…Bw. bezüglich der zukünftigen Nutzung des erworbenen Grundstückes beschränkt sich auf bloße Absichtserklärungen und auf die Behauptung der steuerpflichtigen Behandlung der Vermietungsumsätze. Verbindliche Vereinbarungen hinsichtlich Begründung eines steuerpflichtigen Mietverhältnisses liegen jedenfalls im Zeitpunkt des Bezuges der gegenständlichen Vorleistung - Kauf des Grundstückes - noch nicht vor. Auch…
…Inanspruchnahme einschlägiger Beratung - unverhältnismäßig lange mit der Möglichkeit der Geltendmachung steuerlicher Gutschriften zugewartet wurde, wenn ohnehin von Vornherein keine andere Verwertung der Liegenschaft als jene der steuerpflichtigen Vermietung festgestanden sein soll. Aus den dargestellten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 29. Februar 2008
…A 1279, wo unter anderem (Seite 281) ausgeführt werde "der Teil des Entgeltes, der auf die Wertminderung entfällt, ist bei einem privaten Grundstück nicht steuerpflichtig (siehe Kohler/Nidetzky, Steuerhandbuch Vermietung und Verpachtung unter III, E8 mit Hinweis auf die Rechtsprechung)". Weiters werde ausgeführt, "unseres Erachtens…
…Gegebenheiten (zB Krankheit), sofern sie unvorhersehbar waren (vgl. Jakom/Laudacher EStG, 2009, § 2 Rz 261). Stellt der Steuerpflichtige die Vermietung vorzeitig ein (durch Einstellung oder Übertragung der Einkunftsquelle; sog. abgeschlossener Beobachtungszeitraum), obliegt es ihm darzutun, dass seine ursprüngliche Planung darauf gerichtet war, sich bis zum…
…finanzielle Mittel für eine zukünftige gemeinsame Eigentumswohnung bzw ein Eigenheim im Raum Wien zu haben, habe die Bw ihre Wohnung in Vorarlberg am 04.10.2005 verkauft. Weiters wurde ausgeführt, dass im konkreten Fall keine Liebhaberei vorliege, denn für die Tätigkeit (Vermietung der Wohnung in…
…Es wurde seitens der Steuerberatung behauptet, dass, weil die Wohnungen nicht vermittelbar waren, es sich um Unwägbarkeiten handle. Rechtliche Beurteilung durch die BP: § 2 (1) Z 4 der Liebhabereiverordnung normiert, dass beobachtet werden muss, wie der Steuerpflichtige auf die Aufnahme seiner Produkte und Leistungen durch…
…Voraussetzungen aus: - Die Liegenschaft werde zu 50% für Zwecke der Vermietung genutzt. Dies basiere auf der Aussage von Herrn Ing. T, dass Flächen der Liegenschaft und Gebäudetrakte zu je 50% auf den vorderen (zukünftige Vermietung) und zu 50% auf den Werkstättentrakt (betriebliche Nutzung) entfallen würden…
…und sanierte die Grünfläche (Niveauausgleich, Flurschaden nach Abriß). Immer stand im Vordergrund die Liegenschaft der Gewinnerzeilung im Rahmen der Vermietung zuzuführen. Eine zukünftige Vermietung stellt sich anscheinend wie besprochen heraus, hätte die angefallen Kosten als Anlaufverluste akzepiert. Da ich aber immer getrachte habe und trachte…
…samt PKW-Abstellplatz bestanden haben soll, kann somit nicht als erwiesen angenommen werden und muss diese bei der Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Vermietungstätigkeit daher ausgeklammert bleiben. Aber selbst eine Berücksichtigung der behaupteten Sondertilgung im Ausmaß von € 45.000,00 im 10. Jahr (2016) würde…
…die behauptete Rückführung des Darlehens nicht stattgefunden hat und derzeit noch überlegt wird, welche Schritte betreffend die Zinsentwicklung getroffen werden sollen. Mit Schreiben vom 11.5. 2009 (Beilage 4) wurde eine überarbeitete Prognoserechnung (Beilage 5) vorgelegt. Lt. dieser Prognoserechnung würde bereits im 16. Vermietungsjahr ein…
…um steuerpflichtige Überschüsse zu erzielen. Solange die Bewirtschaftung dermaßen erfolge, könne das Objekt keine Einkunftsquelle darstellen. Folgende Beträge seien daher nicht als Verlust bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen: | 1991 | 1992 | 1993 | 1994 | 88.507,00 | 535…
…betriebliche Veranlassung überhaupt vorausgesetzt, bei der Jagdpacht Berücksichtigung finden. Eine Übernahme der Kosten durch die Verpächterin aus persönlichen Motiven (Vermeidung der Schwächung der Verfahrensposition für laufende und zukünftige Verfahren) lässt diese nicht zu betrieblich veranlassten Aufwendungen der verpachteten Land- und Forstwirtschaft der Bw. werden. Es…
…deshalb als rechtrichtig, zumal die von Lehre und Rechtsprechung geteilte Ansicht zu Grunde gelegt werden muss, dass das Vorhaben (künftiger) steuerpflichtiger Vermietung des gerade errichteten Gebäudes bei Verträgen zwischen der Eigentümergemeinschaft des (Einfamilien)Hauses und den Gesellschaftern bzw. dem Geschäftsführer der A GmbH, unabhängig davon…
…für die behauptete Vermietung bewerben zu können, geschweige denn dass es tatsächlich bereits vermietet werden kann. Es existieren nach eigenen Angaben auch keine aussagekräftigen Baupläne, Ansichten oder Prospekte, welche den an einer Vermietung interessierten Personen vorgelegt werden könnten, damit sich diese über das zukünftige Aussehen…
…Insgesamt müssen zur bloßen Vermietung besondere, damit im Regelfall nicht gegebene Umstände hinzutreten, durch die eine über die Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters bedingt wird. Dies ist nach Ansicht der BP nicht gegeben. Der Steuerpflichtige stellt lediglich Räumlichkeiten zur Verfügung. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Verflechtung…
…Einkünfte umfassend erfolgten die Veranlagungen der Jahre bis einschließlich 1999. Im Hinblick auf die aus der Vermietungstätigkeit bis dahin erzielten (negativen) Einkünfte forderte das Finanzamt (im Folgenden auch: FA) vom Bw. eine Prognoserechnung betreffend die zukünftig zu erwartende Entwicklung der Einkünfte aus dieser Vermietung an…
…dass die bei der MEG anfallenden Umsatzsteuerzahllasten bei der Bw. mangels Vorsteuerabzugsberechtigung das steuerpflichtige Einkommen minderten und damit in den Streitjahren zu einer anteiligen Lohnsteuerrückzahlung führten. Eine Kündigung des Mietvertrages hätte bei fehlender Neuvermietung - welcher bei unter den gegebenen Begleitumständen sicher schwierig bis unmöglich gewesen…
…Steuerpflichtige Einkünfte aus einer Vermietung im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 erzielt. Dies müsse entweder durch bindende Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder es müsse aus sonstigen über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen die zukünftige Vermietung mit Sicherheit feststehen. Die Sicherheit für die zukünftige Vermietung…
…wie folgt umbauen: Errichtung von 5 Hotel- Apartments zu je vier Betten, im Obergeschoss des Hofgebäudes ("Magazin") von drei Dienstnehmerzimmern. Das hofseitige Gebäude der Nachbarliegenschaft sollte im ersten Stock für zukünftige Seminarräume verwendet werden. Diese Um- und Zubauten gehen in das Eigentum der Bw. über…
…wie folgt umbauen: Errichtung von 5 Hotel- Apartments zu je vier Betten, im Obergeschoss des Hofgebäudes ("Magazin") von drei Dienstnehmerzimmern. Das hofseitige Gebäude der Nachbarliegenschaft sollte im ersten Stock für zukünftige Seminarräume verwendet werden. Diese Um- und Zubauten gehen in das Eigentum der Bw. über…