerichtet, ihren Tatbeitrag dadurch zu leisten, dass eine Abgabenverkürzung bewirkt wird. Weiters hat der Beschuldigte M.L…
…wäre. Betont werde, dass es Möglichkeiten gegeben hätte, die Abgaben fristgerecht zu entrichten, sofern die nötigen Informationen vorgelegen wären. Ihm wären diese Informationen über einen längeren Zeitraum vorenthalten worden. Dadurch hätten sich nunmehr Rückstände gebildet, die bei ordnungsgemäßer Meldung an den Geschäftsführer bzw. an den…