…hat, eine Änderung der bisherigen Abgabestelle unverzüglich mitzuteilen. Um Stellungnahme, welche Wohnsitze Sie innehaben, in welchem Staat Sie ansässig sind (Mittelpunkt der Lebensinteressen), wo/welcher Ort der Berufsausübung hinsichtlich der österreichischen Einkunftsquellen vorlag, wird ersucht. ... Gemäß § 133 BAO ist jeder zur Einreichung einer Abgabenerklärung verpflichtet…
…1998, anzusehen ist. Da der Bw. im Streitjahr somit als in Österreich ansässig in Sinn von Artikel 4 Abs. 2 DBA-USA, BGBl. III Nr. 6/1998, anzusehen ist, er seine nichtselbständige Arbeit jedoch in den USA ausübte, durfte die USA gemäß Artikel 15 Abs…
…und die haushaltszugehörigen Kinder in das Ausland übersiedeln. Für Zeiträume dazwischen sind die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Aufgrund der gegebenen Verhältnisse - Befristung des Auslandseinsatzes, Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes, Weitergeltung des inländischen Dienstvertrages - war davon auszugehen, dass der Bw. im Streitjahr in Österreich ansässig (im Sinne…
…DBA-Russland dar, da in dieser die Worte "ansässig in" nicht enthalten sind - der russischen Steuerbehörde seien die angefochtenen Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Besteuerung der erklärten Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf Grund der Geschäftsführertätigkeit des Bw. in Österreich korrekt erlassen worden. Am 12. März 2008 brachte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, nunmehr ansässig in 1180 Wien, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Wirtschaftstreuhänder, 1090 Wien, Ferstelgasse 6/7,vom 10. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 und Klosterneuburg, vertreten durch Hofrat…
…aber nicht relevanten Ausnahmen, prinzipiell in Deutschland zu versteuern sind. Dies ist beim Bw. auch so geschehen. Entsprechend Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA Deutschland (tit. "Vermeidung der Doppelbesteuerung") nimmt die Republik Österreich bei den in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen grundsätzlich Einkünfte von Personen von…
…in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10.2006,2006/14/0109). Das solcherart interpretierte Gemeinschaftsrecht überlagert das geltende österreichische…
…da sich aus dem Verbot der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit * weder eine Verpflichtung der Besserstellung von nicht gebietsansässigen Dienstleistern gegenüber im Inland ansässigen Dienstleistern * noch ein Rechtsanspruch auf eine günstigere Steuerberechnung bei Steuereinbehalt im Wege der Abzugsbesteuerung im Vergleich zum Veranlagungsverfahren ableiten lässt. Aus der Bestimmung…
…Mineralöl jedoch als Kraftstoff abgegeben oder verwendet, werden dadurch Tatbestände für die Entstehung einer Verbrauchsteuerschuld für Kraftstoffe als sogenannte Auffangtatbestände schlagend. Im Gegenstand wurde das Mineralöl "Olej Rust Cleaner" (Rostentferner/Schalungsöl der Unterposition 2710 1999) an Tankstellen in Österreich als Dieselkraftstoff abgegeben. Gemäß § 21 Abs…
…zur Steuerbefreiung von Jahresumsätzen, die 5.000 Europäische Rechnungseinheiten (für Österreich auf Grund des EU-Beitrittsvertrags 35.000 ECU) nicht übersteigen, unter Ausschluss der Steuerbefreiung unter anderem für Lieferungen und Dienstleistungen durch nicht im Inland ansässige Unternehmer, in das nationale Recht umgesetzt. Mit der Mehrwertsteuerrichtlinie…
…Kraftstoff abgegeben oder verwendet, werden dadurch Tatbestände für die Entstehung einer Verbrauchsteuerschuld für Kraftstoffe als sog. Auffangtatbestände schlagend. Im Gegenstand wurde das Mineralöl "Olej Rust Cleaner" (Rostentferner/Schalungsöl) der Unterposition 2710 1999 an Tankstellen in Österreich als Dieselkraftstoff abgegeben. Gemäß § 21 Abs. 1 Z 5…
…Berufungswerberin (Bw.) ist laut Aktenlage in Österreich ansässig. In den angefochtenen Bescheiden wurden Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung X (Witwenrente) als unter Progressionsvorbehalt befreite Einkünfte berücksichtigt, und zwar in Höhe von 4.837 Euro (2009) und 4.890 Euro (2010). In der Berufung wurde dagegen vorgebracht…
…ist demnach, dass die Bw. 2005 in Österreich ansässig im Sinne des DBA Russland war. Nach Artikel 4 Abs. 1 DBA-Russland bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres…
…diesem Zeitpunkt als ansässig in Österreich iSd DBA Ö-D gelte. Im Einkommensteuerbescheid 2005 vom 5.1.2007 wurde das Einkommen mit € 152.543,61,-- angesetzt. Der Alleinverdienerabsetzbetrag wurde mit folgender Begründung nicht gewährt. "Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht bei Personen, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft…
…Zeitpunkt betrachte er sich als ansässig in den USA gemäß Art. 4 DBA Österreich-USA, da sich dort sein Hauptwohnsitz befinde, zu dem er die engeren wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen habe. Im Zeitraum 1. 1. bis 7. 4. 2004 habe er alle Arbeitstage in Österreich…
…errechnet. 3.2. Rechtliche Beurteilung: 3.2.1. Aufgrund seines Lebensmittelpunktes in Österreich gilt der Bw. als ansässig in Österreich iSd Artikel 4 des zwischen Deutschland und Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens ("DBA-Deutschland"). Dieses DBA weist Deutschland für Renten aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung, wie sie…
…genau diese Telefonnummer angegeben ist! Weiters ist George C. einer der Direktoren der ebenfalls dort ansässigen "Alliance Investment Management Ltd.", die ua auf ihrer Homepage Folgendes anbietet: "Alliance Investment Management advises clients to establish foreign corporations to hold and trade their investment assets. Foreign Corporations…
…doppelt ansässigen Gesellschaft auszugehen sei und Italien das alleinige Besteuerungsrecht zukomme, wäre somit nicht zu folgen. Mangels konkret dargestelltem Ort der tatsächlichen Geschäftsführung müsste für den Fall der Einkünftezurechnung an die S das gesamte ausgewiesene Betriebsergebnis am Ort des Sitzes der S, somit in Österreich…
…20. August 2009 Ihren Hauptwohnsitz wieder gewechselt hatten und dann wieder in F ansässig waren? Aus welchen Gründen wechselten Sie so oft den Hauptwohnsitz? Was war Ihr Fortbewegungsmittel im Zeitraum zwischen 7. Mai 2009 und 10. November 2009, da in diesem Zeitraum weder auf Sie…
…und Ort der Geschäftsleitung auf die Regelungen des DBA abgestellt wird (s zb UFS RV/1097-W/03 vom 12.12.2007 zu einer Gesellschaft mit Sitz in Österreich und tatsächlicher Geschäftsleitung in Italien, wonach diese gemäß § 4 Abs 3 DBA in Italien ansässig wäre)…