…ausgeführt, dass es sich bei den geltend gemachten Kosten für Bekleidung nicht um typische Berufskleidung bzw. Arbeitsschutzkleidung gehandelt habe und die Ausgaben für „bürgerliche Kleidung“ auch wenn diese ausschließlich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit getragen werde, zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben der Lebensführung zu rechnen sei…
…0061, aus wie folgt: Dass beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, wenn es sich dabei nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden kann, auch dann steuerlich nicht berücksichtigt werden können, wenn…
…sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht von den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwändungen für bürgerliche Kleidung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (vgl. VwGH v. 26…
…die Provisionseinnahmen lt. Tz. 15 b) GS sen. zuzurechnen, da die Provisionsgutschriften ihm zugeflossen sind. Einzelne behauptete Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit den Familienmitgliedern GS jun., CS, SS, MS konnten nicht anerkannt werden, da der Vertragspartner von der Firma V GmbH der Abgabepflichtige ist. Es wurden…
…sondern um schwarze Hosenanzüge ohne darauf eingewebtes oder eingesticktes Unternehmensemblem - und somit um bürgerliche Kleidung - handle. Im Vorlageantrag wiederholte die Beschwerdeführerin (in Folge: Bf.) die Argumente der Beschwerde und beantragte eine mündliche Verhandlung vor dem Senat. In der mündlichen Verhandlung wurden einige Fragen zum Sachverhalt…
…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…
…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…
…Berufungswerber im Innenverhältnis am Gewinn beteiligt sei. Der Berufungswerber habe diese Aussage aber nicht nachweisen können. Die Betriebsprüfung sei daher der Auffassung, dass in diesem Fall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliege, der nach § 2 UStG 1994 Unternehmereigenschaft zukomme. Denn es träten beide Gesellschafter nach außen…
…hätte dies zur Folge, dass die nachgewiesene faktische Tätigkeit der ehemaligen Gesellschafter als Rechtsanwälte nach Beendigung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft als jeweiliger neuer Betriebsbeginn anzusehen wären. Die Vorgehensweise der Behörde entspreche daher nicht den gesetzlichen Vorschriften und auch nicht der ständigen Rechtsprechung. Nach den Feststellungen…
…dürfen Aufwendungen und Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie zur Förderung des Berufs des Steuerpflichtigen erfolgen. 3. Aufwendungen für bürgerliche Kleidung gehören regelmäßig zu den Kosten der Lebensführung. Dies gilt auch dann, wenn die Kleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen…
…gerichteten Beschwerde vom 20. April 2021 gab die Beschwerdeführerin an, dass es sich - wie aus den Rechnungen ersichtlich sei - um bürgerliche Kleidung handle, die über die Grundausstattung hinausgehe und daher eine berufliche Veranlassung anzunehmen sei. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 31. Mai 2021 wies das…
…die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Aufwendungen für Kleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (Zivilanzüge, Straßenanzüge, weiße Hemden etc.) handelt, die vom Steuerpflichtigen überdies privat genutzt…
…1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, auch wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird, wenn es sich dabei um bürgerliche Kleidung und nicht um typische Berufskleidung handelt (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 8…
…gemäß § 188 BAO ab 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine vom Finanzamt nicht anerkannte Gesellschaft nach bürgerlichem Recht der Brüder Mag. Bw2 und…
…und seinem Bruder Mag. Bruder vereinbarten Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in steuerlich rechtlicher Hinsicht als nicht fremdüblich nicht anerkannt. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung (BP) über die Jahre 2007 bis 2009 wurden folgende Feststellungen getroffen: "Steuerliche Feststellungen Tz. 1 Einkünfte Adr.Eig.Wohn. Die Eigentumswohnungen…
…für ZRS Wien vom 30. Januar 1990 beendet worden. Nach Ansicht der Betriebsprüferin habe in steuerlicher Hinsicht im Zeitraum zwischen Abschluss der Vereinbarung und der Erlassung der einstweiligen Verfügung eine ,einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ähnliche Mitunternehmerschaft bestanden. Aufgrund der Tatsache, dass bereits in der…
…befand sich u.a. ein 50 %iger Anteil an der landwirtschaftlichen Betriebsgemeinschaft "Gut Geiselbrecht". Diese Betriebsgemeinschaft wurde in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht geführt. Mitgesellschafter mit den restlichen 50% der Anteile war die Ehegattin des Erblassers (I.H.), die gleichzeitig mit ihrem Ehegatten…
…nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an das Steuersubjekt (das nicht rechtsfähige Gebilde). Die Gesellschafter sind in diesem Fall gemäß § 6 Abs. 2 BAO Gesamtschuldner. Gegen die Gesellschaft kann mangels bürgerlicher Rechtsfähigkeit…
…erwuchs in Rechtskraft. 2.) Am 24. August 2014 wurde von BC (einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) ein Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe eingebracht. Dieser Antrag betraf das Kraftfahrzeug der Marke R mit der Fahrgestellnummer 1111 und dem Verwendungszeitraum 22.09.2012 bis 15.12.2013…
…dass die Umbuchung des Guthabens eines Abgabepflichtigen, der nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist, gemäß § 215 Abs. 3 BAO voraussetze, dass dieser Gesellschafter nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts im eigenen Namen über dieses anteilige Guthaben verfügen könne. Es ist daher als Vorfrage zu klären…