…auf den Sanierungsgewinn entfallenden Einkommensteuer bereits durch Nichtfestsetzung gemäß § 206 lit.b BAO im Ausmaß von 42.782,75 € ausreichend Rechnung getragen wurde, sodass eine Unbilligkeit in der Einhebung des derzeit aushaftenden Abgabenrückstandes in Höhe von 3.372,91 € nicht zu erblicken sei…
…Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung für das Jahr 2005 festgesetzten Mehrbetrages an Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe…
…diene, die vom niedergelassenen Arzt behandelt werden. Die Abgabe von Arzneimitteln an Nicht-Patienten sei nur in besonderen Fällen zulässig. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates sei der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit zur Beratung und Information über die von ihm verordneten Medikamente verpflichtet. Die…
…Dezember 2001 und Jänner 2002 bei der GmbH fällig gewesenen Abgabenschuldigkeiten wurden nicht entrichtet und hafteten auch im Zeitpunkt der Haftungsinanspruchnahme des Berufungswerbers am 13. Juni 2002 abgesehen von der teilweise getilgten USt 8/01 noch mit den selbst erklärten bzw. bescheidmäßig festgesetzten Beträgen aus…
…Jahre hinweg nicht eingehalten. Der Bw. nimmt unverändert jährlich S 10.000,00 (entspricht € 726,73) bzw 2002 bis 2003 € 1.4000,00, 2004 € 2.000,00 an Betriebskosten ein, obwohl die Mieterin laut Überschussrechnung des Bw. weit höhere Beträge laut obiger…
…lebensfremd und unterstelle eigentlich, dass er eine mutwillige Abgabenhinterziehung begehen habe wollen. Möglicherweise habe JW den von ihm entnommenen und nicht an die Gesellschafter weitergegebenen Betrag als Leistungsvergütung für seine Funktion bei der H-GmbH und bei den anderen Gesellschaften der Gruppe, für die er…
…Mehraufwendungen und einem höheren Betrag an nicht steuerpflichtigen Einnahmen des Berufungswerbers aus nichtselbständiger Arbeit laut Lohnzettel (57.152,20 €) gesehen. Hingegen wird in der Berufung vom 9. August 2006 und im Vorlageantrag vom 27. Oktober 2006 bestritten, dass für die nicht anerkannten Werbungskosten ein…
…Ein Beweis für diese, den vorliegenden Unterlagen widersprechenden Behauptung wurde nicht vorgelegt. Im Rahmen der Berufung wurde auch noch die Behauptung aufgestellt, dass die Kreditkartenzahlungen ca. 80 % der Gesamteinnahmen betragen, auch dies nach Auskünften der Bw. Abschließend wurde eine Neuberechnung unter Zugrundlegung der genannten Argumente…
…dieser eventuellen späteren Zahlungen - nicht bereits im Jahr 2000 Lohnsteuer im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen einbehalten konnte. Dass nach § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO der Abgabenanspruch schon im Zeitpunkt des Zufließens der steuerabzugspflichtigen Einkünfte an den Arbeitnehmer als den Abgabepflichtigen entstanden war…
…schätzen. Die auf Grund dieser Schätzung in durchaus unbedenklicher Weise festgesetzten Abgaben (Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2003 bis 2005 in der Höhe von insgesamt 29.530,13 €) sind Gegenstand dieses Strafverfahrens. Vor dem Berufungssenat gab die Beschuldigte, ihres falschen Verhaltens gegenüber dem Finanzamt einsichtig, an…
…und Abgabenbescheide betreffend Kapitalertragsteuer 1996 bis 1999 entschieden: (1) Der Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1996 bis 1999 wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzten Abgaben betragen: Für 1996: | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe…
…Den Berufungen betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für die Jahre 2003 und 2004 wird teilweise stattgegeben. Die betreffenden Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: | Jahr | Summe der Arbeitslöhne gemäß § 41 Abs…
…sowie KESt 1998 und 1999 werden abgeändert. (a) Umsatzsteuer Die Bemessungsgrundlagen und die festgesetzten Abgaben betragen: | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 1998 | Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Umsätze | 16.178.300,26 S |…
…DG weitgehend gekoppelt an das Gemeinschaftsrecht. Als weitere terminologische Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass der Ausdruck "Erstattung" die Rückzahlung eines bereits ganz oder zum Teil entrichteten Abgabenbetrages meint und "Erlass" den Verzicht der Behörde auf einen geschuldeten, aber noch nicht einbezahlten Betrag oder einen Teil…
…Bemessungsgrundlagen und die festgesetzten Abgaben betragen Körperschaftsteuer | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | 2002 | Einkommen | 621.709,71 € | Körperschaftsteuer Einbehaltener Betrag | 211.381,30 € -4.161,07 | | | | Abgabenschuld | 207…
…12.2003 zum Abgabenkonto 930/9964) in allen Fällen höher waren, als die festgesetzten Abgaben betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1997 - 1999. Die Bw. hat daher durch die verspätete Abgabe der Steuererklärungen keinen finanziellen Vorteil erzielt, weshalb keine höheren Verspätungszuschläge verhängt wurden. Die Verspätungszuschläge betragen daher …
…einbehaltenen Mandantengeldern in Höhe von öS 252.426,82 gegenübergestellt wurden. Der Bw. führte dazu aus (Arbeitsbogen Teil 2, S 791), dass es sich hiebei zwar um eine Aufrechnung von Honorar mit vom Bw. vom Klienten einbehaltenen Beträgen handle, diese stellten aber nicht vorhandenes Fremdgeld…
…Beträge für Lebensversicherung in Höhe von € 363,36 geltend gemacht worden (Einmalerlag bei U Versicherung AG). Da dieser Betrag niedriger sei als die im Freibetragsbescheid berücksichtigten Aufwendungen, habe die Nachforderung erfolgen müssen. Der Bw. stellte den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde…
…Einnahmen) betragen hätten. Die Abgabenbehörde führe weiters aus, dass ein Unternehmerrisiko bei starken Schwankungen der Bezüge und tatsächlicher Rückzahlung der monatlichen Akontozahlungen vorliege, jedoch "vom Geschäftsführer frei verfügte Änderungen der Höhe seiner Bezüge hätten mit einem Risiko, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, nichts gemein…
…die festgesetzten Abgaben 1998 betragen: Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen: 563.493.53 € Umsatzsteuer 1998 (Zahllast):12.864,25 € Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen ist dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen, die einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bilden. Die Fälligkeit der Abgaben erfährt…