…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor. Eine Sicherheitsleistung wurde mit Schreiben des UFS vom 14. Februar 2005 gefordert. Mit Eingabe vom 16. März 2004 wurde diese vorgelegt. Aus den oa. Sach - und Rechtsgründen war, wie im Spruch des Bescheides ausgeführt, zu entscheiden…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen berief die Bf. fristgerecht und führte dazu aus, dass sie bei größtmöglichen Bemühen nicht in der Lage…
…mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung…
…angefochtene Entscheidung ihrer Ansicht nach mangelhaft und unrichtig sei und brachte vor, dass daher begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit gegeben seien. Mit Bescheid (Berufungsvorentscheidung) vom 6. April 1999, Zahl: 100/28068/98-14, wies das Hauptzollamt Wien die Berufung als unbegründet ab. In der dagegen…
…dazu im Wesentlichen angeführt, dass begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit nur dann vorliegen würden, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung sprechenden Umständen, auch gewichtige Gründe vorliegen würden, die die Beurteilung des Sachverhaltes nicht mit der erforderlichen Sicherheit zulassen würden. Die zugrunde liegende Abgabenvorschreibung…
…dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung in der Hauptsache vom 2.9.2005 keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung in dem Sinn vorlägen, als gewichtige Gründe die Beurteilung einer Rechtsfrage oder des Sachverhalts nicht mit der erforderlichen Sicherheit zuließen und weiters von einer…
…Art.244 Zollkodex um eine "Mussbestimmung" handle, mit der Konsequenz, dass bei Vorliegen einer der beiden darin normierten Alternativvoraussetzungen die Vollziehung auszusetzen sei. Dies bedeute, dass die Behörde, selbst wenn sie keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung hege, die Vollziehung dann aussetzen müsse…
…wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch…
…wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch…
…mit der im Spruch dieses Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten…
…wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese Sicherheitsleistung braucht jedoch…
…Begründung: Gem. Art.244 Zollkodex sei bei begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung oder im Fall, dass dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte, deren Vollziehung ganz oder teilweise von den Zollbehörden auszusetzen. Bewirke die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhrabgaben, so sei…
…mit der, im Spruch dieses Bescheides angeführten, Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt , dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten…
…aus der Sicht der Niederschrift vom 27. Juni 2001 wusste, dass von ihm für die Verzollung zur Verfügung gestellte Unterlagen unrichtig waren, ausgegangen werden. Es ergeben sich für den unabhängigen Finanzsenat nach überschlägiger Prüfung der Hauptsache keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…