…handelt, der vom Bw. und seiner Familie zur Einnahme von Mahlzeiten verwendet wird (siehe oben unter "Maßgeblicher Sachverhalt - Beweiswürdigung"). Dies allein schließt bereits eine nahezu ausschließliche betriebliche Verwendung des strittigen Raumes aus. Hinzu kommt noch, dass der besagt Raum keine durchgehende Abtrennung vom Wohnzimmer aufweist…
…Werbungskosten setzt somit unter anderem voraus, dass eine ausschließlich oder nahezu ausschließlich betriebliche bzw. berufliche Nutzung des betreffenden Raumes vorliegt, wobei für im häuslichen Wohnungsverband gelegene Arbeitsräume eine Abgrenzung zwischen privater oder betrieblicher bzw. beruflicher Veranlassung nur einheitlich für jeden Raum vorgenommen werden kann (VwGH…
…der behaupteten betrieblichen Verwendung unwahrscheinlich erscheinen. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass der Bw sowohl in den Steuererklärungen als auch in der Berufung selbst von einer 40 %-igen Privatnutzung ausgeht. Mit seinen Ausführungen in der Gegenäußerung vermag der Bw eine nahezu ausschließlich betriebliche Verwendung der…
…kleines privates Gartenhaus befinde sich ebenfalls auf diesem Grundstück), könnten diese Aussagen vollinhaltlich auf den gegenständlichen Sachverhalt umgelegt werden. Die ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche Veranlassung liege keinesfalls vor. Die in der Holzscheune gelagerten privaten Gegenstände könnten keinesfalls im zweiten, sehr kleinen Gartenhäuschen gelagert werden…
…bzw. nahezu ausschließliche Verwendung der Videoprojektionsanlage würden folgende Umstände sprechen: - Im Lieferumfang sei auch eine D-Box zum Empfang von Fernsehprogrammen enthalten. - Die örtliche Platzierung der Videoprojektionsanlage im Hallenbad. - Folgender Vermerk auf einer Anzahlungsrechnung: "gemäß Rücksprache mit Bw. vom 6. März 2002 zu 1005 betrieblich…
…da letztlich eine (nahezu) ausschließliche betriebliche Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten nicht nachgewiesen werden konnte, war daher das Ausmaß der betrieblichen Verwendung im Schätzungsweg zu ermitteln. Den Berufungsausführungen ist entgegenzuhalten, dass seitens der Betriebsprüfung nicht die Höhe der Miete festgesetzt, sondern der betriebliche Anteil der gemieteten…
…0216). Dass auch vom Büro aus private Telefongespräche geführt werden, entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung. Gemäß der zu dieser Thematik ergangenen verwaltungsgerichtlichen Judikatur wäre eine behauptete (nahezu) ausschließliche betriebliche Verwendung von Telekommunikationsmitteln durch Aufzeichnung aller Telefongespräche der Behörde gegenüber nachzuweisen (vgl. etwa VwGH 21.2.1996…
…Bildkalender), was darauf hindeutet, dass das Arbeitszimmer wohnlich ausgestattet worden ist, was beim häuslichen Arbeitszimmer gegen die ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche bzw berufliche Nutzung spricht. Der Bw hat in den Schriftsätzen vom 9. November 2002 u.a. auf VwGH 88/14/0204 verwiesen. Rechtssatz…
…Aufteilungsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen hängt die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen davon ab, ob dem Wirtschaftsgut im Einzelfall eine (nahezu) ausschließliche betriebliche Verwendung unterstellt werden kann oder nicht. Eine (nahezu) ausschließliche betriebliche Nutzung von Aerobic CDs wäre dann anzuerkennen, wenn es sich dabei um CDs handelt…
…Aufteilungsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen hängt die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen davon ab, ob dem Wirtschaftsgut im Einzelfall eine (nahezu) ausschließliche betriebliche Verwendung unterstellt werden kann oder nicht. Eine (nahezu) ausschließliche betriebliche Nutzung von Aerobic CDs wäre dann anzuerkennen, wenn es sich dabei um CDs handelt…
…und der Gartenpacht sowie sonstiger damit in Zusammenhang stehender Aufwendungen angefallenen Kosten einer ausschließlichen oder nahezu ausschließlichen betrieblichen Verwendung dieser Güter (in der Folge "Garten" genannt) zuzuschreiben sind oder ob eine Veranlassung der Kosten gegeben ist, die zugleich als betrieblich und privat zu qualifizieren ist…
…Förderung der Kursteilnehmer mit Zusatzmaterial und aktuellen Texten) vermag weder die ausschließlich berufliche/betriebliche Veranlassung der Anschaffung noch die (nahezu) ausschließlich berufliche/betriebliche Verwendung einer angeschafften Zeitung zu erweisen. Im Übrigen geht aus einem bereits vom Finanzamt abgefragten Persönlichkeitsprofil der Bw auf der Homepage der…
…da ausschließlich der Arbeitsraum selbst einer Prüfung zu unterziehen bzw zu beurteilen ist, ohne dass die Verwendung der angrenzenden Zimmer in die Betrachtung mit einfließt. Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass das Arbeitzimmer zumindest nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wurde. Notwendigkeit des Arbeitszimmers: Hinsichtlich…
…nahezu ausschließliche Verwendung für betriebliche Zwecke (Fahrten zu Kunden, Lieferanten, Behörden etc.) vor, wenn dieser Anteil an den Gesamtfahrten zumindest über 80 % beträgt und weitgehend im deutschen Raum stattfindet. Bei einer konkreten betrieblichen Verwendung von 85 % sei im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Umstände laut UFS…
…lit. d EStG 1988 zu beurteilen. Daran ändert auch die behauptete Tatsache nichts, dass dieser Raum ausschließlich berufsbedingt genützt wird. Die ausschließliche oder nahezu ausschließliche betriebliche bzw. berufliche Verwendung eines Raumes ist vielmehr notwendig, um überhaupt von einem Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn sprechen zu können…
…Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Frage. Ansonsten ändert auch eine betriebliche/berufliche Mitveranlassung nichts daran, dass derartige Aufwendungen nicht abgezogen werden können. Fehlt eine einwandfreie Trennbarkeit, so sind Aufwendungen für solche Wirtschaftsgüter nur bei einer (zumindest nahezu) ausschließlichen betrieblichen/beruflichen Verwendung steuerlich absetzbar; nur eine völlig…
…sei. Die angesprochene Judikatur sei mit dem Gegenstandsfall nicht vergleichbar, da weder "nahezu ausschließlich" eine betriebliche Verwendung von Deutschland aus noch im Raum Deutschland stattfinde. Mit Antrag vom 17. Jänner 2011 wurde die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch den UFS ohne weiteres Vorbringen begehrt…
…zusätzliche Aufgaben und Arbeiten (z.B. die Entwicklung spezifischer Konzepte für die jeweilige Beratungsleistung) zu erfüllen hatte, wodurch sich eine betriebliche Verwendung des Arbeitszimmers im Rahmen einer üblichen Arbeitsdauer sowohl gemessen an Tagen als auch an täglicher Arbeitsdauer ergibt, nicht mit Erfolg entgegen getreten werden…
…Aufwendungen der privaten Lebensführung als Betriebsausgaben geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie, entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die betriebliche bzw. berufliche Sphäre betreffen (VwGH 19.3.2008, 2008/15/0074; VwGH 22.2.2007…
…dem nicht gefolgt werden. Wie sich aus vorliegendem Sachverhalt ergibt, liegt eine nahezu ausschließlich betriebliche Nutzung des "großen Zimmers" nicht vor. Die Verwendung eines Teilbereiches des streitgegenständlichen Raumes als Wohnzimmer spricht nämlich nicht dafür, dass die Privatnutzung nur eine untergeordnete Rolle spielt. In diesem Zusammenhang…