…dem Umstand, dass das Elternhaus für den Bw. - ungeachtet der Leistung temporärer Kostenzuschüsse - lediglich als abgeleiteter Wohnsitz zu qualifizieren sei, weswegen vom Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung überhaupt nicht gesprochen werden könne. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger am Ort der Beschäftigung einen Haushalt neu gründe, so sei…
…Volljährige Kinder, die keine eigene Wohnung haben und bei ihren Eltern leben, haben dort einen so genannten abgeleiteten Wohnsitz (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, § 26 Tz 12). Auch ein ständiger Inlandsaufenthalt ist für die Wohnsitzbegründung nicht notwendig, solange die Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten besteht, die zum…
…benutzen wird. Es genügt eine abgeleitete Verfügungsmacht über eine Wohnung sowie die Benützung von Räumlichkeiten z.B. zur Erholung anlässlich von Inlandsbesuchen. Eine behördliche An- und Abmeldung kann in Zweifelsfällen ein Anhaltspunkt sein. Weitere Indizien für das Bestehen des Wohnsitzes im Inland sind, dass die…
…Familienwohnsitzes als unzumutbar angesehen werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Bei gegebener Sachlage, wonach nämlich der ledige, im Streitjahr 23 Jahre alte Bw mit abgeleitetem Wohnsitz im Eigenheim seiner hilfebedürftigen Mutter den Familienwohnsitz nicht verlegt, liegt vielmehr darin begründet, dass Zweckmäßigkeitsüberlegungen, wie beispielsweise ein günstiger Mietvertrag…
…Aus dem Umstand, dass das Elternhaus für die Bw. - ungeachtet der Leistung temporärer Kostenzuschüsse - lediglich als abgeleiteter Wohnsitz der Bw. zu qualifizieren ist, weswegen im zu beurteilenden Fall vom Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung überhaupt nicht gesprochen werden kann. In Ermangelung der Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der…
…der Aktenlage seit 21. Mai 1996 in Frastanz über ein und den selben Wohnsitz. Daneben verfügte er auch in Bad G., wo er in dem im Alleineigentum seiner Mutter befindlichen Eigenheim als Mitbewohner gemeldet ist, über einen so genannten "abgeleiteten Wohnsitz". Über eine eigene Wohneinheit…
…vorliegenden Fall war der Bw. im Haushalt seiner Eltern bzw. eines Elternteiles angemeldet. Er besaß somit einen abgeleiteten Wohnsitz und fallen daher Aufwendungen für Heimfahrten jedenfalls unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 EStG 1988. 2.) Übrige Werbungskosten Wie bereits eingangs angeführt, machte der Bw.…
…wie schon die Bezeichnung nahe legt - allerdings, dass die Wohnmöglichkeit am Familienwohnsitz als eigener Haushalt anzusehen ist (VwGH 18.12.1997, 96/15/0259); ein abgeleiteter Wohnsitz, wie zB ein Zimmer im Haushalt (Wohnungsverband) der Eltern, reicht dafür nicht aus (vgl. VwGH 22.9.1987…
…In den Gebührendaten konnte ein Mietvertrag nicht gefunden werden. Aufgrund dieses Ermittlungsergebnisses ergeben sich Fragen zur Doppelbelastung infolge Tragung von Kosten zum Familienwohnsitz, abgeleiteter Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen in einer Wohnung, welche auch der Bruder bewohnt, fremdübliche Gestaltung der Kostentragung und deren belegmäßigen Nachweis sowie…
…Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abgezogen werden, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-) Tätigkeit bezogenen in § 16 Abs. 1…
…seinem Elternhaus in K. somit nicht verfügt. Der UFS geht davon aus, dass er dort lediglich einen abgeleiteten Wohnsitz als Mitbewohner im Haushalt seiner Eltern innegehabt, nicht aber einen eigenen Hausstand geführt hatte. Mangels Vorliegens eines Haushalts in K. konnte der Bw. diesen auch nicht…
…ausschließlich zum abgeleiteten Wohnsitz in der elterlichen Wohnung bzw. im elterlichen Haushalt. Der Berufungswerberin kommt sohin auf Grund obiger Ausführungen im Jahr 2004 kein steuerlich anerkannter Familienwohnsitz in Ort1, zu, weshalb die mit den streitgegenständlichen Fahrten verbundenen Aufwendungen von Ort2 zum abgeleiteten Wohnsitz keine steuerliche…
…die Ansicht, dass ein abgeleiteter Wohnsitz mangels familienrechtlichem Anspruch bei einem Lebensgefährten nicht bestehen kann. Doralt führt in seinem Einkommensteuer-Gesetz Kommentar, 3. Auflage, § 1 Tz 11, aus, dass das Mitbenützen einer fremden Wohnung generell nur bei ständiger Nutzung einen Wohnsitz begründen kann. Wird ein…
…Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man u.a. dann, wenn ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz dort…
…Miete, Untermiete, Wohnungsrecht, aber auch familienrechtliche Ansprüche (abgeleiteter Wohnsitz: zB des Ehegatten; aber auch minderjährige Kinder haben grundsätzlich den Wohnsitz bei den Eltern desgleichen großjährige Kinder, wenn sie noch keinen eigenen Hausstand haben). Eine bestimmte rechtsgeschäftliche Form ist nicht nötig (vgl. zB VwGH 3.11…
…Wohnungseigentum, Miete, Untermiete, Wohnungsrecht, sogenannter "abgeleiteter" Wohnsitz bei Familienmitgliedern vorliegt), sondern schlechthin anzunehmen, wenn die tatsächliche Gestaltung zu einer Verfügungsmöglichkeit durch faktisches Beibehalten und Benützen führt. Das Innehaben muss objektiver Natur und zudem nach außen erkennbar sein, bloße darauf gerichtete subjektive Absichten genügen nicht. Das…
…Wohnungseigentum, Miete, Untermiete, Wohnungsrecht, sogenannter "abgeleiteter" Wohnsitz bei Familienmitgliedern vorliegt), sondern schlechthin anzunehmen, wenn die tatsächliche Gestaltung zu einer Verfügungsmöglichkeit durch faktisches Beibehalten und Benützen führt. Das Innehaben muss objektiver Natur und zudem nach außen erkennbar sein, bloße darauf gerichtete subjektive Absichten genügen nicht. Das…
…W, C, polizeilich gemeldet (vgl. den Meldezettel und das Vorbringen in der Berufung vom 10. Juli 2003) und hatte damit am Wohnsitz seiner Eltern einen sog. abgeleiteten Wohnsitz. Daran ändert auch die (nur) zehn Monate dauernde berufliche Tätigkeit in Liechtenstein nichts (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz-Kommentar…
…Fernwärme und Warmwasserverbrauch. Da von der Bw. das behauptete überwiegende Fernpendeln zwischen ihrem Wohnsitz im Burgenland und ihrer Arbeitsstätte in Wien - wo sie im Sinne eines abgeleiteten Wohnsitzes der Ehegatten ebenfalls über eine Wohnung verfügt - nicht nachgewiesen wurde, war der Berufung keine Folge zu geben.…
…auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz bei der Familie bei (vgl. Doralt4, a.a.O. Rz 14 zu § 1 EStG 1988). Wie bereits vorstehend ausgeführt, wird auch eine abgeleitete Verfügungsmacht über eine Wohnung als ausreichend erachtet, wie zum Beispiel eine…