…haben (Ansicht der Bw.) oder ob die von der IAF-Sercive GmbH an die Bw. geleisteten Bezüge in den vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnzetteln nicht enthalten waren (Ansicht des Finanzamtes). Die A. GesmbH stellte der Bw. einen Lohnzettel für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 11…
…ist." Wie bereits ausgeführt, hat der Bw. während des Jahres 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von zwei bezugsauszahlenden Stellen, nämlich von der Pensionsversicherungsanstalt und einem früheren Arbeitgeber erhalten. Auf Grund der niedrigen Einkünfte von einem ehemaligen Arbeitgeber (brutto € 77,84 bzw. € 66,72…
…Wie bereits ausgeführt, hat die Bw. während des Jahres 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von zwei bezugsauszahlenden Stellen, nämlich von der Pensionsversicherungsanstalt und von ihrem Sohn erhalten. Von beiden bezugsauszahlenden Stellen wurde während des Jahres 2006 keine Lohnsteuer einbehalten, da jeder Bezug für sich die…
…wurde die Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2005 veranlagt und wurden im Bescheid vom Finanzamt Bezüge von zwei bezugsauszahlenden Stellen berücksichtigt. Das Finanzamt wies im Bescheid darauf hin, dass die Bw. während des Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten habe. Die Lohnsteuer…
…Geltend gemacht wurden Sonderausgaben sowie eine Erwerbsminderung von 50% als außergewöhnliche Belastung; einen Lohnzettel habe er nur von einer einzigen bezugsauszahlenden Stelle erhalten. Mit Bescheid vom 24.2.2006 wurde der Bw. vom Finanzamt Wien 4/5/10 zur Einkommensteuer für das Jahr 2005 veranlagt…
…Der im Arbeitnehmerveranlagungsverfahren ergangene, mit Berufung angefochtene, Bescheid ergab eine Gutschrift in Höhe von € 240,49, wobei als bezugsauszahlende Stelle der nichtselbstständigen Einkünfte die Berufungswerberin selbst genannt wurde. In der dagegen erhobenen Berufung wird vorgebracht, dies habe offenbar zur Folge gehabt, dass vom Finanzamt…
…225) | 215,73 Der Einkommensteuerbescheid 2007 wurde wie folgt erlassen: | Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | | Übermittelte Lohnzettel laut Anhang | | Bezugsauszahlende Stelle | stpfl. Bezüge (245) | | X.GmbH | 7.149,86 € | | X.GmbH | 12…
…sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Vielmehr hätte sie erst die Höhe der von der zweiten bezugsauszahlenden Stelle bezogenen Einkünfte ermitteln müssen. Ob sie diese Ermittlungen aus ihrem Verschulden nicht durchgeführt hat…
…sie für die Festsetzung der Einkommensteuer von Bedeutung sind. Dem Beschwerdevorbringen, dass sich die Beschwerdeführerin über die Notwendigkeit der Angabe der Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen geirrt hätte, kann daher nicht gefolgt werden. Es ist allgemein bekannt, dass bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer…
…dass die Bw. im Jahr 1999 - neben ihren Einkünften aus selbständiger Arbeit - Bezüge sowohl von der X-Krankenkasse als auch von Y erhalten hat. Beide bezugsauszahlende Stellen haben über die von ihnen an die Bw. ausgezahlten Bezüge jeweils einen Lohnzettel ausgestellt; beide Lohnzettel wurden im…
…dass die Bw. im Jahr 1999 - neben ihren Einkünften aus selbständiger Arbeit - Bezüge sowohl von der X-Krankenkasse als auch von Y erhalten hat. Beide bezugsauszahlende Stellen haben über die von ihnen an die Bw. ausgezahlten Bezüge jeweils einen Lohnzettel ausgestellt; beide Lohnzettel wurden im…
…dasselbe Einkommen nur von einer auszahlenden Stelle bezogen hat (worauf auch das Finanzamt in der Begründung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides ausdrücklich hingewiesen hat). Entgegen der Rechtsauffassung der Bw. genügt es somit zur Berechnung der Jahreseinkommensteuer nicht, die von den einzelnen bezugsauszahlenden Stellen jeweils einbehaltenen Lohnsteuerbeträge zusammenzuzählen…
…die am 3. April 1997 beim Finanzamt einlangte, gab der Bw. die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen im Veranlagungsjahr mit drei an. Unter "Name und Anschrift des Arbeitgebers" führte der Bw. das C-Amt, die Gemeinde A und die Gemeinde B an (Veranlagungsakt S 5/96…
…weshalb eine genaue Überprüfung der allgemeinen Angaben auf der ersten Seite der Erklärung (in der auch die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen einzutragen ist) wohl unterblieben ist. Auf Grund der Verpflichtung zur Übermittlung der Lohnzettel an das Finanzamt und den diesem zur Verfügung stehenden Daten war…
…bekannt, dass er Linienpilot sei und eine bezugsauszahlende Stelle habe. Er beantragte die Berücksichtigung folgender Werbungskosten: | Art der Werbungskosten | Kennzahl | Betrag in € | Gewerkschaftsbeiträge | 717 | 75,00 | Pendlerpauschale | 718 | 1.267,50 | Arbeitsmittel | 719…
…Vorlage eines Lohnzettels durch den Arbeitnehmer sehe das geschilderte Verfahren nicht vor. In der Einkommensteuererklärung sei jedoch die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen anzuführen. Im gegenständlichen Fall habe der Arbeitgeber die Lohnzettel des Bw mit einer falschen Versicherungsnummer, nämlich Monat-falsch (Zusatz der Berufungsbehörde: Geburtsmonat falsch)…
…das Finanzamt übermittelt worden wäre, wodurch sich die Bemessungsgrundlage ändern würde. Im Berufungsschreiben vom 15.3.1012 führte der Berufungswerber aus, dass er beim Ausfüllen seiner Steuererklärung leider nur eine bezugsauszahlende Stelle angekreuzt habe, da für ihn klar gewesen sei, dass er bis zu seiner…
…worin er Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit erklärte, sowie als Arbeitgeber den Magistrat der Stadt Wien angab. Weiters wurde die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen mit "1" angegeben und Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, mit 58.783 S geltend gemacht. In einer Beilage…
…Arbeitslohn bzw. der Pension eines inländischen Arbeitnehmers bzw. Pensionisten durch inländische Arbeitgeber bzw. bezugsauszahlende Stellen bestimmte Aufwendungen zu berücksichtigen sind, im Sinne von Art. 51 GRC durchgeführt wird. Nach der Entscheidungspraxis des UFS ist das dem nicht letztinstanzlich entscheidenden nationalen Gericht durch Art. 267 AEUV…
…Jänner 2009 und überreichte sie am 13. Jänner 2009 dem Finanzamt. Der Bw. gab darin zwei bezugsauszahlende Stellen bekannt. Bei den Sonderausgaben erklärte der Bw. € 3.000,00 als Aufwendungen für junge Aktien, einschließlich Wohnsparaktien und Wandelschuldverschreibungen (KZ 465) sowie € 100,00 für…