…werde vielmehr erstmals in Österreich eine betriebliche Struktur eines bisher nicht in Österreich tätigen Unternehmens errichtet. Die die Betriebsführung der Fa. DNH GmbH beherrschende Person (deutsche Muttergesellschaft oder - richtigerweise: deren Alleingesellschafter, Herr Thomas G.) hätte den Ausschlusstatbestand des § 2 Z 2 NEUFÖG somit nicht verwirklicht…
…Nach mehreren Jahren wird der Betrieb in das Alleineigentum des Sohnes übergeben, der bisher noch keinen Betrieb geführt hat. Nachdem der andere Ehegatte als Hälfteeigentümer sich bereits als die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) betätigt hat, steht diesem bei Abschluss der Bewirtschaftungsvereinbarung keine Begünstigung zu. Die…
…erhoben. Entsprechend dem § 2 NeuFöG liegt die Neugründung eines Betriebes ua. nur dann vor, wenn die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich vor der Neugründung nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Nach § 4 Abs. 1 NeuFöG treten die Wirkungen nach § 1 Z 2…
…Die die Betriebsführung beherrschende Person (Betriebsinhaber) hat sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt. 3. Es liegt keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vor. 4. Es liegt kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug…
…einer bereits bestehenden betrieblichen Struktur – insbesondere der Belegschaft – auszugehen. Ferner sei der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, AS, mit 60 % an der Beschwerdeführerin beteiligt und somit beherrschende Person. Dieser wäre bis 5. Februar 2008 bei der BBB mit Sitz in Wien als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen gewesen…
…einem land- und forstwirschaftlichen Betrieb beherrschend betätigt hat." | 15 | In der Stellungnahme vom 10. April 2008 wurde dargelegt, dass zur Feststellung, dass die übermittelten Unterlagen nicht aktenkundig seien, keine Stellungnahme abgegeben werden könne. Eingaben würden entweder persönlich beim zuständigen Finanzamt abgestempelt und samt…
…vgl. VwGH 26.04.2001, 2000/16/0314). Beispiel: Neben der Anstellung im väterlichen Tischlerbetrieb eröffnet die Tochter einen eigenen Tischlerbetrieb. Hierfür steht die Neugründungsförderung zu. Rz 77: Da es bei Vereinen und Genossenschaften keine die Betriebsführung beherrschende Person iSd § 2 Abs. 2 NeugründungsVO, BGBl…
…Struktur ein Betrieb neu eröffnet worden - der Betriebsinhaber habe sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt Die weiteren drei Punkte in der Erklärung (keine Änderung der Rechtsform, kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits bestehenden vorhandenen Betrieb…
…im übernehmenden Betrieb. Die unmittelbar im Zusammenhang mit der Betriebsübertragung vom 30. 1. 2003 stehende Grundstückseinbringung war somit, da in Ermangelung eines Wechsels in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers gemäß § 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG die Anwendungsvoraussetzungen fehlten, nicht begünstigungsfähig gemäß § 5a…
…Geschäftseinrichtungen und Inventar von der in Konkurs gegangenen Altgesellschaft übernommen. Den Ausführungen der Berufungswerberin, dass die beherrschende Person sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat wird entgegengehalten, dass Herr Ing. P in Wien bereits Großlüftungsanlagen gebaut hat und auch bei der Firma…
…Personen, die in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig sind, einzuholen und für diese zu melden (siehe dazu auch § 6 Abs. 1 GMSG). Die Einholung einer Steueridentifikationsnummer kann somit dann unterbleiben, wenn es sich um eine in einem nicht teilnehmenden Staat steuerlich ansässige beherrschende Person eines…
…denen das meldende Finanzinstitut aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen zum Zeitpunkt der Sorgfaltsprüfung unterliegt. Bei bestehenden Konten von Rechtsträgern kann sich das meldende Finanzinstitut bei der Feststellung der beherrschenden Person auf Informationen verlassen, die aufgrund der anwendbaren Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhoben und verwahrt…
…Kontoinhaber als passiver NFE zu behandeln. Rz 33 gilt sinngemäß. Hinsichtlich der Einstufung, ob die beherrschende(n) Person(en) einer passiven NFE meldepflichtige Personen sind, muss ein meldendes Finanzinstitut entweder eine neue Selbstauskunft oder eine schlüssige Erklärung sowie gegebenenfalls Unterlagen, die die Plausibilität der bisherigen…
…Klasse im Sinne der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (ÖNACE) einzuordnen ist. Betriebsinhaber sind die die Betriebsführung beherrschenden natürlichen oder juristischen Personen. Privatstiftungen sind selbst Betriebsinhaber, wie es bei diesen keine die Betriebsführung beherrschende Person gibt. Entgegen den Ausführungen in der Berufung fällt nach der ÖNACE-Qualifizierung…
…der Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflichten. Es ist festzustellen, ob das Konto von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) oder von passiven NFEs mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en), die meldepflichtige Personen sind, gehalten wird. Die Kontoeröffnung darf nur bei Vorliegen einer Selbstauskunft erfolgen. § 45…
…würde (Sec. VII Rz 16 CRS-Kommentar). Beispiel 1 (Konten, die von einem passiven NFE und einer seiner beherrschenden Personen gehalten werden): Der passive NFE T hält ein Verwahrkonto bei A, einer Geschäftsbank, die ein meldendes Finanzinstitut ist. Eine der T beherrschenden Personen, N, hält…
…§ 34 und 35 GMSG); Ermittlung des Schwellenwert von 1.000.000 US-Dollar für Zwecke der Feststellung, ob eine beherrschende Person eines passiven NFE eine meldepflichtige Person ist (§ 39 Z 3 lit. a GMSG); Ermittlung des Schwellenwertes von 1.000.000 US-Dollar bei rückkaufsfähigen…
…Gewinnbeteiligung (durch Ansatz einer geringeren Beteiligung von 20%) als verdeckte Ausschüttung gerechtfertigt. Ebenso ist die Annahme nicht rechtswidrig, die überhöhte Gewinnausschüttung sei Zuwendung an eine die Körperschaft mittelbar oder unmittelbar beherrschende Person (VwGH 28.2.1978, 1257/75). Wird die Gewinnbeteiligung durch die Ergebnisentwicklung unangemessen…
…vgl. Rz 85 f) verändert wurde; die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich in den letzten 15 Jahren vor der Betriebsneugründung in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Rz 54: Bei einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung…
…wenn ein Wechsel in der Person des die Betriebsführung beherrschenden Betriebsinhabers (siehe Rz 173 ff), in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb (Teilbetrieb) (siehe Rz 164 f), durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Betriebes (Teilbetriebes) erfolgt (siehe Rz 144) und die die Betriebsführung innerhalb…