…noch hat die Bw. dies in irgendeiner Weise glaubhaft gemacht. 2) Sonstige Abrechnungsdifferenzen Aus den von der Bw. übermittelten Unterlagen im Zusammenhalt mit den vom Arbeitgeber dem Finanzamt übermittelten Unterlagen ist keine Unrichtigkeit des Lohnzettels ersichtlich. Die Diskrepanz bei der Gehaltszahlung lt. Berechnung der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. X., vom 22. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. Dezember 2005 betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. H., vom 21. Mai 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 9. Mai 2003 betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 1996 bis 2001 entschieden: Der Berufung gegen die Bescheide vom…
…Dass der Gesellschaft keine Mittel zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabe zur Verfügung gestanden wären, wurde vom Bw. weder behauptet, noch ergeben sich aus der Aktenlage auf Grund der geleisteten Stammeinlage trotz der Behauptung, dass im Zeitraum 9 bis 12/2000 keinerlei Umsätze erzielt worden seien…
…Seminar- und Gutachtertätigkeit an. Damit ist jedoch die von § 293b BAO tatbestandsmäßig geforderte Offensichtlichkeit nicht gegeben. Das Finanzamt hätte bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die behauptete Unrichtigkeit, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen, nicht erkennen können. Der Antrag auf Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001…
…Gegen eine Berichtung gemäß § 293b BAO spreche, dass die vom Finanzamt unterstellte Unrichtigkeit nicht auf der Übernahme aus der Abgabenerklärung beruhe, sondern die behauptete Unrichtigkeit durch eine Mitteilung der Betriebsprüfung, somit nach einem Ermittlungsverfahren erkennbar gewesen sei. Zum anderen sei dem Punkt V des Übergabsvertrages…
…Diese konkreten Angaben werden nötig sein, um feststellen zu können, ob die vom Antragsteller behauptete Unrichtigkeit des Spruches der in Frage stehenden Bescheide gewiss ist und ein Ausmaß erreicht hat, das eine Aufhebung auch zweckmäßig erscheinen lässt. Demnach müsste der Antragsteller aus eigenem Antrieb im…
…auch nicht behauptet. Gemäß § 299 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die von der Bw behauptete Unrichtigkeit betrifft…
…des Begründungsmangels des Vorlageantrages der Berufung gegen den Bescheid betreffend Zurückweisung der Berufung gegen die Abgabenbescheide 2002 und 2003, da die behauptete Unrichtigkeit der Einkommensteuerbescheide 2002 und 2003 sich nicht als Begründung gegen den Zurückweisungsbescheid eigne. In Beantwortung dieses Mängelbehebungsauftrages teilte der Bw. am 20…
…vom 19. August 2004 wies das Finanzamt den Antrag des steuerlichen Vertreters auf Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide 1999 bis 2001 gemäß § 299 BAO ab: Der Antragsteller begründe die behauptete Unrichtigkeit der Umsatzsteuerbescheide 1999 bis 2001 damit, dass aufgrund des Urteiles des EuGH 8.5.2003, C…
… 293b BAO und darauf verwiesen, dass eben eine solche offensichtliche Unrichtigkeit vorliege. Im Vorlageantrag vom 14. September 2008 wurde darauf repliziert, das Finanzamt habe weder die behauptete Unrichtigkeit konkretisiert, noch sei es auf das Berufungsvorbringen eingegangen. Mangels nachvollziehbarer Begründung läge eindeutig ein rechtswidriger Bescheid vor…
… 293b BAO und darauf verwiesen, dass eben eine solche offensichtliche Unrichtigkeit vorliege. Im Vorlageantrag vom 14. September 2008 wurde darauf repliziert, das Finanzamt habe weder die behauptete Unrichtigkeit konkretisiert, noch sei es auf das Berufungsvorbringen eingegangen. Mangels nachvollziehbarer Begründung läge eindeutig ein rechtswidriger Bescheid vor…
…kann dies mit Erfolg im Verfahren betreffend Zahlungserleichterung nicht vorgebracht werden. Die behauptete Unrichtigkeit der Abgabenfestsetzung kann allenfalls im Rechtsmittelverfahren nicht jedoch im Einhebungsverfahren vorgebracht werden. Eine erhebliche Härte in der Entrichtung der Abgaben wird damit jedoch nicht aufgezeigt. Aufgrund einer geänderten Abgabenfestsetzung für das…
…dass den rechtlichen Anforderungen entsprechende Aufzeichnungen von ihr nicht vorgelegt wurden und dass die behauptete Unrichtigkeit des Kontrollmaterials nicht durch die Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen wurde. Betrachtet man die Ergebnisse der Ermittlungen betreffend die Kilometerstände im Kontext mit der als erwiesen anzunehmenden Beschäftigung von nicht…
…15/0076). Werden die bewilligten Ratenzahlungen geleistet, ist auch keine Lohnpfändung zu gewärtigen, sodass den diesbezüglichen Befürchtungen des Bw. der Boden entzogen ist. Der Nachsichtsantrag wurde auch auf eine behauptete Unrichtigkeit des Rückforderungsbetrages gestützt. Dieser sei zu hoch, weil der Bw. im Zeitraum, für den…
…habe können. Im Zuge des Haftungsverfahrens hätte eine Berufung gegen diesen Veranlagungsbescheid seitens des Haftungspflichtigen eingebracht werden können, um die behauptete Unrichtigkeit der angesetzten Vorsteuern zu beheben. Auch der Behauptung, dass mit teilweiser Einbringlichkeit der angeführten Forderungen im laufenden Insolvenzverfahren zu rechnen sei, könne wegen…
…und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2005 und 2006 schuldig gesprochen wurde. Zentraler Punkt der Berufungsausführungen der Bw. ist die behauptete Unrichtigkeit der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer 2006, welche in Höhe von € 45.648,62 mit Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz vom 18…
…eine behauptete Unrichtigkeit durch entsprechende Beweismittel zu untermauern. Die Amtspartei konnte allerdings solche Zweifel im bisherigen Verfahren nicht schlüssig darlegen. Dass die Abnehmer nicht die Verfügungsmacht über die Gegenstände erlangt hätten oder die Voraussetzungen des Art. 7 UStG 1994 nicht erfüllt wären, behauptet die Amtspartei…
…an der Zollbehörde gelegen, Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Bescheinigungen substanziiert darzulegen und zu begründen bzw. eine behauptete Unrichtigkeit durch entsprechende Beweismittel zu untermauern. Die Amtspartei konnte allerdings in ihrer Eingabe vom 8. Oktober 2010 solche Zweifel nicht schlüssig darlegen. So ist nicht erkennbar…
…Stellung zu nehmen. Es wäre daher an der Zollbehörde gelegen, Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Bescheinigungen substanziiert darzulegen und zu begründen bzw. eine behauptete Unrichtigkeit durch entsprechende Beweismittel zu untermauern. Die Ausführungen der Amtspartei in ihrer Stellungnahme vom 26. Jänner 2010, wonach nicht erkennbar…