…II 43/1998, hat zur Folge, dass inländische Banken, die als kuponauszahlende Stelle ausländische Forderungswertpapiere betreuen, für die ab 1. Juli 1998 zufliesenden Zinsen grundsätzlich verpflichtet sind, den Kapitalertragsteuerabzug ungeachtet bestehender Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorzunehmen. Auf Grund der vorstehenden Verordnungsregelung ist demnach eine abkommensgemäße und DBA…
…Emittenten (inländische Betriebsstätte eines ausländischen Emittenten) vorgenommen werde. Die Zahlstelle müsse weder über das Wertpapier noch über den Kupon verfügen. Insbesondere müsse das Wertpapier nicht auf einem inländischen Depot hinterlegt sein. Bei Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds müsse sich die kuponauszahlende Stelle in Bezug auf die…
…gibt allerdings die Formulierung "nicht im Inland bezogene Kapitalerträge..." in der Z 3 leg. cit. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §…
…in der Z 3 des § 37 Abs. 8 EStG 1988. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen…
…3 des § 37 Abs. 8 EStG 1988. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen ist. Dieser Umstand…
…in der Z 3 des § 37 Abs. 8 EStG 1988. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen…
…in der Z 3 des § 37 Abs. 8 EStG 1988. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §§ 93 ff EStG 1988 anzusehen…
…DBA-Anwendung im KESt-Abzugsverfahren berechtigt. Durch diese Verordnung wird sonach sichergestellt, dass inländische und ausländische Zinserträge bei Auszahlung oder Gutschrift durch eine inländische kuponauszahlende Stelle gleichermaßen eine 25%-ige Steuerlast tragen. Allerdings muss nunmehr die DBA-Entlastung zwingend bei der Finanzverwaltung in Anspruch genommen…
…Forderungswertpapieren beruhen) steuerbefreit. Die Anteilsrechte an ausländischen Kapitalanlagefonds gelten für kapitalertragsteuerliche Zwecke als Forderungswertpapiere (§ 93 Abs. 3 Z 5 EStG 1988). Gemäß § 93 Abs. 3 KStG 1988 letzter Satz gelten Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, als im Inland bezogen, wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befindet…
…von den Wertpapiererträgnissen KESt abgezogen und abgeführt. Es seien auch Anteilsscheine solcher ausländischer Kapitalanlagefonds, die inländischen Investmentfonds nach dem Investmentfondgesetz vergleichbar sind, erbschaftssteuerfrei, sofern sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befinde. Die gegenständlichen ausländischen Rentenfondsanteile gewährten laut Mitteilung der Homepage der Fondsgesellschaft (www.dit.de)…
…Kapitalgesellschaft vorzunehmen, womit - bei natürlichen Personen als Anteilsinhabern - Endbesteuerungswirkung verbunden war. Auf das Vorliegen einer kuponauszahlenden Stelle im Inland kam es hier nicht an. Soweit die Ausschüttungen aus anderen als den vorgenannten Erträgen (zB aus ausländischen Dividenden) bestanden, unterlagen sie der Einkommensteuer zum Normaltarif. Die…
…Währung als Schilling oder Euro begeben wurden (Z 2), Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen (Z 3), genauer definierten Anteilscheinen an einem Kapitalanlagefonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes (Z 4), Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds sowie Immobilienfonds (Z 5), Diese Kapitalerträge sind im Inland bezogen, wenn sich die kuponauszahlende Stelle (…
…gibt allerdings die Formulierung "nicht im Inland bezogene Kapitalerträge..." in der Z 3 leg. cit. Die streitgegenständlichen ausländischen Kapitalerträge wurden sehr wohl im Inland bezogen, nämlich durch Auszahlung seitens des in Bregenz angesiedelten inländischen Platzierungsmaklers VTH-GmbH, der somit als kuponauszahlende Stelle im Sinne der §…
…nur für inländische Kapitalerträge und nur für im Inland bezogene Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren zur Anwendung. Da es sich bei den Kapitalerträgen der Bw um Kapitalerträge aus ausländischen Investmentfondsanteilen handelt, deren kuponauszahlende Stelle sich nicht im Inland befindet, können diese Kapitalerträge nicht der Kapitalertragbesteuerung unterzogen werden…
…März 2003 zugeflossen sind, anzuwenden war, wurden Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Geldeinlagen bei ausländischen Kreditinstituten sowie Forderungswertpapieren, deren kuponauszahlende Stelle sich nicht im Inland befindet, mit dem jeweiligen vollen progressiven Steuersatz erfasst. Für ausländische Kapitalerträge war weder eine Tarifbegünstigung nach § 37 Abs. 4 EStG …
…Zeitpunkt des Todes aus dem erblasserischen ausländischen Kapitalvermögen die Bestimmung des § 97 Abs. 2 EStG in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 12/1993 entsprechend anzuwenden. Für im Inland bezogene Erträge aus Forderungswertpapieren ist ua. der durch die kuponauszahlende Stelle freiwillig geleistete Betrag Voraussetzung für…
…| 357,55 € | das entspricht | ATS | 4.920,- | August 1998 | 9.820,93 € | das entspricht | ATS | 135.139,- Entscheidungsgründe Die A-AG (im folgenden Bw.) ist ein Kreditinstitut und war im berufungsgegenständlichen Zeitraum kuponauszahlende Stelle (…
…ist jedoch die ausländische Steuer auf solche Gewinne auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Die Anrechnung kann bereits im Zeitpunkt der Ausschüttung vorgenommen werden, wobei es - nach dem Wortlaut der VO, BGBI II 2003/93 - wohl nicht darauf ankommt, ob der kuponauszahlenden Stelle ausreichende Dokumentation vorliegt…
…Depotwechsel erfolgt sei. BErufungsbeitreter und die Berufungswerberin_A widersprachen dieser Feststellung nicht. Über die Berufung wurde erwogen: A) Im vorliegenden Fall ist vorerst strittig, ob die Entnahme von ausländischen Forderungswertpapieren (Nullkuponanleihen) aus einer inländischen kuponauszahlenden Stelle bzw. einem Bankdepot eine Veräußerung im Sinne des § 95…
…Er habe 2002 € 9.522.13 an ausländischen Dividendenerträgen aus der Ausschüttung des K67-Fond und € 356,23 an aus Spanien stammenden Zinserträgen aus Forderungswertpapieren im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 ohne Kuponauszahlende Stelle im Inland erhalten…