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UFSL RV/1810-L/02Betriebsinhabereigenschaft iSd § 2 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2003

…werde vielmehr erstmals in Österreich eine betriebliche Struktur eines bisher nicht in Österreich tätigen Unternehmens errichtet. Die die Betriebsführung der Fa. DNH GmbH beherrschende Person (deutsche Muttergesellschaft oder - richtigerweise: deren Alleingesellschafter, Herr Thomas G.) hätte den Ausschlusstatbestand des § 2 Z 2 NEUFÖG somit nicht verwirklicht…

UFSW RV/1397-W/04Kein Grunderwerbsteuerbefreiung nach NeuFöG wenn der Übernehmer einer Gastwirtschaft bis zur Übergabe ein Buffet als betriebsbeherrschende Person geführt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2006

…erhoben. Entsprechend dem § 2 NeuFöG liegt die Neugründung eines Betriebes ua. nur dann vor, wenn die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich vor der Neugründung nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Nach § 4 Abs. 1 NeuFöG treten die Wirkungen nach § 1 Z 2…

UFSW RV/1058-W/05Bei einem Erwerb durch eine natürliche Person gibt es bei Neugründungen keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2006

…Die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug…

UFSL RV/0175-L/061) Vorlage des Formulars NeuFö 3 2) Voraussetzungen für die Begünstigungen nach § 5a NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2008

…einem land- und forstwirschaftlichen Betrieb beherrschend betätigt hat." | 15 | In der Stellungnahme vom 10. April 2008 wurde dargelegt, dass zur Feststellung, dass die übermittelten Unterlagen nicht aktenkundig seien, keine Stellungnahme abgegeben werden könne. Eingaben würden entweder persönlich beim zuständigen Finanzamt abgestempelt und samt…

UFSG RV/0539-G/06Wesentliche Betriebsgrundlage eines neu gegründeten Betriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.11.2012

…Struktur ein Betrieb neu eröffnet worden - der Betriebsinhaber habe sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt Die weiteren drei Punkte in der Erklärung (keine Änderung der Rechtsform, kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits bestehenden vorhandenen Betrieb…

UFSF RV/0162-F/03Wechsel des Betriebsinhabers als Begünstigungsvoraussetzung im NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2003

…im übernehmenden Betrieb. Die unmittelbar im Zusammenhang mit der Betriebsübertragung vom 30. 1. 2003 stehende Grundstückseinbringung war somit, da in Ermangelung eines Wechsels in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers gemäß § 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG die Anwendungsvoraussetzungen fehlten, nicht begünstigungsfähig gemäß § 5a…

UFSG RV/0615-G/07Keine Neugründung eines Betriebes iS des NeuFÖG, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen übernommen wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Geschäftseinrichtungen und Inventar von der in Konkurs gegangenen Altgesellschaft übernommen. Den Ausführungen der Berufungswerberin, dass die beherrschende Person sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat wird entgegengehalten, dass Herr Ing. P in Wien bereits Großlüftungsanlagen gebaut hat und auch bei der Firma…

UFSL RV/1025-L/09ÖNACE, Neugründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2011

…Klasse im Sinne der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE) einzuordnen ist. Betriebsinhaber sind die die Betriebsführung beherrschenden natürlichen oder juristischen Personen. Privatstiftungen sind selbst Betriebsinhaber, wie es bei diesen keine die Betriebsführung beherrschende Person gibt. Entgegen den Ausführungen in der Berufung fällt nach der ÖNACE-Qualifizierung…

UFSW RV/1654-W/11Betriebsübertragung - keine Befreiung nach dem NeuFÖG bei Vorlage einer Kopie des NeuFÖG-Formulares
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…Betriebsübergabe ein bloßer Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen vorhanden Betrieb durch eine unentgeltliche Betriebsübertragung erfolgt, wobei die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person, nämlich der Übernehmer, sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt habe…

UFSL RV/1462-L/10Übernahme einer Arztpraxis; keine Neugründung eines Betriebes im Sinn des NeuFöG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013

…Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in…

UFSK RV/0334-K/11Erforderlicher Inhalt von NeuFö-Vordruck
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3) Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4) Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in…

UFSK RV/0335-K/11Gesellschaftsteuerbefreiung bei Neugründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3) Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4) Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in…

UFSK RV/0333-K/11Voraussetzungen für Befreiung nach NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2011

…Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3) Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4) Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in…

UFSK RV/0332-K/11Falscher und nicht unterschriebener Vordruck NeuFö3 wurde bei Neugründung vorgelegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.10.2011

…Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3) Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4) Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in…

UFSG RV/0327-G/09Keine NeuFöG-Befreiung bei verspäteter Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2010

…Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und 2. die die Betriebsführung innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung beherrschende Person (Betriebsinhaber…

UFSW RV/0215-W/06Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 NeuFöG) im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und die innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber)…

UFSL RV/0198-L/06Nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordrucks NeuFö 3.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2008

…Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetrieb) erfolgt (§ 2 Z 4) und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend…

UFSW RV/0851-W/04Grunderwerbsteuerbefreiung für Betriebsübertragung nach dem NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetriebe) erfolgt (§2 Z4) und 2. die nach der Übertragung die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend…

UFSG RV/0448-G/071. Anwendung des NeuFöG bei Übernahme eines Konkursbetriebes 2. Gesellschaftergeschäftsführer 3. Kfz-Sachbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2007

…Die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf…

UFSL RV/0123-L/06Vorlage des Vordruckes NeuFö 3
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.10.2007

…Berufung angefochten, ist jedoch nach Entscheidung durch Berufungsvorentscheidung in Rechtskraft erwachsen). Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Der Berufungswerber habe sich vor der Übergabe nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt und die bisher die Betriebsführung beherrschende Person habe den Betrieb übergeben, sodass…