…ist dem Bw. die (verminderte) Familienbeihilfe für die zwei mj. bosnischen Enkelkinder für den Zeitraum April 1992 zu gewähren. Insoweit war der Abweisungsbescheid des Finanzamtes vom 21.06.2006 rechtswidrig und aufzuheben und der Ansicht des Bw. zu folgen. Familienbeihilfe für den Zeitraum 09/1992…
…der. Familienbeihilfe zuständige jugoslawische bzw. bosnische Heimatgemeinde) amtlich verfügt oder erklärt oder von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird. Dass der Bw. im antragsgegenständlichen Zeitraum seine beiden mj. Enkelkinder tatsächlich und zur Gänze erhalten hat, ist auch schon deshalb sehr glaubhaft und plausibel, weil…
…bzw. Ausreisestampiglien erhalten hätten. Dass in der vorgelegten Unterhaltsbescheinigung seitens der bosnischen Heimatgemeinde bescheinigt werde, er "bringe oder schicke über Kollegen" stehe zum späteren Vorbringen, wonach der Berufungswerber die entsprechenden Unterhaltsbeträge seinem minderjährigen Enkelkind stets selbst nach Bosnien gebracht habe, auch keineswegs im Widerspruch, wie…
…Ausreisestampiglien erhalten würden. Dass in der vorgelegten Unterhaltsbescheinigung seitens der bosnischen Heimatgemeinde bescheinigt werde, er "bringe oder schicke über Kollegen ........" stehe zum späteren Vorbringen, wonach der Berufungswerber die entsprechenden Unterhaltsbeträge seinen minderjährigen Enkelkindern stets selbst nach Bosnien gebracht habe, auch keineswegs im Widerspruch wie das…
…Ausreisestampiglien erhalten würden. Dass in der vorgelegten Unterhaltsbescheinigung seitens der bosnischen Heimatgemeinde bescheinigt werde, er "bringe oder schicke über Kollegen ........" stehe zum späteren Vorbringen, wonach der Berufungswerber die entsprechenden Unterhaltsbeträge seinen minderjährigen Enkelkindern stets selbst nach Bosnien gebracht habe, auch keineswegs im Widerspruch wie das…
…bosnischen (Heimat)Gemeinde des Bw. ausgestellt und unterfertigt wurde, sowie mittels einer von den Kindeseltern beglaubigt unterfertigten (Empfangs)Erklärung bzw. -bestätigung, in welcher diese den tatsächlichen Erhalt der vom Bw. geleisteten und in der vorgenannten Unterhaltsbescheinigungen bereits amtlich bestätigten (Unterhalts)Beträge für das mj. Enkelkind…
…Februar 1980, ist dem Bw. die (verminderte) Familienbeihilfe für die mj. bosnischen Enkelkinder für den Zeitraum April 1992 und Jänner und Februar 1996 zu gewähren. Die gegenständliche Rechtsansicht teilt auch das Finanzamt. Der Berufung des Bw. war daher in diesem Punkt Folge zu geben. 2…
…Mit Schriftstück vom 4.7.1997 wurden Unterlagen nachgereicht. Aus der Bestätigung des Unterhaltes der bosnischen Gemeinde vom 17.6.1997 geht ergänzend zu der bereits vorgelegten hervor, dass die Beträge von je ATS 1.000.- den Gesamtkosten für den Unterhalt der Enkelkinder (Ernährung, Bekleidung…
…ausgestellt von der zust. bosnischen Gemeinde, Bestätigung betr. mtl. Unterhaltsleistung von ATS 1.000.- je Enkel, Bl. 28 und 29 d.A.), eidesstattliche Erklärung der Kindeseltern vom 11.4.2000 betr. den Empfang von mtl. ATS 1.000.- pro anspruchsbegründendes Enkelkind (Bl. 41 d.A…
…und hat in Österreich einen Wohnsitz. Er beantragte die rückwirkende Gewährung von Familienbeihilfe. Das Finanzamt Zell am See wies den Antrag des Bw. vom 22. September 1997 auf Gewährung der Familienbeihilfe für in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder P.K., P.S., P.V., B.Jo.…
…Bosnien-Herzegowina aus rechtlichen (Unterhaltspflicht gegenüber dem einkommens- und vermögenslosen Sohn und gegenüber den Enkelkindern) und sittlichen Gründen nicht möglich bzw. nicht zumutbar; siehe in diesem Zusammenhang auch das vor kurzem in Bezug auf einen bosnischen Gastarbeiter ergangene Erkenntnis des VwGH vom 18.10.2005…
…in seinem Herkunftsland, in welchem seine Familie - bestehend aus seiner Ehefrau, seinem Sohn, seiner Schwiegertochter und drei Enkelkindern - die von ihm wirtschaftlich abhängig ist, auf einem Bauernhof lebt und eine Subsistenzlandwirtschaft betreibt. Die Familie bewirtschaftet eine Fläche von rund drei Hektar, wobei eine Nutzung als…
…nachhinein im Jahr 1997 ausgestellt wurde, ist einfach der, dass der Bw. erst später von seinen bosnischen Kollegen erfuhr, dass diese bereits ab 1995 in Wien und Niederösterreich für ihre Enkelkinder in Bosnien die Familienbeihilfe bekamen. Da im Familienlastenausgleichsgesetz zu § 10 Abs. 3 bestimmt wird…
…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit beim Finanzamt am 27.11.1997 eingelangter Eingabe die Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden Enkelkinder Kind1 und Kind2 für den Zeitraum 11/1992 bis einschl…
…von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird. Wie, d.h. auf welchem Weg die Unterhaltsleistungen an die mj. Enkelkinder gelangt sind, ist für den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht von Bedeutung. Dies kann durch persönliche Übergabe, durch Übermittlung der Unterhaltsbeträge durch dritte Personen, und zwar…
…führte der Bw. im Wege seines steuerlichen Vertreters aus, dass er bosnischer Staatsangehöriger sei, in Österreich bei einer Baufirma beschäftigt gewesen und seit dem heurigen Jahr pensioniert sei. Die Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung sei ihm nicht bekannt gewesen. Er fahre wöchentlich zu einer Familie in seiner…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Peter Zivic, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Abweisung des Antrags auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind D., geb. 13.12.1982, ab 1.4.1998 und für das Kind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Peter Zivic, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1.5.1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Peter Zivic, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Abweisung des Antrags auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1.4.1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Peter Zivic, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Abweisung des Antrags auf Gewährung von Familienbeihilfe ab 1.4.1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…