…oder zu Hause am Schreibtisch, spiele für die Abzugsfähigkeit keine Rolle. Auch Outdoor-Seminare seien steuerlich komplett abzugsfähig, sofern diese betrieblich veranlasst seien. Aus dem beigefügten Newsletter des Veranstalters sei dies ebenso zu entnehmen. Darin heißt es: "Gute Ideen beim Gehen. Schon die alten Griechen…
…der ersten Instanz gewährt worden ist). Bitte beachten Sie, dass Vorsteuern für privat veranlasste Aufwendungen (Möbel, Blumen etc.), Repräsentationskosten, Geschenke etc. nicht gewährt werden können (hier ist es u.a. unerlässlich, eine genaue Darstellung der betrieblichen Veranlassung der Ausgaben darzulegen). Ebenso ist nach § 12 Abs…
…Verhandlung. Unstrittig ist aufgrund des Vorbringens, dass die von der Bp. als nicht betriebsnotwendige Einlagen bei der Berechnung der Basis für den Hälftesteuersatz ausgeschiedenen Beträge in Höhe von insgesamt € 18.956,00 laufende betriebliche Aufwendungen darstellen, die der Bw. mit privaten Geldmitteln in bar…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Bei den ORF-Gebühren handelt es sich unbestrittenermaßen um gemischt veranlasste Aufwendungen (laut Bw. zu 50% privat und zu 50% betrieblich verursacht). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit dieser Aufwendungen wird daher auf die Ausführungen unter Punkt 5) und 6)…
…nur die betriebliche Veranlassung der vom Bw getätigten Ausgaben sein, zumal die für die Herstellung eines Gebäudes getätigten Ausgaben im Wege der AfA und des IFB zu Betriebsausgaben führen und Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG eben nur durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben…
…nicht in eine ausschließlich betrieblich veranlasste Veranstaltung zu wandeln. Dass insgesamt eine solche Reise dem Kennenlernen und dem Betriebsklima dienlich ist, wird hier nicht in Abrede gestellt, bewirkt aber noch nicht deren steuerliche Anerkennung. Für nicht eindeutig nach ihrer privaten und beruflichen Komponente trennbare Aufwendungen…
…angemietete Wohnung als Privatwohnung der Geschäftsführerfamilie genutzt worden ist, womit die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen für Miete, Betriebskosten und Möbel als nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen das steuerliche Ergebnis nicht beeinflussen dürfen. Die Kenntnis dieser Umstände hätte (bereits seinerzeit) einen im Spruch anders lautenden Bescheid…
…betriebliche Veranlassung (vgl. Hofstätter - Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 4 Abs. 4 allgemein Tz 1). Gerade diese Prüfung, nämlich ob es sich bei den vom Bw im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Dolmetscher geltend gemachten Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach um betrieblich veranlasste Aufwendungen…
…Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern, BGBl. II 2000/417:Nach § 2 Abs. 2 umfasst der Durchschnittssatz Aufwendungen für übliche technische Hilfsmittel, Aufwendungen für Telefon und Büromaterial, Aufwendungen für Fachliteratur und Eintrittsgelder, betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, etc., Tagesgelder iSd § 4 Abs…
…andererseits, offenkundig privat veranlasste Aufwendungen als betrieblich veranlasste darzustellen, war der Rechtsrichtigkeit der Abgabenfestsetzung der Vorrang gegenüber der Rechtsbeständigkeit der - knapp ein Monat vor Erlassung der Aufhebungsbescheide ergangenen - Erstbescheide der Vorrang einzuräumen. Das Finanzamt hat daher auch zutreffenderweise den Einkommensteuerbescheid und den Umsatzsteuerbescheid vom 8…
…bei Künstlern und Schriftstellern, BGBl. II 2000/417: Nach § 2 Abs. 2 umfasst der Durchschnittssatz Aufwendungen für übliche technische Hilfsmittel, Aufwendungen für Telefon und Büromaterial, Aufwendungen für Fachliteratur und Eintrittsgelder, betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, etc., Tagesgelder i.S.d. § 4 Abs. 5 EStG 1988…
…Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern, BGBl II 2000/417:Nach § 2 Abs. 2 umfasst der Durchschnittssatz Aufwendungen für übliche technische Hilfsmittel, Aufwendungen für Telefon und Büromaterial, Aufwendungen für Fachliteratur und Eintrittsgelder, betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, etc., Tagesgelder i.S.d. § 4 Abs…
…aus der Nutzung der Liegenschaft Z ein eminenter Vorteil für die W GmbH entstehe. Wenn die Bw. im vorliegenden Fall vorbringt, bei den strittigen Zinsaufwendungen handle es sich um betrieblich veranlasste Aufwendungen, so kann dem nicht gefolgt werden. Wie sich aus dem vorliegenden Sachverhalt ergibt…
…Diese Ausgaben für Verrechnungseinheiten seien daher betrieblich veranlasste Aufwendungen, zumal der Bw. als Vertragspartner von K. zukünftig einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen würde, sodass die damit in einem direkten unmittelbaren Zusammenhang stehenden Aufwendungen einkommensteuerrechtlich schon jetzt zu berücksichtigen wären. Das Finanzamt erließ keine Berufungsvorentscheidung. Rechtliche…
…b) Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1994 bis 1998 wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die zahlreichen u.a. Aufwendungen betrieblich veranlasst oder der Privatsphäre zuzuordnen sind. Betriebsgegenstand der Bw. ist die Produktion von TV-Werbespots. Die Bw…
…dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt u.a. für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen.…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 für betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die private Lebensführung berührten, eine Angemessenheitsprüfung zu erfolgen habe. Es seien aber nur Aufwendungen, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berührten, auf ihre Angemessenheit zu prüfen…
…der H- GmbH & Co KG] und [unrichtiger] Einkommensteuererklärungen [betreffend ihre eigene Person], indem wiederum trotz des Vorliegens entsprechender warnenden Feststellungen in einer Vorprüfung im Jahre 2000 neuerlich nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen und Ausgaben in den steuerlichen Rechenwerken zum Ansatz gebracht worden waren, bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…
…nach Ansicht der Bw. ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Tragen der Brille und einem Teil der erzielten Einkünfte des Betriebes gegeben, sodass von betrieblich veranlassten Aufwendungen auszugehen sei. Die Brille werde nicht nur ausschließlich beruflich verwendet sondern auch ausschließlich beruflich benötigt. Im Zusammenhang mit den…
…und vertritt die Bw. seit 18.2.2004 als Prokuristin. In den Gewinn- und Verlustrechnungen der Bw. hinsichtlich der Streitjahre sind Geschäftsführerbezüge als betrieblich veranlasste Aufwendungen ausgewiesen. Diese Feststellungen gründen sich auf die im Akt befindlichen Unterlagen, die Bilanzen der Bw. und auf die Tatsache…