…der EU-Richtlinie 2004/34/EG hat jeder Unionsbürger das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedsstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt…
…war und dass kein Nachweis über ausreichende Existenzmittel erbracht wurde. Ein zusätzliches Anspruchserfordernis (welches auch für Österreicher gilt) ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Antragstellers in Österreich. Für den Unabhängigen Finanzsenat ist (ebenso wie für das Finanzamt) ein ausreichender Nachweis des Mittelpunkts der Lebensinteressen der…
…hat dem Finanzamt keine EU-Anmeldebescheinigung übermittelt. Wie aus diesen Aufstellungen ersichtlich, sei nach Ansicht des Finanzamtes (FA) das Vorliegen ausreichender Existenzmitteln in den Jahren 2006 und 2007 nicht glaubhaft nachgewiesen worden, weswegen auch in Ansehung des Zeitraumes 08/2007 bis 12/2007 nach der…
…€ 550,00. Im Hinblick auf die Höhe der finanziellen Mittel von Herrn K.L. könne nicht von ausreichenden Existenzmitteln für die Bw. und ihren Sohn ausgegangen werden. Die Mittel für die Sicherung des Lebensunterhaltes der Bw. und ihres Sohnes würden somit nicht vorliegen und…
…wenn er a) Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder b) für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthaltes keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen…
…Lebensmittel, Versicherungen etc....) Einkommensnachweis für 2007 Nach Ansicht des Finanzamtes könnten ev. mit Beginn des Zuverdienstes Ihrer Gattin im April 2007 die ausreichenden Existenzmittel vorliegen (dann wäre nahezu das Existenzminimum erreicht.)" Der Bw. beantwortete den Vorhalt folgendermaßen: "Ich habe Ersuchen um Ergänzung vom 18. Januar…
… 2 Abs. 8 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 im Bundesgebiet befände. Als Nachweis dafür gelte in erster Linie das Vorhandensein ausreichender Existenzmittel, sowie das Bestehen einer in Österreich leistungspflichtigen Krankenversicherung für Antragsteller und Kind. Eine bloße Anmeldung in Österreich eines EU/EWR/CH-Bürgers zum zentralen Melderegister…
…dann nach § 9 NAG rechtmäßig in Österreich auf, wenn sie über ausreichende Existenzmittel (ev. durch Ausübung einer un/selbständigen Beschäftigung) und über eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügten. Über den Zeitraum September bis November 2009 könne nicht mehr abgesprochen werden, weil über diesen…
Wie aus diesen Aufstellungen ersichtlich, ist das Vorliegen ausreichender Existenzmitteln in den Jahren 2006 und 2007 nicht glaubhaft nachgewiesen worden, weswegen auch in Ansehung des Zeitraumes 08/2007 bis 12/2007 nach der Rechtsansicht des Finanzamtes die Berufung abzuweisen wäre. Vom UFS wird angemerkt, wie…
…auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates für einen Zeitraum von über drei Monaten, wenn er Arbeitnehmer oder Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthaltes keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen…
…klar, dass sie die Geldüberweisungen nach Bulgarien nicht immer gesammelt habe. Als Nachweis, "dass ich im Jahre 2011 sowie auch nachher über ausreichende Existenzmittel verfügt habe" legte die Bw. außerdem folgende kopierte Unterlagen bei: a)Versicherungsdatenauszug vom 6. Februar 2012, dem betreffend den Berufungszeitraum folgende…
…halten sich dann nach § 9 NAG rechtmäßig in Osterreich auf, wenn sie über ausreichende Existenzmittel (ev. durch Ausübung einer un/selbständigen Beschäftigung) und über eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfügen. Da sich die Kinder xx seit Dezember 2009 nicht mehr in Österreich aufhalten…
…in- oder ausländischen Krankenversicherung nachzureichen. Er wurde auch aufgefordert, ausreichende Existenzmittel nachzuweisen sowie Einnahmen-und Ausgaben Rechnungen ab Beginn seiner Tätigkeit in Österreich samt den dazugehörigen Honorarnoten sowie Werkverträge und einen Mietvertrag in Kopie vorzulegen. Der Bw. gab bekannt, monatlich € 502,54 für seinen…
…wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab; als Begründung wird zusätzlich zum bereits im Abweisungsbescheid enthaltenen Begründungswortlaut ausgeführt, dass aufgrund der vorgelegten Nachweise keine ausreichenden Existenzmittel bzw. Einkommen für den Bezug der Familienbeihilfe vorlägen. Die folgenden Eingaben des Bw. - ein weiterer Antrag auf Familienbeihilfe…
…Berücksichtigung der für EU/EWR Bürger anzuwendenden VO Nr. 1408/71 Anspruch auf Familienleistungen für ihre Freizügigkeit geltend machende EU/EWR Bürger nur dann bestehe, wenn diese nachgewiesenermaßen über ausreichende Existenzmittel verfügen. In Ansehung des Umstandes, dass die Bw. vor angeführte Beweisführung schuldig geblieben sei…
…dass Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann bestehe, wenn sie selbständig oder unselbständig erwerbstätig sei bzw. über ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung für sich und ihre Familienangehörigen verfüge. Da sie nicht erwerbstätig sei, sei kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom…
…werden konnte, ob er als selbständig oder unselbständig erwerbstätig zu betrachten ist. Er verfügt über ausreichende Existenzmittel und über eine Krankenversicherung für die Familie. Die Familie meines Klienten besteht aus den Eltern und zwei Kindern, die ganze Familie ist in Österreich bestens integriert, die Kinder…
…keinen Reisepass. Sie gaben bekannt, dass die Ausstellung eines bulgarischen Reisepasses ca. 7 Monate in Anspruch nimmt. Ein Reisepass oder Personalausweis und Nachweise über ausreichende Existenzmittel sind gem. § 53 Abs. 2 NAG zwingen vorzulegen." Die Fremdenpolizei teilte der MA 35 auf ihre Eingabe mit, dass…
…ein Auszug aus dem Art. 12 EG-Vertrag angeführt, worin keine ausreichenden Existenzmittel angeführt sind. Der Art 12 EG-Vertrag (allgemeines Diskriminierungsverbot) verbietet die Diskriminierung von Staatsangehörigen, jedoch kann daraus kein Verbot der Inländerdiskriminierung abgeleitet werden (strittig). Diskriminierungen sind zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind…
…Anspruch auf Familienbeihilfe habe. Die Berufung wurde mit der Begründung abgewiesen, dass die Bw. weitere Nachweise zum Vorliegen ausreichender Existenzmittel trotz Aufforderung, nicht vorgelegt habe. Die Bw. stellte daraufhin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde…