…andererseits darf die Entrichtung aber auch nicht einer "bequemen" Ratenzahlung quasi nach Art einer über einen längeren Zeitraum verteilten Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand gleichkommen (siehe dazu auch UFS 18.8.2005, FSRV/0062-L/05). Darnach stellt sich somit der angefochtene Bescheid des Zollamtes Linz…
…Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Hand-lungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreis-abstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Ebenso…
…zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Ebenso trifft…
…zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Die Gewährung einer Zahlungserleichterung, die dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, läuft dem Strafzweck jedenfalls zuwider (vgl. VwGH 24.9.2003, 2003…
…zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Ebenso trifft…
…zugefügten Übel, das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art einer Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, läuft dem Strafzweck jedenfalls zuwider (vgl. VwGH .24.9.2003, 2003…
…strafbarer Handlungen abhalten solle. Die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen solle, laufe dem Strafzweck jedenfalls zuwider. Nach der Begründung des zitierten Erkenntnisses stehe es der Abgabenbehörde frei, losgelöst von den…
…für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks maßgebend, wobei eine "bequeme" Ratenzahlung dem Strafzweck ebenso zuwider liefe wie der Ruin der wirtschaftlichen Existenz. Andererseits stehe es der Behörde frei, losgelöst von den Wünschen des Antragstellers Zahlungserleichterungen ohne…
…2004, 2001/16/0371). Maßgebend für eine Entscheidung über Zahlungserleichterungsansuchen zur Entrichtung einer Geldstrafe ist die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes, wobei diesem sowohl eine "bequeme" Ratenzahlung als auch der Ruin der wirtschaftlichen Existenz des Antragstellers zuwider liefe. Andererseits steht es der Behörde aber frei, losgelöst…
…zugefügten Übel, das sie künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Ebenso trifft…
…strafbarer Handlungen abhalten solle. Die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen solle, laufe dem Strafzweck jedenfalls zuwider. Nach der Begründung des zitierten Erkenntnisses stehe es der Abgabenbehörde frei, losgelöst von den…
…das ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Auf dem Strafkonto des…
…solle. Die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen solle, laufe dem Strafzweck jedenfalls zuwider. Nach der neueren Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist somit dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit kein Gewicht beizumessen…
…ihn künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, läuft dem Strafzweck jedenfalls zuwider (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084). In der…
…bei Erfüllung der Voraussetzungen - allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks maßgebend, wobei eine "bequeme" Ratenzahlung mit monatlichen Raten von € 50,00 dem Strafzweck zuwider liefe. Die Behörde ist nicht gehalten von sich aus zu prüfen, ob höhere als die beantragten Raten bezahlt werden können…
…einer Geldstrafe allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzweckes maßgeblich, wobei eine "bequeme" Ratenzahlung gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand dem Strafzweck ebenso zuwider liefe wie wohl auch der endgültige Ruin der wirtschaftlichen Existenz des Bestraften. Andererseits stehe es der Behörde infolge der anzuwendenden…
…Damit sind bei Strafrückständen jedenfalls höhere Ratenzahlungen und damit kürzere Abstattungszeiträume als dies beim Zahlungsaufschub von Abgaben der Fall ist festzusetzen, weil eine "bequeme" Ratenzahlung der Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand dem Strafzweck zuwider liefe. Die in der Eingabe vom 12…
…für die Entscheidung über Zahlungserleichterungen zur Entrichtung einer Geldstrafe allein die sachgerechte Verwirklichung des Strafzwecks maßgebend, wobei eine "bequeme" Ratenzahlung dem Strafzweck ebenso zuwider liefe wie der Ruin der wirtschaftlichen Existenz. Andererseits stehe es der Behörde frei, losgelöst von den Wünschen des Antragstellers Zahlungserleichterungen ohne…
…zugefügten Übel, das sie künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche der Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Ebenso trifft…
…zugefügten Übel, das sie künftig von der Begehung strafbarer Handlungen abhalten soll. Dass die Gewährung solcher Zahlungserleichterungen, welche dem Bestraften eine "bequeme" Ratenzahlung einer Geldstrafe gleichsam in Art der Kaufpreisabstattung für einen Bedarfsgegenstand ermöglichen soll, dem Strafzweck zuwider liefe, liegt auf der Hand. Ebenso trifft…