…vom 18. März 1998 (Bl. 14/1998 E-Akt) ein bebautes Grundstück um einen Kaufpreis von 12.000.000,00 S. Die Liegenschaft wurde vor ihrer Veräußerung sowohl betrieblich als auch privat bzw. zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt. Der Bw. legte…
…Bw. direkt abgerechneten zusätzlichen Leistungen waren hingegen in den vom Finanzamt angesetzten Baukosten gar nicht enthalten. Bezog sich somit der gegenständliche Erwerbsvorgang auf ein bereits auf der Kaufliegenschaft geplantes und baubehördlich schon genehmigtes Bauvorhaben und damit auf ein letztlich bebautes Grundstück, dann kam dem Bw…
…Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen. Der Annahme eines objektiven engen sachlichen Zusammenhanges steht die Errichtung des Kellers in Eigenregie und die Erbringung von Eigenleistungen nicht entgegen. Die Berufungswerber waren von vornherein in ein fertiges Konzept, das die Errichtung eines Fertighauses auf dem erworbenen Grundstück…
…das Eigentum an dem Grundstück in seinem zukünftigen bebauten Zustand zu erwerben. Gegenstand eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Kaufvertrages kann demnach auch eine künftige Sache sein. Leistungen an Dritte sind insbesondere solche, die an einen vom Veräußerer verschiedenen Errichter des Gebäudes auf dem Grundstück erbracht werden.…
…das Eigentum an dem Grundstück in seinem zukünftigen bebauten Zustand zu erwerben. Gegenstand eines der Grunderwerbsteuer unterliegenden Kaufvertrages kann demnach auch eine künftige Sache sein. Leistungen an Dritte sind insbesondere solche, die an einen vom Veräußerer verschiedenen Errichter des Gebäudes auf dem Grundstück erbracht werden.…
…Mitarbeitern der Firma P besprochen zu haben. Dieser Bestätigung ist ohne Zweifel die Absicht, ein mit einem bestimmten Haus bebautes Grundstück zu erwerben, zu entnehmen. Für die Beurteilung der Gegenleistung kommt es nicht auf die äußere Form der Verträge, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt…
…kann auf das Bestehen eines Zusammenhanges zwischen dem Erwerb des Grundstückes und dem zu einem früheren Zeitpunkt erfolgten Abschluss des Werkvertrages geschlossen werden. Dem Einwand, dass es gar nicht möglich gewesen sei, mit der Verkäuferin eine Vereinbarung über die Anschaffung eines bebauten Grundstückes zu treffen…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 15. April 2005 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern als unbegründet abgewiesen und dazu sinngemäß ausgeführt, dass die in Rede stehende Liegenschaft von der Bewertungsstelle des Finanzamtes Perg unter dem Aktenzeichen xy als sonstiges bebautes Grundstück bewertet wurde, und daher die ins…
…es beantragte der Bw. in der Folge die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob für das verfahrensgegenständliche bebaute Grundstück der Einheitswert im Rahmen einer Wertfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 lit. b BewG 1955…
…d.h. wenn der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält (Fellner, aaO, § 5 Rz 88 a und b, mwN). Selbst eine Personenverschiedenheit zwischen dem Verkäufer des Grundstückes und dem Verkäufer des Gebäudes hindert nicht die Einbeziehung der Baukosten in die…
…d.h. wenn der Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen Leistungsgegenstand das bebaute Grundstück erhält (Fellner, aaO, § 5 Rz 88 a und b, mwN). Selbst eine Personenverschiedenheit zwischen dem Verkäufer des Grundstückes und dem Verkäufer des Gebäudes hindert nicht die Einbeziehung der Baukosten in die…
…für den Fall nicht in Betracht, wenn es sich als Superädifikat bzw ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden um eine gesondert zu betrachtende wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens handeln würde. Jede wirtschaftliche Einheit (zB bebautes Grundstück) ist gemäß § 2 Abs. 1 BewG für sich zu…
…eines Sachwalters und vor dem Tod der Eigentümerin [in der Folge: Vollmachtgeberin] ausgestellten allgemeinen und unbeschränkten Vollmacht), die Wertfortschreibung für ein bebautes Grundstück (die Vollmachtgeberin hatte die Liegenschaft einem Verwandten auf den Todesfall geschenkt, wobei der vertretende Notar [in der Folge: Vertreter] das Rechtsgeschäft abwickelte)…
…dem Erwerber grundsätzlich Eigentum an Gebäude und Liegenschaft verschaffen soll. Die Besteuerung hängt daher nicht von der bloßen Absicht ab, ein bebautes Grundstück zu erwerben, sondern inwieweit bereits zum Zeitpunkt des Liegenschaftserwerbes ein konkretes Konzept vorliegt, durch das Eigentum an Liegenschaft und Gebäude übertragen werden…
…2 BewG 1955, EW-AZ 0) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO wie folgt geändert: Der Einheitswert für den Grundbesitz (sonstiges bebautes Grundstück), KG 00 Ta., EZ 2 u.a., GrdSt. Nr. 10 u.a…
…Abschlusses des Kaufvertrages über das Grundstück noch nicht rechtskräftig gewesen sei, da nach dem Konsumentenschutzgesetz theoretisch noch ein Rücktrittsrecht bestanden habe. Ein derartiges Rücktrittsrecht ändert nichts an der Einheitlichkeit der Verträge, wenn der Wille der Vertragsteile auf den Erwerb eines bebauten Grundstückes gerichtet war. Auch…
…Abschlusses des Kaufvertrages über das Grundstück noch nicht rechtskräftig gewesen sei, da nach dem Konsumentenschutzgesetz theoretisch noch ein Rücktrittsrecht bestanden habe. Ein derartiges Rücktrittsrecht ändert nichts an der Einheitlichkeit der Verträge, wenn der Wille der Vertragsteile auf den Erwerb eines bebauten Grundstückes gerichtet war. Auch…
…dass den Erwerbern das Grundstück letztlich bebaut zukommt. Die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist dann nicht rechtswidrig, wenn der einheitliche Vertragswille auf die Beschaffung des Grundstückes samt Haus gerichtet ist. Die hier unzweifelhaft gegebene Einbindung in ein von der Organisatorseite vorgegebenes…
…Abschlusses des Kaufvertrages über das Grundstück noch nicht rechtskräftig gewesen sei, da nach dem Konsumentenschutzgesetz theoretisch noch ein Rücktrittsrecht bestanden habe. Ein derartiges Rücktrittsrecht ändert nichts an der Einheitlichkeit der Verträge, wenn der Wille der Vertragsteile auf den Erwerb eines bebauten Grundstückes gerichtet war. Auch…
…dass den Erwerbern das Grundstück letztlich bebaut zukommt. Die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist dann nicht rechtswidrig, wenn der einheitliche Vertragswille auf die Beschaffung des Grundstückes samt Haus gerichtet ist. Die hier unzweifelhaft gegebene Einbindung in ein von der Organisatorseite vorgegebenes…