…Belastungen darstellen. Eine Berücksichtigung als Sanierung komme nicht in Betracht, da die Arbeit nicht von einem befugten Unternehmen durchgeführt worden sei (keine Arbeitszeit auf der Rechnung ausgewiesen). Der Einbau von Beleuchtungskörpern sowie der Ankauf von Elektrogeräten stelle schon dem Grunde nach keine Wohnraumsanierung dar. Weiters…
…den Abzug der geltend gemachten Aufwendungen als Sonderausgaben und führte begründend aus, dass Wohnraumsanierungsaufwendungen nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig seien, wenn die Sanierungsarbeiten von einem befugten Unternehmer durchgeführt wurden. Mit Schreiben vom 11.10.2009 erhob die Bw. form- und fristgerecht Berufung. In der Berufungsschrift…
…setzt jedoch gemäß § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG voraus, dass die Sanierung über "unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt" worden ist. Dies scheint aufgrund der von Ihnen vorgelegten Rechnungen offenbar nicht der Fall zu sein. Eine Berücksichtigung von Sonderausgaben…
…Fußböden, Putze, Schrauben und dgl.) nicht als Sonderausgaben anzuerkennen wären, da die einzelnen Sanierungsmaßnahmen nicht durch einen dazu befugten Unternehmer ausgeführt worden seien. Mit Schreiben vom 15. Februar 2007 stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Begründend…
…1 Z 3 lit. c EStG 1988 sind Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen…
…1 Z 3 lit. c EStG 1988 sind als Sonderausgaben absetzbar: Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des…
…mögen die konkreten Sanierungsarbeiten angegeben werden. Sanierungsaufwendungen seien nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn diese Arbeiten von einem befugten Unternehmer durchgeführt worden seien. Die Bw. sprach beim Finanzamt persönlich vor und gab an, dass von außen über die Terrasse ein Zugang zu einer Wohneinheit und…
…1 Z 3 lit. c leg. cit. zufolge bilden Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, u. zw. sowohl Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzungswert des Wohnraumes…
…Kredit ausschließlich zur Finanzierung der in der Wohnung der Ehegattin durchgeführten Sanierungsaufwendungen verwendet wurde. An Hand der vorgelegten Rechnungen wurden Sanierungsaufwendungen, die von befugten Unternehmer durchgeführt wurden, in Höhe von S 151.158,50 (€ 10.985,10) nachgewiesen. Zumindest seit dem Jahr 2000 brachte…
…Instanz (diese wurde der Bw. vom Unabhängigen Finanzsenat zu einer allfälligen Gegenäußerung bzw. Stellungnahme übermittelt) führte das Finanzamt aus, dass nur Sanierungen durch befugte Unternehmer begünstigt sind. Von der Bw. seien im wesentlichen nur Materialrechnungen vorgelegt worden. Aus der einzigen vorgelegten allenfalls als Sonderausgaben in…
…lokale, um eine durchgehende oder um eine wiederkehrende Fahrtätigkeit handle. Ebenfalls nicht anerkannt wurden die Ausgaben für die Solaranlage, da die Arbeiten von keinem befugten Unternehmer ausgeführt wurden. Gegen diesen Bescheid vom 10. Oktober 1994 brachte der Bw eine Berufung ein, in der er ausführte…
…ist. Die bloße Bezahlung von Material, das nicht von einem befugten Unternehmer verarbeitet wird, ist nicht absetzbar. Als befugter Unternehmer gilt auch ein Generalunternehmer. Rz 539: Die nachträgliche Begutachtung selbst durchgeführter Sanierungen erfüllt dieses Erfordernis nicht. Eigenleistungen sind nur dann für den Sonderausgabenabzug unschädlich, wenn…
…begünstigt, wenn die Sanierungsmaßnahmen von einem dazu befugten Unternehmer durchgeführt wurden. Befugter Unternehmer ist, wer nach den maßgeblichen gewerberechtlichen Rechtsvorschriften Leistungen, die Sanierungsmaßnahmen im Sinne des § 18 EStG 1988 darstellen, selbständig erbringt. Die bloße Bezahlung von Material, das nicht von einem befugten Unternehmer verarbeitet wird…
…3. Die Abgabenbehörde wies mit der am 20. April 2016 ausgefertigten Beschwerdevorentscheidung die Beschwerde als unbegründet ab. Der Beschwerdeführer sei kein befugter Unternehmer, die von ihm geltend gemachten Aufwendungen daher nicht als Sonderausgaben für Wohnraumsanierung absetzbar. 4. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 26. April…
… Falls ja, worin bestand die Verbesserung? Wurden diese Arbeiten (laufende Reparatur oder Verbesserung) von Ihnen oder von einem dazu befugten Unternehmen durchgeführt? Legen Sie bitte die entsprechenden Rechnungen und Zahlungsbelege zur Einsicht vor.“ Der Bf legte in der Folge die per 15. September 2011 von…
…des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist. Die Sanierungsmaßnahme besteht im gegebenen Fall aus der Instandsetzungsmaßnahme des Fenstertausches, beinhaltet somit nicht nur die Lieferung der neuen Fenster, sondern auch deren Einbau. Dass die gesamte den Einbau einschließende Sanierung ein befugter Unternehmer durchgeführt hätte…
…3 lit c EStG (Einkommensteuergesetz) 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum (Instandsetzungsaufwendungen im Sinne des lit c sowie Herstellungsaufwendungen) dann abzuziehen, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist. Gemäß § 18 Abs…
…dass als Sonderausgaben Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum abzuziehen sind, wenn die Sanierung über einen unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist und es sich um Instandsetzungsaufwendungen einschließlich energiesparende Maßnahmen, welche den Nutzungswert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder um Herstellungsaufwendungen handelt…
…verfliest, zwei Schiebetüren geschaffen." Aus der vorgelegten Rechnung vom 15.12.2012 ist nicht ersichtlich, dass die Arbeiten von einem nach gewerberechtlichen Vorschriften befugten Unternehmer durchgeführt wurden. Eine Bestätigung über die Bezahlung der Rechnung wurde nicht vorgelegt. Gesetzliche Grundlagen und rechtliche Würdigung: Nach § 18 Abs…
…die Kosten für die Anschaffung und Sanierung der Wohnung nicht als Sonderausgaben anerkannt, weil es sich nicht um die Anschaffung einer neu errichteten Wohnung handelte und die Sanierungsarbeiten nicht von befugten Unternehmern durchgeführt worden seien. Hinsichtlich Alleinverdienerabsetzbetrag wurde auf die telefonische Besprechung verwiesen. Gegen diese…