…Zollorganen beschlagnahmt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnten zahlreiche Personen ausgeforscht werden, die - so wie die Bf. - unverzollten Schmuck von NN erworben hatten. Im Zuge der Einvernahme durch Organe des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 14. Dezember 2006 stellte die Bf. diese Ankäufe…
…Zuge der weiteren Ermittlungen konnten zahlreiche Personen ausgeforscht werden, die - so wie die Bf. - unverzollten Schmuck von NN. erworben hatten. Im Zuge der Einvernahme durch Organe des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 29. Jänner 2007 stellte die Bf. diese Ankäufe nicht in Abrede…
…Zuge der weiteren Ermittlungen konnten zahlreiche Personen ausgeforscht werden, die - so wie die Bf. - unverzollten Schmuck von NN. erworben hatten. Im Zuge der Einvernahme durch Organe des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 10. Juli 2006 stellte die Bf. diese Ankäufe nicht in Abrede…
…Zuge der weiteren Ermittlungen konnten zahlreiche Personen ausgeforscht werden, die - so wie der Bf. - unverzollten Schmuck von NN. erworben hatten. Im Zuge der Einvernahme durch Organe des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 26. September 2006 stellte der Bf. diese Ankäufe nicht in Abrede…
…aus: Er habe den mit Strafverfügung vom 21. Januar 2002 festgesetzten Abgabenbetrag idHv:€:6055,90.- bereits am 30. Januar 2002 entrichtet und den von ihm begangenen Fehler des Ankaufes bedenklicher Ware, (wie es ihm anlässlich seiner Vernehmung erklärt wurde), eingesehen. Da es im Bescheid…
…Dezember 2000 anzuwenden. Ergänzend dazu enthält diese Bestimmung allerdings folgende Übergangsregelung: "Hat der Veräußerer oder bei unentgeltlichem Erwerb der Rechtsvorgänger die Anteile vor dem 1.Jänner 1998 angeschafft und war er nach dem 31.Dezember 1997 bis zum 31.Dezember 2000 zu nicht mehr als…
…hat daraufhin der Bw mit Bescheid vom 13. Juli 2006, StrNr, ausgehend vom Nominale des zugewendeten Geschäftsanteiles - unter Berücksichtigung eines früheren Erwerbes - gemäß § 8 Abs. 3 lit b ErbStG Schenkungssteuer im Betrag von € 49.052,33 vorgeschrieben. Da der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss…
…hat mit Kaufvertrag vom 5. Februar 2002 die bebaute Liegenschaft X-Straße00 in 8051 Graz erworben. Den Kaufpreis inklusive Nebengebühren (ausgenommen die im Bericht der BP erwähnten Rechtsanwaltskosten) in der Höhe von € 1.442.161,00 hat die Bw. in ihrem Jahresabschluss zum 31…
…von einer für einen modernen Rechtsstaat wohl einmaligen Behördenwillkür zu sprechen. Der Gesetzesentwurf enthalte noch eine Reihe weiterer verfassungsrechtlich bedenklicher und in einigen Fällen glatt verfassungswidriger Bestimmungen. Insgesamt stelle sich die rechtliche Behandlung religiöser Minderheiten in Österreich als grob verfassungswidrig dar. Es sei zu hoffen…
…00 €, zweimal 20.000,00 € und zweimal 7.500,00 €) vollständig erfüllt. Dies ist umso bedenklicher, als die Nichtversteuerung der KC aus der Nichtzahlung der SRK resultiert und diese wiederum nicht liquid war, weil die DT GmbH/NL nicht bezahlt hat. Damit…
…dass in Österreich regulär erworbene Tabakwaren mit hohen Abgaben belastet sind und dass in Österreich ein Tabakmonopol besteht, durch das es nur einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt ist, mit Tabakwaren zu handeln. Es hat sich eine umfangreiche abgabenunredliche Einbringung bedenklicher Zigaretten und Tabakwaren in den EU…
…was im konkreten Fall Willkürlichkeit der Bescheiderlassung hervorgerufen hat, sowie das Grundrecht des Berufungswerbers auf freie Erwerbsausübung im bedenklichen Demokratiepolitischen Ausmaß einschränkt! Es ist offensichtlich das Ziel des Staates (selbst Anbieter von Notruftelefonsystemen) und einigen seiner politischen Organisationen und deren Vorfeldorganisationen über das ausschließliche Monopol…
…dem verfassungsrechtlich bedenklichen Ergebnis führen, dass durch einen einzigen unentgeltlichen Vorgang (Erwerb von Todes wegen durch die Erben von D=D.F., wobei diese Erben auch mit Wohnungseigentum untrennbar verbundene Mindestanteile von Wohnungen durch eine Erwerbsgesellschaft aufgrund der Sondervorschrift des § 12 Abs 2 WEG mittelbar erwerben)…
…so liegt es in seinem steuerpolitischen Gestaltungsspielraum, diese Erwerbe im Bereich der Erbschaftssteuer einer höheren Besteuerung zu unterwerfen, um auf diese Weise den Entfall der Grunderwerbsteuer auszugleichen. Eine verfassungsrechtlich bedenkliche Doppelbesteuerung kann in dieser Vorgangsweise nicht erblickt werden, solange die Erfassung von Grundstückserwerben nach den…
…der diese nicht beanstandet habe. Die Einschreiterin würde sich wünschen, dass der Unabhängige Finanzsenat auch diese verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmung aufgreife. Sein Frust hinsichtlich der derzeitigen Regelung, bei der bei völlig identen sachlichen Voraussetzungen sich höchst unterschiedliche steuerliche Folgen ergeben würden, sei jedoch sehr groß. Zur…
…b ErbStG | - 20.000,00 ATS | Freibetrag gem § 15 Abs. 1 Z 17ErbStG | - 110.424,00 ATS | Steuerpflichtiger Erwerb | 2.008.274,00 ATS | davon 8 % gem § 8 Abs. 1 ErbStG (Steuerklasse 1) | - 160.661,60 ATS |…
…Überdies sei nach der bedingten Erbserklärung der Nachlasskonkurs eröffnet worden, sodass keine Einantwortung erfolgt sei und auch nicht mehr erfolgen werde. Das erbschaftsteuerliche Ordnungssystem erfordere eine Bereicherung und einen zivilrechtlichen Erwerb, die gegenständlich beide nicht vorlägen. Die Behörde habe in verfassungskonformer Interpretation jene Auslegung zu…
…deuten, auf einen Erwerb am Schwarzmarkt und auf eine rechtskräftige Abgaben- und Finanzstrafentscheidung gegenüber dem Zeugen beziehen kann. Der Zeuge hat sein Vergehen bereits kurze Zeit nach den durch ihn begangenen Verhandlungen von unverzollten Zigaretten eingestanden. Diese Verdachtsgründe genügen für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, weil…
…00 € vergütet. Entscheidungsgründe Der Vater des Berufungswerbers hat im April 2008 in Deutschland einen gebrauchten PKW, Erstzulassung 2002, erworben und in Deutschland die Zulassung beantragt und erhalten. Der Vater des Berufungswerbers ist deutscher Staatsbürger und lebt in Deutschland. Der Berufungswerber ist ebenfalls deutscher Staatsbürger…
…GUS-Ländern nicht angewandt werde. Es stehe daher einwandfrei fest, es handle sich nicht um Erzeugnisse aus dem ehemaligen Ostblock oder aus GUS-Ländern. Zum Vorwurf, unrechtmäßig Ware bedenklicher Herkunft übernommen und zum Verkauf gebracht zu haben, sei anzuführen, ihr könne, weil es sich eindeutig…