…von Amts wegen gem. Art. 244 Abs. 2 ZK auszusetzen. Gegenständlich liegen nicht bloße "begründete Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor, die Gesetzwidrigkeit ist geradezu evident. Die belangte Behöre I. Instanz war daher verpflichtet von Amts wegen gem. Art. 244 ZK einerseits aber…
…Zollkodex (ZK) in Verbindung mit § 212a Bundesabgabenordnung 1961 (BAO) als unbegründet abgewiesen, weil nach den Ermittlungsergebnissen keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung (Bescheid vom 14. Dezember 1999, Zahl 100/67824/99-1-Vo) bestünden und auch keine Anhaltspunkte für einen dem Beteiligten…
…BAO ab. Das Zollamt hat den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung jeweils mit Bescheid vom 25.9.2007 abgewiesen mit der Begründung, dass weder begründete Zweifel an Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung sowie kein Anhaltspunkt auf Eintritt eines unersetzbaren Schadens im Sinne von Art. 244 ZK, Unterabsatz…
…der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhrabgaben…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…mit der Begründung, dass auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen würden, und keine Anhaltspunkte für das Entstehen eines unersetzbaren Schadens vorliegen würden. Dagegen berief die Bf. fristgerecht und führte dazu aus, dass sie bei größtmöglichen Bemühen…
…Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen und finanziellen Situation davon…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…Das Zollamt hielt daran fest, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung in der Hauptsache vom 2.9.2005 keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung in dem Sinn vorlägen, als gewichtige Gründe die Beurteilung einer Rechtsfrage oder des Sachverhalts nicht mit der erforderlichen Sicherheit…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung - so wie im verfahrensgegenständlichen Fall - die Erhebung von Einfuhrabgaben…
…Bescheides angeführten Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen und finanziellen Situation davon…
…Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt , dass weder im Hinblick auf die Eingabe, noch unter Bedachtnahme auf den derzeitigen Ermittlungsstand begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden, jedoch könne aufgrund der dargestellten wirtschaftlichen und finanziellen Situation davon ausgegangen werden…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…die Aussetzung der Vollziehung. Weiters könne hiebei auf eine Sicherheitsleistung verzichtet werden, da hiefür keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung vorliegen müssten, sondern lediglich die Voraussetzung gegeben sein müsse, dass die Abgabenforderung auf Grund der Lage der Einschreiterin zu ernsthaften Schwierigkeiten finanzieller oder…
…dieser Rechtsansicht ausgehend die für die Lösung der Rechtsfrage erheblichen Tatsachen nicht erörtert. Der Berufung wäre daher hinreichende Aussicht zu prognostizieren." Somit würden begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen. Überdies würde dem Bf. durch die Vollziehung dieser Entscheidung ein unersetzbarer Schaden entstehen." …