…0061, aus wie folgt: Dass beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, wenn es sich dabei nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden kann, auch dann steuerlich nicht berücksichtigt werden können, wenn…
…sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht von den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwändungen für bürgerliche Kleidung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (vgl. VwGH v. 26…
…die Provisionseinnahmen lt. Tz. 15 b) GS sen. zuzurechnen, da die Provisionsgutschriften ihm zugeflossen sind. Einzelne behauptete Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit den Familienmitgliedern GS jun., CS, SS, MS konnten nicht anerkannt werden, da der Vertragspartner von der Firma V GmbH der Abgabepflichtige ist. Es wurden…
…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…
…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…
…Berufungswerber im Innenverhältnis am Gewinn beteiligt sei. Der Berufungswerber habe diese Aussage aber nicht nachweisen können. Die Betriebsprüfung sei daher der Auffassung, dass in diesem Fall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliege, der nach § 2 UStG 1994 Unternehmereigenschaft zukomme. Denn es träten beide Gesellschafter nach außen…
…hätte dies zur Folge, dass die nachgewiesene faktische Tätigkeit der ehemaligen Gesellschafter als Rechtsanwälte nach Beendigung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft als jeweiliger neuer Betriebsbeginn anzusehen wären. Die Vorgehensweise der Behörde entspreche daher nicht den gesetzlichen Vorschriften und auch nicht der ständigen Rechtsprechung. Nach den Feststellungen…
…gemäß § 188 BAO ab 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine vom Finanzamt nicht anerkannte Gesellschaft nach bürgerlichem Recht der Brüder Mag. Bw2 und…
…und seinem Bruder Mag. Bruder vereinbarten Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in steuerlich rechtlicher Hinsicht als nicht fremdüblich nicht anerkannt. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung (BP) über die Jahre 2007 bis 2009 wurden folgende Feststellungen getroffen: "Steuerliche Feststellungen Tz. 1 Einkünfte Adr.Eig.Wohn. Die Eigentumswohnungen…
…für ZRS Wien vom 30. Januar 1990 beendet worden. Nach Ansicht der Betriebsprüferin habe in steuerlicher Hinsicht im Zeitraum zwischen Abschluss der Vereinbarung und der Erlassung der einstweiligen Verfügung eine ,einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ähnliche Mitunternehmerschaft bestanden. Aufgrund der Tatsache, dass bereits in der…
…befand sich u.a. ein 50 %iger Anteil an der landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaft "Gut Geiselbrecht". Diese Betriebsgemeinschaft wurde in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht geführt. Mitgesellschafter mit den restlichen 50% der Anteile war die Ehegattin des Erblassers (I.H.), die gleichzeitig mit ihrem Ehegatten…
…VwGH 10.5.1988, 87/14/0084. Die Umgehung der Versteuerung von Zinserträgen durch Zwischenschaltung der als Sitzgesellschaft zu qualifizierenden Z Finance Ltd. stelle daher einen Missbrauch von Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts gemäß § 22 BAO dar. Daher seien die Darlehens- und Bankzinserträge der…
…auch bei der direkten Vergabe von Krediten Aufwendungen angefallen wären. Der Senat hat erwogen: Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabenpflicht durch den Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben…
…bspw. VwGH 29. 11. 2000, 95/13/0004). Ob der Bw. mit Familienmitgliedern Gesellschaften nach bürgerlichem Recht errichtete, die einkommensteuerrechtlich anzuerkennen waren, oder nicht errichtete, war eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu beantwortende Sachfrage, bei deren Beantwortung in Anwendung von § 167 Abs 2 BAO…
…34 BAO beziehe sich vor allem auf Vereine, GmbHs, Stiftungen, Anstalten, Genossenschaften sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, weshalb Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht unter diesen Begriff fielen. Gleichzeitig werde aber auch Kritik an dieser einschränkenden Auslegung geübt (vgl. Ritz, BAO³, § 34 Rz 1)…
…90 nicht anerkannt. Reinigungsaufwand: Die Reinigung von Berufskleidung führe zu keinen Werbungskosten, da die Reinigung von typischer Berufskleidung keinen höheren Aufwand mit sich bringe als die Reinigung der beruflich getragenen bürgerlichen Bekleidung. Die diesbezüglichen Aufwendungen seien daher für 2003 und 2004 nicht anzuerkennen. Sonstige Werbungskosten…
2.820,12 | 4.441,19 | 2.764,69 | Kleiderreinigung gesamt | 520,92 | 526,56 | 499,68 | durch Ehefrau | -175,00 | -180,00 | -315,00 | Berufskleidung | 379,80 | 389,90 | 536…
Bescheid Die Berufung des Bw1 und des Bw2 als ehemalige Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts "WL", B, W-Str., vom 21. Dezember 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 19. November 2001 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO und…
…Verordnungen nicht widerspricht." Der Bw. vertritt die Ansicht, dass die Überlassung des Rechtes zur Ausübung der Fischerei eine "Verpachtung von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke Anwendung finden", darstellt und dieser Umsatz daher nach § 6 Z. 16 UStG 1994 umsatzsteuerfrei ist…
…Juni 2004, beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Gesellschafter-A und Gesellschafter-B führten in den strittigen Jahren 1995 bis 1999 in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Unternehmen-A und ein Unternehmen-C sowie ab 1997 zusätzlich ein Unternehmen-B. Die Umsatzsteuer…