…die Voraussetzungen beruflich bedingter Familienheimfahrten nicht vorlagen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber durch seinen rechtlichen Vertreter sinngemäß aus: Wie aus dem Finanzamt bereits vorliegenden Urkunden ersichtlich sei, habe der Berufungswerber an seinem Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina einen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz mit Nutztierbestand…
…liegen. Berufliche Veranlassung und daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (z.B. VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039). Gewichtige Gründe…
…Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung (z.B. VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039) festgestellt…
…nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Ist die Wahl oder Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort hingegen auf der privaten Sphäre zuzuordnende Gründe zurückzuführen, sind die daraus entstandenen Aufwendungen nicht abzugsfähig…
…in den ersten Jahren seiner beruflichen Tätigkeit mehrfach den Arbeitgeber gewechselt hatte, seit dem Jahr 2000 bis laufend ist er jedoch nur bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt. Seit Juli 2001 verfügt er über eine unbefristete Niederlassungsbewilligung im Bundesgebiet. Auf Grund letzterer Feststellung erging im…
…unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Zur Problematik, inwieweit steuerlich beachtliche berufliche Gründe vorliegen, wurden durch die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits mehrfach Abgrenzungen vorgenommen. So ist eine einkünftemindernde Berücksichtigung…
…Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof unter Hinweis auf seine ständige Rechtssprechung (z.B. VwGH 15.11.2005, 2005/14/0039) festgestellt…
…um die Anzahl der Heimfahrten zu bestätigen. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen, da steuerlich beachtliche berufliche Gründe in dem Vorbringen nicht gesehen wurden, insbesondere da die Einkünfte der Ehegattin am Familienwohnsitz nur gering waren und die im Haushalt lebenden Kinder auch nicht…
…Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein, nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Zur Problematik, inwieweit derartige Gründe vorliegen, wurden durch die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits mehrfach Abgrenzungen vorgenommen. So ist eine einkünftemindernde Berücksichtigung von…
…Sprachkurs an sich zählen gemäß § 20 EStG 1988 daher zu den nichtabzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung, da sich keinem Teil der Reise ausschließlich berufliche Gründe zuordnen lassen. Aufwendungen für Avatarkurse: Der Bw. strebt durch die gegenständlichen Maßnahmen (Avatarkurse) an, einen zweiten Beruf neben der bisherigen…
…zu begeben. Dass der Bw. vom Arbeitgeber für eine Untersuchung in Wien nicht freigestellt worden wäre, konnte nicht festgestellt werden. Selbst wenn am 21. November 2005 eine Anwesenheit aus beruflichen Gründen infolge der bevorstehenden Premiere notwendig gewesen sein sollte, bedeutet das nicht, dass der Bw…
…Erwerbstätigkeit seiner Ehegattin und somit nicht auf steuerlich beachtliche berufliche Gründe zurückzuführen ist. Aus dem o. a. Erkenntnis des VwGH vom 27. Mai 2003, Zl. 2001/14/0121, geht hervor, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes auch aus in der Privatsphäre liegenden Gründen unzumutbar sein kann…
…nämlich dann, wenn die Beibehaltung des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsort aus beruflichen Gründen erfolgt. Ist die Wahl oder Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort hingegen auf der privaten Sphäre zuzuordnende Gründe zurückzuführen, sind die daraus entstandenen Aufwendungen nicht abzugsfähig…
…18.6.2003 geschieden. Bis 28.9.2001 unterhielten die Ehegatten einen gemeinsamen Familienwohnsitz in W-D, der Ehegatte begründete am 26.3.2001 aus beruflichen Gründen seinen Hauptwohnsitz in S . Die Berufungswerberin war am Wohnsitz des Ehegatten in S nicht gemeldet. Mit 28.9…
…zur beruflichen Tätigkeit auf. Aufgrund der gleichgerichteten fachlichen Interessen ist eine Homogenität des Teilnehmerkreises gegeben. Auch der Umstand, dass das im Kurs vermittelte Wissen "allgemeiner Natur" ist, schließt einen Abzug als Werbungskosten nicht aus. Lt. BFH können sogar Aufwendungen für eine Fortbildung die sowohl Grundlagenwissen…
…August 2008 erfolgt. Zuvor sei der Ehegatte in A gemeldet gewesen und habe dort eine Dienstwohnung bewohnt. Die vorübergehende Anmeldung Ihres Gatten (Nebenwohnsitz) habe ausschließlich berufliche Gründe gehabt, weil dieser aushilfsweise die Leitung eines Rehabilitationszentrums für zwei Monate übernommen habe. Beigelegt war der Berufung eine…
…Berufungen wurden mit Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 13. Oktober 2004 als unbegründet abgewiesen. Der UFS führte dazu im Wesentlichen aus, dass berufliche Gründe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Serbien im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 15. Dezember 1994, Zl. 93/15/0083…
…nach Ausschöpfung von Ermittlungsmaßnahmen und der gebotenen Mitwirkung des Stpfl weiterhin gewichtige Zweifel, dass den geltend gemachten Ausgaben eine berufliche Veranlassung zugrunde liegt, kommt schon aus diesem Grund ein Abzug insgesamt nicht in Betracht. (FN 48) Außerdem dürfen sich die Rechtsmittelbehörden idR nicht allein auf…
…Ehemann österreichischer Staatsbürger. Weiters habe der Kindesvater auch die überwiegende Zeit in den vergangenen Jahren in Österreich verbracht. Sein Aufenthalt in der Türkei sei auf berufliche Gründe zurückzuführen wobei er jedoch in absehbarer Zeit wiederum nach Österreich zurückkehren werde. Tatsache sei weiters, dass das schulpflichtiges…
…vor dem Berufungssenat. Ergänzend wurde festgehalten, dass im Berufungszeitraum ein berufsweiterbildendes Studium (MBA) an der Columbia University in New York absolviert worden sei. Die daraus resultierenden Werbungskosten hätten ausschließlich berufliche Gründe. Die geforderten Bestätigungen könnten erst zu einem späteren Zeitpunkt nachgebracht werden, da der Bw…