…einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine…
…dass ein Vermögenszufluss stattgefunden haben müsse. Genau das habe in diesem Fall nicht stattgefunden. Es liege ein atypischer Vermögenseingriff vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden…
…und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann…
… 215 Abs. 1 BAO eine gesetzliche Aufrechnungsverpflichtung, die den Alleinverdienerabsetzbetrag einschließe. Eine sachliche Unbilligkeit bzw ein atypischer Vermögenseingriff liege deshalb nicht vor. Aber selbst wenn das Vorliegen einer Unbilligkeit bejaht würde, wäre für den Bw nichts gewonnen. Die zur Nachsicht begehrten Abgaben seien vom Bw…
…ihn für eine Forderung, die er nicht verschuldet habe, alles bis auf das Existenzminimum wegnehmen wolle! Es liege ein "atypischer Vermögenseingriff" vor, zumal er nichts dafür könne, dass die Anwaltskammer in einer Art "Inseldenken" deren Pensionsauszahlung nicht an den Steuercomputer weitergegeben habe. Noch weniger könne…
…gegen diesen Bescheid bringt die Bw. vor, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Einhebung eines Betrages in dieser Höhe kein atypischer Vermögenseingriff sein solle, keine wirtschaftlichen Auswirkungen habe und keine extreme persönliche Härte darstelle. Sie sei an Krebs erkrankt, habe Kosten für zusätzliche Heilbehandlungen zu…
…Unterhaltszahlungen an seinen Sohn. Trotz zumutbarer Sorgfalt sei dem Bw. kein Geld für die Abgabenentrichtung im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe verblieben. Die gänzliche Abstattung der aus der Betriebsaufgabe resultierenden Steuerschulden sei nach Lage des Falles unzumutbar (atypischer Vermögenseingriff), weil die Einkünfte des Bw. gerade ausreichten…
…am 5. März 2008 rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte die Bw. die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat und brachte vor, dass dem Argument des Finanzamtes, dass kein atypischer Vermögenseingriff vorläge, da laufend hohe Zahlungen geleistet werden könnten, in keiner Weise gefolgt werden könne. Der…
…zu vermeiden, seien schon während des Jahres vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis oder ein atypischer Vermögenseingriff liege daher nicht vor. In diesem Zusammenhang werde auch darauf hingewiesen, dass eine gemeinsame Versteuerung der Pensionen nur durchgeführt werden könne, wenn diese…
…Durch eine Nachsichtsabweisung würden die Anleger nochmals geschädigt, weil eine allfällige Quote der Republik zukomme. Es liege eine anormale Belastungswirkung und gleichzeitig ein atypischer Vermögenseingriff bei den einzelnen Anlegern vor. Im Übrigen sei der Begriff der Unbilligkeit dehnbar zu qualifizieren. Mit ergänzendem Schriftsatz vom 28…
…sich daraus ergebenden Rechtsfolgen in Form einer Steuervorschreibung vom Gesetzgeber gewollt zu sein. Dann ist verfahrensgegenständlich aber genau das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ergebnis eingetreten. Es liegt aber auch kein atypischer Vermögenseingriff vor, da er alle Exporteure von Alkohol bei einer Beförderung im Verfahren der Steueraussetzung…
…vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis einzustufen ist, da dem Gesetzgeber offen gestanden wäre, auch für die vorliegende Fallkonstellation eine Befreiung zu normieren. Es liegt demnach folgerichtig auch kein vom Gesetzgeber nicht vorhergesehener atypischer Vermögenseingriff vor, da es die freie wirtschaftliche Entscheidung des Bf. war…
…dass der Bw keinerlei Vorbringen erstattet habe, worin im gegenständlichen Fall ein von den Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage abweichender atypischer Vermögenseingriff liegen solle. Aufgrund der zu leistenden Zahlungen monatlichen Zahlungen (dabei geht das Finanzamt noch von monatlichen Unterhaltszahlungen von € 364,-- aus) und dem Umstand…
…die betreffenden vermeintlich dem Gemeinschaftsrecht widersprechenden innerstaatlichen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes wiederum lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage und somit keine unbillige Härte des Einzelfalles darstellen. In der Einhebung der Abgaben ist auch weder eine besonders harte Auswirkung des Gesetzes noch ein atypischer Vermögenseingriff zu erblicken…
…2006/13/0103). Unter sachlicher Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist zu verstehen, dass bei der Anwendung von Gesetzen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis bzw. ein völlig atypischer Vermögenseingriff zustande käme (VwGH ebd.), z.B. dass eine nicht gewollte Doppelbesteuerung eintritt, Behördenverschulden zu einem entschuldbaren…
…aus, dass es nicht nachvollziehbar und geradezu grotesk wäre, wenn die Finanzbehörde erster Instanz vermeine, dass kein atypischer Vermögenseingriff, der von durchschnittlich vergleichbaren Fällen abweiche, vorliege. Wie bereits im entsprechenden erstinstanzlichen Nachsichtsansuchen ausgeführt und von der Finanzbehörde erster Instanz gar nicht in Abrede gestellt, wäre…
…sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Abgabenpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf nicht zu…
…gewesen sei. Im VwGH-Erkenntnis 99/13/0065 vom 16. Oktober 2002 werde genau auf diesen Fall eines außergewöhnlichen Geschehensablaufes, den der Steuerpflichtige nicht beeinflussen könne und der einen atypischen Vermögenseingriff darstelle, Bezug genommen. Darin werde trefflich der offensichtliche Widerspruch zwischen einer unproportionalen Steuerbelastung und…
…Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Mit dem Vorbringen, dass das in diesem Jahr 2001 erzielte Einkommen völlig für Ausgleichszahlungen nach einem Konkursverfahren aufgegangen sei, welchem jedoch nur teilweise eine steuerliche Abzugsfähigkeit zugekommen sei…
…verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Weise eine nach dem gewöhnlichen Lauf…