…könne und allein aufgrund der im Unternehmensrechtes verankerten Aufgabenbereiche des Berufungswerbers als alleiniger Geschäftsführer der GmbH eine ausschließliche Vertretertätigkeit unmöglich erscheine, keine taugliche Begründung dazustellen vermögen, weil die Anwendung der streitgegenständlichen Verordnung in keiner Weise darauf abstellt, dass ausschließlich eine Tätigkeit als Handelsvertreter ausgeübt wird…
…beantwortet, die angeforderten Unterlagen nicht beigebracht. Das Finanzamt erließ eine abweisliche Berufungsvorentscheidung, die es unter Hinweis auf das fruchtlose Ergebnis des Vorhaltsverfahrens wie folgt begründete: Da der Nachweis einer ausschließlich ausgeübten Vertretertätigkeit nicht erbracht worden sei, werde im Rahmen der freien Beweiswürdigung keine Veranlassung erblickt…
…in der das Finanzamt im Wesentlichen ausführte, dass infolge der im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit wahrgenommenen Aufgaben nicht ausschließlich eine Vertretertätigkeit ausgeübt werde und daher die Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung des Pauschalbetrages nicht gegeben sei, wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…tätiger "Mitarbeiter" ist unbestritten ein für das Funktionieren des Vertriebs wichtiger Faktor, ändert aber nichts daran dass diese vom Berufungswerber ausgeübten Tätigkeiten nicht im Zusammenhang mit einer ausschließlichen Vertretertätigkeit stehen, wie dies von der Verordnung gefordert wird, und in der Rechtsprechung (siehe VwGH vom 28…
…Da vorrangige Aufgabe des Bw. die Wartung und Überprüfung von Feuerlöschern und Wasserhydranten sei, werde von ihm keine ausschließliche Vertretertätigkeit ausgeübt. Somit seien die Vorraussetzung für die Anerkennung eines Vertreterpauschales nicht erfüllt. Mit Schriftsatz vom 23.9.2005 stellte der Bw. fristgerecht einen Vorlageantrag zur…
…pauschalen Abzug der Aufwendungen begehrende Steuerpflichtige eine ausschließliche Vertretertätigkeit bestehend aus Außen- und Innendienst verrichten muss. Die Innendiensttätigkeit darf nur die zur Bearbeitung der konkreten Aufträge erforderliche Zeit umfassen und weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit betragen. Die ausschließliche Vertretertätigkeit muss überwiegend im Außendienst ausgeübt werden…
…pauschalen Abzug der Aufwendungen begehrende Steuerpflichtige eine ausschließliche Vertretertätigkeit bestehend aus Außen- und Innendienst verrichten muss. Die Innendiensttätigkeit darf nur die zur Bearbeitung der konkreten Aufträge erforderliche Zeit umfassen und weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit betragen. Die ausschließliche Vertretertätigkeit muss überwiegend im Außendienst ausgeübt werden…
…des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. § 1 Z 9 der zitierten Verordnung fordert, dass der Steuerpflichtige eine ausschließliche Vertretertätigkeit bestehend aus Außen- und Innendienst ausüben muss. Dazu zählt auch seine im Innendienst verbrachte Tätigkeit, sofern sie zur Bearbeitung konkreter Aufträge erforderlich ist…
…konkreten Aufträge erforderliche Zeit umfassen und müsse weniger als 50% der Gesamtarbeitszeit betragen. Die ausschließliche Vertretertätigkeit müsse überwiegend im Außendienst ausgeübt werden. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei, zähle nicht als Vertretertätigkeit. Dem vorgelegten Dienstvertrag sei allerdings zu entnehmen…
…aus, dass nicht jede im Bereich des Verkaufs ausgeübte Tätigkeit als Vertretertätigkeit bezeichnet werden kann. Dies gilt insbesondere für wahrgenommene innerorganisatorische Aufgaben im Rahmen des Verkaufsgeschehens sowie etwa auch für die Mitwirkung bei der Einstellung und/oder Überwachung der im Verkauf tätigen Mitarbeiter. Maßgeblich ist…
…dass nicht jede im Bereich des Verkaufs ausgeübte Tätigkeit als Vertretertätigkeit bezeichnet werden kann. Nach der im Streitjahr geltenden Verordnung (BGBl II Nr. 382/2001) wird außerdem gefordert, dass der den pauschalen Abzug der Aufwendungen begehrende Steuerpflichtige eine ausschließliche Vertretertätigkeit bestehend aus Außen- und Innendienst…
…"Umsätze zu machen", weshalb er als Vertreter anzusehen sei, bringt nichts für das Berufungsbegehren, da nicht jede im Bereich des Absatzes/Verkauf ausgeübte Tätigkeit als "Vertretertätigkeit" bezeichnet werden kann und dieses Ziel sicherlich auch Verwaltungsangestellte, Logistiker etc. haben, um so in einem wirtschaftlich präsenten Betrieb…
…dass nicht jede im Bereich des Verkaufs ausgeübte Tätigkeit als Vertretertätigkeit bezeichnet werden kann. Nach der im Streitjahr geltenden Verordnung (BGBl II Nr. 382/2001) wird außerdem gefordert, dass der den pauschalen Abzug der Aufwendungen begehrende Steuerpflichtige eine ausschließliche Vertretertätigkeit bestehend aus Außen- und Innendienst…
…der Verordnung vorgesehene Einschränkung auf Personen, die überwiegend im Außendienst tätig sind gilt nur wenn die geforderte Voraussetzung einer (nahezu) ausschließlichen Vertretertätigkeit erfüllt ist. Dazu kommt noch folgendes: Die Rechtfertigung für eine Pauschalierung liegt in der Verwaltungsvereinfachung und setzt voraus, dass sie den tatsächlichen Gegebenheiten…
…vom 30. April 2008, der H-GmbH, sei der Bw. als Außendienstmitarbeiter zu mehr als 50% im Außendienst tätig und übe ausschließlich Vertretertätigkeit aus. In der weiteren Bestätigung der H-GmbH vom 20. Juni 2008 wird zudem festgehalten, dass die vorrangige Tätigkeit des Bw. die…
…Finanzamt entgegen, dass weder der Arbeitsplatzbeschreibung vom 9. Mai 2006, noch in der Bestätigung vom 9. August 2006 und auch nicht dem nachgereichten Beiblatt zum Dienstvertrag eine ausschließliche Vertretertätigkeit entnommen werden könne. Insbesondere sei die Bw. lt. den Ausführungen in der Bestätigung vom 9. August…
…höchstens mit € 2.190,00 jährlich festgelegt. Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Zur Vertretertätigkeit gehört sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für die konkreten Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtzeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht…
…aus, Voraussetzung für die Berücksichtigung des Vertreterpauschales sei, dass der Arbeitnehmer ausschließlich Vertretertätigkeit ausübe. Zur Vertretertätigkeit gehöre sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst, wobei von der Gesamtarbeitszeit mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden müsse…
…der Bescheidgrundlagen wurden folgende Feststellungen getroffen: Das Vertreterpauschale gem. § 17 steht jenen Steuerpflichtigen zu, die ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben und ständig damit betraut sind, Geschäfte anzubahnen und im Namen und für Rechnung ihres Arbeitgebers abzuschließen. Da dies im vorliegenden Fall lt. des vorgelegten Dienstvertrages der Fa…
…Geschäften nicht das vorrangige Ziel der Tätigkeit sind, kann nicht davon gesprochen werden (UFS 28.11.2011, RV/0230-G/10). Die Vertretertätigkeit muss ausschließlich ausgeübt werden; nur eine andere Tätigkeit in völlig untergeordnetem Ausmaß ist nicht schädlich (VwGH 24.2.2005, 2003/15/0044)…