…1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden." § 28 Abs. 3 erlaubt eine beschleunigte Abschreibung für bestimmte Herstellungskosten: "Folgende Aufwendungen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der …
…worden. In der Vorbemerkung der Berufung werde festgehalten, dass das Objekt immer wieder modernisiert worden sei. Erforderlich für die beschleunigte Abschreibung sei aber eine Generalsanierung im Zuge des Dachbodenausbaues. Diverse Reparaturen im Laufe der Vorjahre zählten nicht dazu; der Fensteraustausch sei bereits im Jahr 2000…
…& Mitges. u.a. für die Jahre 1992 bis 1997 zu unterbleiben habe. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, 1.) ob die Zusage für eine Förderung für eine beschleunigte Abschreibung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 erforderlich ist (Ansicht des Finanzamtes) oder ob…
…Förderungszusage für den Dachbodenausbau, um auch für diese Aufwendungen die begünstigte Abschreibung in Anspruch nehmen zu können. Die im gegenständlichen Fall in Anspruch genommene beschleunigte Abschreibung stünde daher weder im Widerspruch zum Gesetzestext noch widerspreche sie den Ausführungen der EStR 2000. Vielmehr verkenne das Finanzamt…
…Förderungszusage für den Dachbodenausbau, um auch für diese Aufwendungen die begünstigte Abschreibung in Anspruch nehmen zu können. Die im gegenständlichen Fall in Anspruch genommene beschleunigte Abschreibung stünde daher weder im Widerspruch zum Gesetzestext noch widerspreche sie den Ausführungen der EStR 2000. Vielmehr verkenne das Finanzamt…
…EG und 1. OG, nicht aber für die zugebauten und aufgestockten Flächen, wäre - soweit nicht Instandsetzung - die beschleunigte Abschreibung wegen §§ 3 bis 5 MRG zulässig und wären die Umbaukosten wie folgt aufzuteilen: | Gesamtnutzfläche des Gebäudes nach dem Um- und Ausbau | abzgl. Flächen des…
…1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden." § 28 Abs. 3 erlaubt eine beschleunigte Abschreibung für bestimmte Herstellungskosten: "Folgende Aufwendungen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der …
…wäre, in welchem die Sockelsanierung aufgegeben wurde (laut Berufungsvorbringen vor dem 1.1.1993; beschleunigte Abschreibung lt Aktenlage ab 1994). 1.11. Die Bw äußerte sich dazu im Einzelnen wie folgt: Nach anfänglichem Bemühen in diese Richtung habe die Betriebsprüfung den Liebhabereiverdacht schließlich fallen gelassen…
…auch auf Grund folgender Überlegungen anzunehmen: In der Praxis kommt es häufig vor, dass eine Vermietungstätigkeit nur so lange geplant ist, bis steuerliche Vorteile, wie insbesondere die beschleunigte Abschreibung von begünstigtem Herstellungsaufwand (§ 28 Abs. 3 EStG 1988), konsumiert wurden und die Spekulationsfrist abgelaufen ist bzw…
…wurde als unbegründet abgewiesen. Zentrales Thema war auch hier die Frage der beschleunigten Abschreibungen. Die von den Bw. in den Umsatzsteuererklärungen 2001 bis 2004 sowie den Erklärungen über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 2001 bis 2003 ausgewiesenen Ergebnisse wurden vorerst erklärungsgemäß veranlagt…
…1998 die Fünfzehntelabsetzung bei der Überschussermittlung zu berücksichtigen, da die Abschreibung nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 - anders als eine "Normalabschreibung" - von der Fertigstellung unabhängig sei. Der Antrag auf beschleunigte Abschreibung für die Ausbaukosten des Dachbodens werde unverändert, gegebenenfalls unter sofortiger Verrechnung der Baukosten mit…
…Im vorliegenden Fall wären nur hinsichtlich des Fenstertausches Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen gewesen und auch nachgewiesen worden. Diese Aufwendungen seien im Rahmen der BP mit € 10.000,- beziffert und einer beschleunigten/begünstigten Abschreibung zugeführt worden. Da es sich um grundsätzlichen Herstellungsaufwand handeln würde…
…für den unsanierten Wohnraum als Teil eines einheitlichen Kaufpreises zu erfassen seien. Demzufolge komme die aus dem Titel der Großreparatur beschleunigt geltend gemachte Abschreibung der Baukosten nicht in Betracht und seien summa summarum die den in Rechtskraft erwachsenen Einkommensteuerbescheiden 2000 bis 2003 zu Grunde gelegten…
…87/99) widersprechen würde, welches nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die steuerliche Gewinnermittlung zu beachten sei, zumal sich auch das angeschaffte Wirtschaftsgut selbst erst über die Abschreibung aus künftigen Betriebseinnahmen amortisiere. Auch dieser Fall sei dem gegenständlichen Sachverhalt insofern vergleichbar, als die erhaltene zweckgebundene Versicherungsentschädigung…
…vergleichsweise kleinen Beträgen entrichtet wird. Die Steuerfreiheit des Veräußerungserlöses ist aber nicht der einzige Steuervorteil. Damit im Zusammenhang steht die Abschreibung des durch die Verschmelzung der HW Holding AG mit der LK Holding AG (Verschmelzungsvertrag vom 22.12.1995, s Sachverhalt) gem § 3 Abs 2…
…5.02, 12 Os 14/01, hierzu an: "Ein Verstoß gegen Art 6 Abs 1 EMRK durch Verletzung des Gebotes auf Verfahrensführung innerhalb angemessener Frist zwingt zwar zu einer beschleunigten Verfahrensfortsetzung, vermag aber den im Strafverfahren zu untersuchenden Vorwurf nicht außer Kraft zu setzen. Die…
…Jahre 2010 bis 2017 werden die prognostisch angesetzten Zinsenaufwendungen auf Null korrigiert. Die regulären Abschreibungen auf Gebäude verursachten - ohne Berücksichtigung der Anteilserwerbe durch Nr.9 und andere 2000, 2001 und 2002, welche den Abschreibungsaufwand über den Prognoseansatz im Modellkonzept hinaus erhöhten - an Werbungskosten (ATS/€)…
…WM (so die Ansicht des Finanzamtes) oder zur Gänze bei der Bw. aufwandswirksame (und bei WM nicht steuerpflichtige) Ablösezahlungen (so die Bw.) sind. 4. Abschreibung Gebäudeadaptierungen Strittig ist, ob Adaptierungen am geleasten Betriebsgebäude über die Mindestdauer des Leasingvertrages, also über 15 Jahre (so die Bw.)…
…zu ersehen. Entscheidungsgründe 1. Berufungsbegehren: Der Berufungswerber (Bw.) beantragt im Berufungsschreiben (vorerst) die Berücksichtigung von Verlustvorträgen in Höhe von S 952.428,76 (€ 69.215,70). Er bescheinigte die Anspruchsvoraussetzungen hiefür durch Vorlage eines Berufungsschreibens, das von der R., an der er beteiligt war…
…Wunsch von Hr. Mag. Penninger wurde der Termin auf den 26. Juli 2007 verschoben. Um den Ablauf der geplanten Schlussbesprechung zu beschleunigen wurde vereinbart, dass die fehlenden Unterlagen umgehend dem Prüfer übermittelt werden. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Anlässlich einer telefonischen Nachfrage bei Hr. Mag…