…4.4.6.4 Nachversteuerung beschleunigter Abschreibungen Rz 6674: Soweit innerhalb der letzten fünfzehn Jahre vor der Veräußerung Herstellungsaufwendungen nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 beschleunigt abgesetzt worden sind, ist - für Veräußerungen ab 1.4.2012 - die Hälfte dieser kumulierten Abschreibungen bei Anwendung der pauschalen…
…1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden." § 28 Abs. 3 erlaubt eine beschleunigte Abschreibung für bestimmte Herstellungskosten: "Folgende Aufwendungen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der …
…seiner Anteile durch zwei andere Personen aus dem Kreise der MEG. Hätte dieser Interessent einen Gestaltungsspielraum bei der Projektrealisierung gehabt, wäre ein solcher Schritt nicht nötig gewesen. Die Frage der beschleunigten Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 sei anhand der Bauherrenverordnung zu…
…nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen. Die beschleunigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 steht somit u.a. nur dann und…
…deshalb steuerlich im Wege einer JahresAfA von 1,5% über die normale Nutzungsdauer des Mietobjekts zu verteilen gewesen. Die zunächst gegen diese beiden AP-Korrekturen gerichtete Berufung des Bf wurde gegenüber dem BFG auf den Streitpunkt betreffend die Streichung der beschleunigten Abschreibung des Sanierungsaufwands nach …
…worden. In der Vorbemerkung der Berufung werde festgehalten, dass das Objekt immer wieder modernisiert worden sei. Erforderlich für die beschleunigte Abschreibung sei aber eine Generalsanierung im Zuge des Dachbodenausbaues. Diverse Reparaturen im Laufe der Vorjahre zählten nicht dazu; der Fensteraustausch sei bereits im Jahr 2000…
…& Mitges. u.a. für die Jahre 1992 bis 1997 zu unterbleiben habe. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, 1.) ob die Zusage für eine Förderung für eine beschleunigte Abschreibung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 erforderlich ist (Ansicht des Finanzamtes) oder ob…
…Förderungszusage für den Dachbodenausbau, um auch für diese Aufwendungen die begünstigte Abschreibung in Anspruch nehmen zu können. Die im gegenständlichen Fall in Anspruch genommene beschleunigte Abschreibung stünde daher weder im Widerspruch zum Gesetzestext noch widerspreche sie den Ausführungen der EStR 2000. Vielmehr verkenne das Finanzamt…
…Förderungszusage für den Dachbodenausbau, um auch für diese Aufwendungen die begünstigte Abschreibung in Anspruch nehmen zu können. Die im gegenständlichen Fall in Anspruch genommene beschleunigte Abschreibung stünde daher weder im Widerspruch zum Gesetzestext noch widerspreche sie den Ausführungen der EStR 2000. Vielmehr verkenne das Finanzamt…
…Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung (Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung) in Betracht. Bei der Veräußerung von Gebäuden nach dem 31.3.2012 ist eine Nachversteuerung gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012 nicht vorzunehmen…
…EG und 1. OG, nicht aber für die zugebauten und aufgestockten Flächen, wäre - soweit nicht Instandsetzung - die beschleunigte Abschreibung wegen §§ 3 bis 5 MRG zulässig und wären die Umbaukosten wie folgt aufzuteilen: | Gesamtnutzfläche des Gebäudes nach dem Um- und Ausbau | abzgl. Flächen des…
…abgeschlossen. Im Rahmen der Außenprüfung wurde festgestellt, dass die ursprünglich geltend gemachte, beschleunigte Abschreibung von Herstellungskosten gem § 28 Abs 3 EStG nicht zulässig ist. Vielmehr wurden die Investitionskosten teilweise als über die Nutzungsdauer abzuschreibender Herstellungsaufwand und teilweise als über 10 Jahre zu verteilender Instandsetzungsaufwand qualifiziert…
…Denkmalpflege stünden. Eine beschleunigte Abschreibung iSd § 28 Abs 2 EStG 1988 komme ebenfalls nicht zur Anwendung, da es sich bei den Aufwendungen, wie eingangs erwähnt und auch durch die Prognoserechnung bestätigt, um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handle. Die Adaptierung der Abschreibung nach deutschem Steuerrecht auf die…
…wirtschaftliche Nutzung in Form der Vermietung erst mit 1.9.2021 beginnen können. Der Anschaffungszeitpunkt der Wohnung sei damit nach dem 30.6.2020 gelegen und der Anspruch auf die beschleunigte Abschreibung sei daher gegeben. Die Einkünfte aus V + V im Jahr 2021 ermittelten sich…
…Vermietung erst mit 1.9.2021 beginnen können. Der Anschaffungszeitpunkt der Wohnung sei damit nach dem 30.6.2020 gelegen und der Anspruch auf die beschleunigte Abschreibung sei daher gegeben. Die belangte Behörde habe in der Bescheidbegründung festgestellt, dass die Bf ua eine Arbeitsaufzeichnung/Beschreibung…
…wie der Bf. zu Recht darlege, im Anlassfall durch die Förderungszusage grundsätzlich gegeben gewesen. Die persönliche Berechtigung zur beschleunigten Abschreibung nach § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 setze jedoch nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes die Erfüllung von weiteren, an anderen Stellen normierte…
…1,5% der Bemessungsgrundlage (lit. a bis d) als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden." § 28 Abs. 3 erlaubt eine beschleunigte Abschreibung für bestimmte Herstellungskosten: "Folgende Aufwendungen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der …
…wäre, in welchem die Sockelsanierung aufgegeben wurde (laut Berufungsvorbringen vor dem 1.1.1993; beschleunigte Abschreibung lt Aktenlage ab 1994). 1.11. Die Bw äußerte sich dazu im Einzelnen wie folgt: Nach anfänglichem Bemühen in diese Richtung habe die Betriebsprüfung den Liebhabereiverdacht schließlich fallen gelassen…
…Vermietung erst mit 1.9.2021 beginnen können. Der Anschaffungszeitpunkt der Wohnung sei damit nach dem 30.6.2020 gelegen und der Anspruch auf die beschleunigte Abschreibung sei daher gegeben. Die belangte Behörde habe in der Bescheidbegründung festgestellt, dass die Bf ua eine Arbeitsaufzeichnung/Beschreibung…
…lit. d. § 7 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Die Neuregelungen gemäß lit. e (beschleunigte Abschreibung) sind auf nach dem 30.6.2020 angeschaffte oder hergestellte Gebäude anzuwenden (§ 124b Z 357 EStG). Nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988…