…habe zwar eine Betriebsstätte in Italien, nicht jedoch den Ort der Geschäftsleitung. Es gebe weder eine Ansässigkeitsbescheinigung noch sonst irgend einen Hinweis darauf, dass die Bw. in Österreich nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig sei. Die Bw. sei daher nach wie vor in Österreich mit ihrem Welteinkommen…
…es umgekehrt nicht in den Kompetenzbereich österreichischer Behörden, die Ansässigkeit einer Unternehmung i.S.d. DBA im Ausland (einseitig) festzustellen, würde dies im gegebenen Fall doch bedeuten, gemäß Art. 4 Abs. 1 DBA-Italien den Ort der Geschäftsleitung nach dem Recht dieses Staates (Italien) bestimmen…
…der Ort der Geschäftsleitung in Österreich befindet. Es könne daher nicht der Schwerpunkt der Tätigkeit und auch nicht damit zusammenhängend eine überwiegende Verwendung des gegenständlichen Kraftfahrzeuges in Deutschland liegen. Weil die X GmbH keine operative Tätigkeit ausübe, könne von einer aufwendigen und zeitintensiven Geschäftsführertätigkeit in…
…KStG 1988 in Österreich grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sie will das Doppelbesteuerungsabkommen jedoch so verstanden wissen, dass durch das gleichzeitige Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht in Italien (Ort der Geschäftsleitung), weil in Österreich keine Betriebsstätte vorliegt ("ist unsere Gesellschaft seit 1.1.2002 in Österreich nicht…
…vom 5. September 1996: Gemäß § 58 BAO ist für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (unbeschränkt Steuerpflichtige), das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich sich der Ort der Geschäftsleitung befindet. Gemäß § 5…
…behauptet Diesel - hervorgeht, auszuhändigen. Die zunächst gemachten Angaben v. 15.10.2007 (Beilage 4) wurden später in einer weiteren Niederschrift v.10.03.2008 (Beilage 6) vom Geschäftsführer widerrufen. Die Glaubwürdigkeit des Hrn. V. wurde daher schwer erschüttert. Das anlässlich der Erörterung vom 22.03…
…oder nicht. Sofern der Antragsteller keine natürliche Person ist, befindet sich der dauernde Standort des Fahrzeuges am Sitz bzw. Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens. Für beide Fälle bestimmt § 40 KFG den dauernden Standort aus Sicht des VwGH definitiv und nicht in Form einer widerlegbaren, gesetzlichen…
…mit dem PKW zu einer Firma anzureisen und keinen Termin bei einer bestimmten Person z.B. im Personalbüro oder in der Geschäftsleitung nachweisbar für ein Vorstellungsgespräch vereinbart zu haben. Die 19 Fahrten für die zwar Schreiben vorgelegt wurden, die weder eine Unterschrift einer natürlichen Person…
…und Fütterung lebender Tiere, Zustellung der Wagen (Waggons) zum Ort der Entladung und andere Tätigkeiten. Die Reisen des Bw. seien mit den o.a. Tätigkeiten verbunden gewesen, auch in Länder, die nicht erwähnt worden seien (nach Auftrag der Direktion in Zagreb), wie etwa Italien, Ungarn…
…als Ort gedacht gewesen, an den sich der Bw. in der Pension zurückziehe. Eine Besichtigung dieses Hauses werde angeboten, ebenso die Befragung von Personen über den ständigen Aufenthalt des Bw. Mit weiterem Schreiben vom 9. Februar 2006 wurden ein Foto des Hauses in B(Italien…
…beteiligt sei oder dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder dem Kapital eines Unternehmens eines Vertragsstaates und eines Unternehmens des anderen Vertragsstaats beteiligt sei und in diesen Fällen die beiden Unternehmen in ihren kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen an vereinbarte oder auferlegte…
…Sitz und Ort der Geschäftsleitung auf die Regelungen des DBA abgestellt wird (s zb UFS RV/1097-W/03 vom 12.12.2007 zu einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich und tatsächlicher Geschäftsleitung in Italien, wonach diese gemäß § 4 Abs 3 DBA in Italien ansässig…
…Anrechnung der in Italien gezahlten Steuer vom Einkommen der Einkommensteuer zu unterziehen. Ansässig im Sinne des Art. 23. Abs. 3 lit. a DBA ist nach Art. 4 Abs. 2 lit. a DBA eine Person, welche aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes, des Ortes der Geschäftsleitung…
…LA*****s von der Schweizer Fa. G***** bezogen wurden, bestanden O***** Lieferverträge mit Herstellern von E*****A***** für R*****F*****e , [...] F****Me und D*****P***** in Italien und Deutschland. Desgleichen hatte und hat Me*****O***** Lieferverträge mit Pr*****H***** in Frankreich und in Deutschland.…
…das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Die Berufung wurde wie folgt begründet: Die Bw. habe im Jahr 1992 die Z Finance Ltd. mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Jersey als 100%ige Tochtergesellschaft gegründet. Diese Tochtergesellschaft sei mit Eigenkapital ausgestattet worden. Die Organe der Z…
…erhob der BW durch seinen nun ausgewiesenen steuerlichen Vertreter nach verlängerter Rechtsmittelfrist Berufung betreffend die Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2002 und führte zur Begründung an, dass die B GmbH für die A KEG Leistungen im Zusammenhang mit Kundenaquisition und Betreuung in der Schweiz und Italien erbracht…
…das Thema der betrieblichen Nutzung der Wohnung eingehend diskutiert, wieder mit dem Ergebnis, dass weder Personen noch nähere Umstände oder konkrete Anhaltspunkte für eine betriebliche Nutzung bekanntgegeben worden sind. Es konnten auch keine konkreten Geschäftspartner genannt werden, welche ihren Sitz oder die Geschäftsleitung in Wien…
…oder b) dieselben Personen unmittelbar oder mittelbar an der Geschäftsleitung, der Kontrolle oder am Kapital eines Unternehmens eines Vertragsstaates und eines Unternehmens des anderen Vertragsstaates beteiligt sind und in diesen Fällen die beiden Unternehmen in ihren kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen…
…die behauptete ganzjährige Abwesenheit des Berufungswerbers von der Wohnung in Gmde, Adr., beim Warmwasserverbrauch für das Jahr 2008 deutlich zeigen müssen. Das Vorbringen des Berufungswerbers, dass er sich nicht erklären könne, weshalb sich der Warmwasserverbrauch nicht deutlich reduziert habe und er im übrigen gar nicht…
…in der A-Straße beibehalten worden. Dies sei auch vermutlich der Grund, warum erst im November 1997 die Adresse B-Gasse 11 als Firmensitz im Firmenbuch eingetragen worden sei. Die Angaben des Bp-Berichtes zur korrekten Adresse seien widersprüchlich. Einmal sei der Ort der Geschäftsleitung…