…in Streit stehenden beweglichen Nachlass-Vermögenswerte (Bankguthaben, Lebensversicherung) iSd Art. 5 Abs. 2 DBA-BRD zu Recht der österr. Erbschaftsbesteuerung unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes gem. § 6 Abs. 4 ErbStG iVm Art. 7 DBA-BRD in Bezug auf das gesamte in- und ausländische Nachlassvermögen unterworfen worden…
…Bei der Bemessung der Erbschaftsteuer für die Bw. wurde hingegen vom Wert des beweglichen Nachlassvermögens ausgegangen und fand der Wert der Eigentumswohnung keine Berücksichtigung. Die von der Bw. gegen den Erbschaftsteuerbescheid eingebrachte Berufung wurde vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Juli 2003 als unbegründet abgewiesen…
…3 DBA auch im Hinblick auf bewegliches Vermögen in dem einen Vertragsstaat (hier BRD) im anderen Vertragsstaat (hier Österreich) abzugsfähig, sodass auch der Pflichtteilsanspruch (zur Gänze oder anteilig) aus dem Titel der Überschuldung beim inländischen Nachlassvermögen abgesetzt werden könnte. Im Berufungsfalle wurde nun mittels Beibringung…
…Ableben der Mutter und Vorerbin am 22. Dezember 2004 als Nacherben zu je 1/2 Anteil berufen. Im hauptsächlich in Deutschland gelegenen Nachlassvermögen befindet sich auch ein 989/40.891 Miteigentumsanteil an einer in Österreich gelegenen Liegenschaft ("Eigentumswohnhäuser in Ma.", Wohnung Top 8) in Höhe…
…3fachen EW Gst 246/2 neu (€ 20.628,04) + 3/8 des 3fachen EW Gst 248 neu (€ 97.743,37) | € 128.685,43 | Zuzüglich Guthaben bei Banken (¼ des beweglichen Nachlassvermögens) | € 4.010,67 | Abzüglich Freibetrag gemäß …
…wies auf die "einheitswertbedingte" Nachlassüberschuldung in Höhe von 9.002,43 € hin. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus: Begräbniskosten gehörten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie seien somit vorrangig aus einem verwertbaren Nachlassvermögen zu bestreiten. Fänden Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiven Deckung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,217.283 die Steuer mit hfl 110.101 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,189.271 die Steuer mit hfl 222.679 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,189.271 die Steuer mit hfl 226.328 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…17 .Oktober 2006 setzte F.S. senior testamentarisch seine Tochter S.K. als Universalerbin seines zukünftigen Nachlassvermögens ein und setzte seinen Sohn Ferdinand Seitz junior auf den gesetzlichen Pflichtteil und bestimmte ausdrücklich, dass alle Vorausempfänge auf diesen Pflichtteil anzurechnen sind. Dem Bw, als seinen Schwiegersohn…
…247/1, 247/2. Am 17 .Oktober 2006 setzte F.S. senior die Bw. testamentarisch als Universalerbin seines zukünftigen Nachlassvermögens ein und setzte seinen Sohn F.S. junior auf den gesetzlichen Pflichtteil. J.K., als seinen Schwiegersohn, vermachte er als Legat seinen Hälfteanteil an dem…
…29. April 2009 wurde der Berufungswerberin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für diesen Erwerbsvorgang die Erbschaftssteuer mit € 115.981,32 vorgeschrieben. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht: "Zum Nachlassvermögen gehört ein 40% Kommanditanteil an der H.A.G.E…
…angenommen worden. Es werde nunmehr folgendes eidesstättige Vermögensbekenntnis erstattet: I. Aktiva a. unbewegliches Vermögen ..... b. bewegliches Vermögen ..... 5. Geschäftsanteil an der Firma BGmbH mit dem Sitz in B. im Nominale von 125.000,00 S, hierauf geleistetes Nominale: 62.500,00 S 6. Kommanditist der…
…angenommen worden. Es werde nunmehr folgendes eidesstättige Vermögensbekenntnis erstattet: I. Aktiva a. unbewegliches Vermögen ..... b. bewegliches Vermögen ..... 5. Geschäftsanteil an der Firma BGmbH mit dem Sitz in B. im Nominale von 125.000,00 S, hierauf geleistetes Nominale: 62.500,00 S 6. Kommanditist der…
…Erblasser wäre Hälfteeigentümer der EZ 387 des Grundbuches Do. gewesen. Der Einheitswert würde betragen: | 610.500,00 S | | Bewegliches Vermögen | | 2. | Bausparvertrag, Guthaben Kapital und Zinsen | 91.166,50 S | 3. | Konto Nr. 144.832 R…
…| - ATS 30.000,00 | - Freibetrag gemäß § 15 (1) 1 b ErbStG (für das bewegliche Nachlassvermögen in Australien) | - ATS 20.000,00 | steuerpflichtiger Erwerb | ATS 2.080.283,94 | Bemessungsgrundlage gerundet gemäß § 28 ErbStG | ATS 2.080.280,00 …
…2002 verstarb Frau E.H. unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. In dieser hatte sie verfügt: "Zu Erben meines gesamten wo immer befindlichen und wie immer Namen habenden beweglichen und unbeweglichen Nachlassvermögens setze ich je zur Hälfte meinen Sohn A.H., Honolulu...... und meinen Enkel T…
…Pflichtteilsverzichtsvertrag vom 10.5.1994 4. Testament der Bw. vom 11.1.2005 In dieser vor dem öffentlichen Notar Dr. M errichteten Urkunde wurde ua. festgehalten: [...] Zweitens: Zum Alleinerben meines ganzen beweglichen und unbeweglichen Nachlassvermögens setze ich meinen Sohn Herrn CK, geb. Datum1, Koch, Wohnort…
…die Erbschaftsteuerschuld grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers entstehe. Bei der Besteuerung der Erbschaft sei daher von den Verhältnissen des Erblassers am Todestag auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes eintreten würden, seien für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung…
…Juni 2003, ein Erbteilungsübereinkommen. Demnach übernahm der erbl. Enkel P.S. mit Zustimmung der miterbenden Bw. den gesamten beweglichen und unbeweglichen Nachlass, sohin auch den der Bw. bis dahin zustehenden Hälfteanteil am Gewerbebetrieb "H.P.", mit Last und Vorteil in seinen Besitz und in sein…