…in Streit stehenden beweglichen Nachlass-Vermögenswerte (Bankguthaben, Lebensversicherung) iSd Art. 5 Abs. 2 DBA-BRD zu Recht der österr. Erbschaftsbesteuerung unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes gem. § 6 Abs. 4 ErbStG iVm Art. 7 DBA-BRD in Bezug auf das gesamte in- und ausländische Nachlassvermögen unterworfen worden…
…Bei der Bemessung der Erbschaftsteuer für die Bw. wurde hingegen vom Wert des beweglichen Nachlassvermögens ausgegangen und fand der Wert der Eigentumswohnung keine Berücksichtigung. Die von der Bw. gegen den Erbschaftsteuerbescheid eingebrachte Berufung wurde vom Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Juli 2003 als unbegründet abgewiesen…
…3 DBA auch im Hinblick auf bewegliches Vermögen in dem einen Vertragsstaat (hier BRD) im anderen Vertragsstaat (hier Österreich) abzugsfähig, sodass auch der Pflichtteilsanspruch (zur Gänze oder anteilig) aus dem Titel der Überschuldung beim inländischen Nachlassvermögen abgesetzt werden könnte. Im Berufungsfalle wurde nun mittels Beibringung…
…Ableben der Mutter und Vorerbin am 22. Dezember 2004 als Nacherben zu je 1/2 Anteil berufen. Im hauptsächlich in Deutschland gelegenen Nachlassvermögen befindet sich auch ein 989/40.891 Miteigentumsanteil an einer in Österreich gelegenen Liegenschaft ("Eigentumswohnhäuser in Ma.", Wohnung Top 8) in Höhe…
…3fachen EW Gst 246/2 neu (€ 20.628,04) + 3/8 des 3fachen EW Gst 248 neu (€ 97.743,37) | € 128.685,43 | Zuzüglich Guthaben bei Banken (¼ des beweglichen Nachlassvermögens) | € 4.010,67 | Abzüglich Freibetrag gemäß …
…dadurch berichtigt werden. Wird neben unbeweglichem Vermögen auch bewegliches Vermögen überlassen, ist die Gegenleistung proportional aufzuteilen." Im Vorlageantrag wurde ergänzend ausgeführt, dass die Erstbehörde verkenne, dass durch die Überlassung von Nachlassvermögen an Zahlungs statt nicht die ganze Forderung des BF abgegolten werde, sondern nur ein…
…wies auf die "einheitswertbedingte" Nachlassüberschuldung in Höhe von 9.002,43 € hin. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus: Begräbniskosten gehörten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten. Sie seien somit vorrangig aus einem verwertbaren Nachlassvermögen zu bestreiten. Fänden Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiven Deckung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,217.283 die Steuer mit hfl 110.101 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,189.271 die Steuer mit hfl 222.679 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…der Bw ausgehend vom Erwerb von hfl 1,189.271 die Steuer mit hfl 226.328 vorgeschrieben wurde. Der dortigen Besteuerung war neben dem Nachlassvermögen in den Niederlanden (ua. mehrere Liegenschaften mit Schätzwerten/Verkehrswert) auch das gesamte in Österreich befindliche Vermögen unterworfen und in Gegenüberstellung…
…17 .Oktober 2006 setzte F.S. senior testamentarisch seine Tochter S.K. als Universalerbin seines zukünftigen Nachlassvermögens ein und setzte seinen Sohn Ferdinand Seitz junior auf den gesetzlichen Pflichtteil und bestimmte ausdrücklich, dass alle Vorausempfänge auf diesen Pflichtteil anzurechnen sind. Dem Bw, als seinen Schwiegersohn…
…247/1, 247/2. Am 17 .Oktober 2006 setzte F.S. senior die Bw. testamentarisch als Universalerbin seines zukünftigen Nachlassvermögens ein und setzte seinen Sohn F.S. junior auf den gesetzlichen Pflichtteil. J.K., als seinen Schwiegersohn, vermachte er als Legat seinen Hälfteanteil an dem…
…betreffend Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer abgewiesen. Dieser Bescheid erging nunmehr (korrekterweise) an Bf. als Rechtsnachfolger nach A. Begründend wurde ausgeführt, dass der Erbe das Eigentum am Nachlassvermögen mit der gerichtlichen Einantwortung erwerbe. Die Begünstigung des § 17 Abs.4 GrEStG träfe dann zu, wenn ein Erwerb von…
…betreffend Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer abgewiesen. Dieser Bescheid erging nunmehr (korrekterweise) an Bf. als Rechtsnachfolger nach A Begründend wurde ausgeführt, dass der Erbe das Eigentum am Nachlassvermögen mit der gerichtlichen Einantwortung erwerbe. Die Begünstigung des § 17 Abs.4 GrEStG träfe dann zu, wenn ein Erwerb von…
…29. April 2009 wurde der Berufungswerberin vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für diesen Erwerbsvorgang die Erbschaftssteuer mit € 115.981,32 vorgeschrieben. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht: "Zum Nachlassvermögen gehört ein 40% Kommanditanteil an der H.A.G.E…
…angenommen worden. Es werde nunmehr folgendes eidesstättige Vermögensbekenntnis erstattet: I. Aktiva a. unbewegliches Vermögen ..... b. bewegliches Vermögen ..... 5. Geschäftsanteil an der Firma BGmbH mit dem Sitz in B. im Nominale von 125.000,00 S, hierauf geleistetes Nominale: 62.500,00 S 6. Kommanditist der…
…angenommen worden. Es werde nunmehr folgendes eidesstättige Vermögensbekenntnis erstattet: I. Aktiva a. unbewegliches Vermögen ..... b. bewegliches Vermögen ..... 5. Geschäftsanteil an der Firma BGmbH mit dem Sitz in B. im Nominale von 125.000,00 S, hierauf geleistetes Nominale: 62.500,00 S 6. Kommanditist der…
…Erblasser wäre Hälfteeigentümer der EZ 387 des Grundbuches Do. gewesen. Der Einheitswert würde betragen: | 610.500,00 S | | Bewegliches Vermögen | | 2. | Bausparvertrag, Guthaben Kapital und Zinsen | 91.166,50 S | 3. | Konto Nr. 144.832 R…
…iSd Art 62 EU-ErbrechtsVO vergleichbar, auch wenn der Ausspruch einer Feststellung in Beschlussform einer Bestätigung vorzuziehen ist. Abgabenschulden gegenüber einer österreichischen Abgabenbehörde sind Geldschulden und als solche bewegliches Vermögen. Sie sind Teil des in Österreich hinterlassenen beweglichen Nachlassvermögens. Der offene Abgabenrückstand konnte nur deshalb…
…| - ATS 30.000,00 | - Freibetrag gemäß § 15 (1) 1 b ErbStG (für das bewegliche Nachlassvermögen in Australien) | - ATS 20.000,00 | steuerpflichtiger Erwerb | ATS 2.080.283,94 | Bemessungsgrundlage gerundet gemäß § 28 ErbStG | ATS 2.080.280,00 …