…Belastungen darstellen. Eine Berücksichtigung als Sanierung komme nicht in Betracht, da die Arbeit nicht von einem befugten Unternehmen durchgeführt worden sei (keine Arbeitszeit auf der Rechnung ausgewiesen). Der Einbau von Beleuchtungskörpern sowie der Ankauf von Elektrogeräten stelle schon dem Grunde nach keine Wohnraumsanierung dar. Weiters…
…den Abzug der geltend gemachten Aufwendungen als Sonderausgaben und führte begründend aus, dass Wohnraumsanierungsaufwendungen nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig seien, wenn die Sanierungsarbeiten von einem befugten Unternehmer durchgeführt wurden. Mit Schreiben vom 11.10.2009 erhob die Bw. form- und fristgerecht Berufung. In der Berufungsschrift…
…setzt jedoch gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG voraus, dass die Sanierung über "unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt" worden ist. Dies scheint aufgrund der von Ihnen vorgelegten Rechnungen offenbar nicht der Fall zu sein. Eine Berücksichtigung von Sonderausgaben…
…Fußböden, Putze, Schrauben und dgl.) nicht als Sonderausgaben anzuerkennen wären, da die einzelnen Sanierungsmaßnahmen nicht durch einen dazu befugten Unternehmer ausgeführt worden seien. Mit Schreiben vom 15. Februar 2007 stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Begründend…
…1 Z 3 lit. c EStG 1988 sind Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen…
…1 Z 3 lit. c EStG 1988 sind als Sonderausgaben absetzbar: Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des…
…mögen die konkreten Sanierungsarbeiten angegeben werden. Sanierungsaufwendungen seien nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn diese Arbeiten von einem befugten Unternehmer durchgeführt worden seien. Die Bw. sprach beim Finanzamt persönlich vor und gab an, dass von außen über die Terrasse ein Zugang zu einer Wohneinheit und…
…Kredit ausschließlich zur Finanzierung der in der Wohnung der Ehegattin durchgeführten Sanierungsaufwendungen verwendet wurde. An Hand der vorgelegten Rechnungen wurden Sanierungsaufwendungen, die von befugten Unternehmer durchgeführt wurden, in Höhe von S 151.158,50 (€ 10.985,10) nachgewiesen. Zumindest seit dem Jahr 2000 brachte…
…Instanz (diese wurde der Bw. vom Unabhängigen Finanzsenat zu einer allfälligen Gegenäußerung bzw. Stellungnahme übermittelt) führte das Finanzamt aus, dass nur Sanierungen durch befugte Unternehmer begünstigt sind. Von der Bw. seien im wesentlichen nur Materialrechnungen vorgelegt worden. Aus der einzigen vorgelegten allenfalls als Sonderausgaben in…
…lokale, um eine durchgehende oder um eine wiederkehrende Fahrtätigkeit handle. Ebenfalls nicht anerkannt wurden die Ausgaben für die Solaranlage, da die Arbeiten von keinem befugten Unternehmer ausgeführt wurden. Gegen diesen Bescheid vom 10. Oktober 1994 brachte der Bw eine Berufung ein, in der er ausführte…
…3 lit c EStG (Einkommensteuergesetz) 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (Instandsetzungsaufwendungen im Sinne des lit c sowie Herstellungsaufwendungen) dann abzuziehen, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist. Gemäß § 18 Abs…
…dass als Sonderausgaben Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum abzuziehen sind, wenn die Sanierung über einen unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist und es sich um Instandsetzungsaufwendungen einschließlich energiesparende Maßnahmen, welche den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder um Herstellungsaufwendungen handelt…
…das eine Wohnraumsanierung vorliege, wurde der Bw. darauf aufmerksam gemacht, dass lediglich Aufwendungen, die von befugten Unternehmern durchgeführt worden seien, anerkannt werden könnten. Ebenso seien Aufwendungen für die Einrichtung der Wohnung nicht abzugsfähig. Zudem werde festgestellt, dass als Empfänger vieler Rechnungen andere Namen mit anderen…
…hat in Tz 14 die Vorsteuer gekürzt, obwohl Rechnungen befugter Unternehmer - welche mich zum Vorsteuerabzug formal berechtigten - vorlagen. Meines Wissens wurde die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch von den Unternehmern an das entsprechende Finanzamt abgeführt. Somit hatte der Vorsteuerabzug keinen finanziellen Nachteil für die Finanzbehörde…
…wurde bloß ein Bankbeleg mit einer Barbehebung von 3.000,00 € vorgelegt, wodurch in keinster Weise dargetan wurde, dass ein befugter Unternehmer solche Sanierungsarbeiten iSd § 18(1) Z 3 lit c EStG erbracht hätte. Gerade hier wären bankmäßige Überweisungen wohl die Regel. Nachdem nunmehr…
…Sonderausgaben nach lit. c dieser Gesetzesstelle sind Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzwert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder…
…streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung lautet: "Wird ein Fahrzeug - durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweisbar ins Ausland verbracht - nach Beendigung der gewerblichen Vermietung im Inland durch den Vermieter nachweisbar ins Ausland verbracht oder geliefert - durch einen befugten Fahrzeughändler nachweisbar ins Ausland verbracht oder geliefert - durch einen Unternehmer…
"Der Berufungswerber, ehemals beschäftigt bei der Firma A AG (I) hat laut Angaben dieses Unternehmens 2003 als hiezu befugter Arbeitnehmer bei den Firmen Nokia, Ericsson und dergleichen diverse Handys im Namen seines Arbeitgebers bestellt. Die bestellten Handys sollten - laut Aussagen des Berufungswerbers gegenüber der Firma…
…Ermittlung der Bemessungsgrundlage der NoVA die -vor der Zulassung angefallenen und für die Zulassung erforderlichen- Reparaturkosten zum Preis der Anschaffung des KFZ beim befugten KFZ-Händler im übrigen Gemeinschaftsgebiet hinzu zu rechnen sind. Im Fall einer inländischen Lieferung eines KFZ durch einen Unternehmer ist nach …
…in welcher Höhe, zum Preis der Anschaffung des Fahrzeuges beim befugten KFZ-Händler im übrigen Gemeinschaftsgebiet hinzuzurechnen sind. Im Fall einer inländischen Lieferung eines KFZ durch einen Unternehmer ist nach § 5 Abs 1 NoVAG das Entgelt im Sinne des UStG als Bemessungsgrundlage für die NoVA…