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UFSW RV/0285-W/06Würde sich durch neue Beweismittel ein im Spruch anders lautender Bescheid ergeben?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid…

UFSW RV/1108-W/09Nichtzulässigkeit einer Wiederaufnahme eines Verfahrens von Amtswegen bei Vorliegen von Gründen, die nicht geeignet sind, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2010

…gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmsgründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der…

UFSW RV/1763-W/04Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.11.2004

…Aktenlage ersichtliche Sachverhalt nicht hinreicht, um eine abschließende rechtliche Beurteilung in Form einer Berufungsentscheidung treffen zu können, da die Finanzbehörde Ermittlungen unterlassen hat, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden könne. Es ist daher der Tatbestand des § 289 Abs. 1 BAO verwirklicht.…

UFSL RV/0493-L/07Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Beweismittel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2008

…Besserungsvereinbarung nicht verkauft, sondern eingelöst worden wäre, anlangt, so hätte sich durch die neu hervorgekommenen Beweismittel daher kein im Spruch anders lautender Bescheid ergeben können. Dies sei aber nach dem letzten Halbsatz des § 303 Abs. 4 BAO eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme. Es ließen sich…

UFSS RV/0167-S/10Erfordernis der Möglichkeit eines anders lautenden Bescheides bei einem Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2010

…im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Bw ist subsidiär Schutzberechtigter. Auf dem am 6…

UFSL RV/1477-L/07Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag mangels neuer Tatsachen und mangels Darlegung von Umständen, die einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2008

…Dem Vorbringen der Bw. ist somit nicht zu entnehmen, auf Grund welcher Umstände im Fall der von ihr beantragen Wiederaufnahme des Verfahrens ein im Spruch anders lautender Bescheid zu erlassen wäre. Der Bw. steht es allerdings frei, ab Beginn des Universitätslehrganges im Jahr 2005 angefallene…

UFSG RV/0362-G/03(1) Bescheidaufhebung (§ 289 Abs. 1 BAO) infolge unterlassener Ermittlungen; (2) Schätzung (§ 184 BAO) mangels Führung von Aufzeichnungen und mangels nachgewiesener Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.05.2006

…33 Tz 35). Da somit Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können, war die Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung nach § 289 Abs. 1 BAO gegeben. Die Unterlassung dahingehender Ermittlungen war aus objektiver Sicht auch wesentlich…

UFSW RV/3311-W/07Bescheidaufhebung, Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2008

…Fehlt die Bescheidbegründung, ist der als entscheidungsrelevant beurteilte Sachverhalt nicht feststellbar und ist nicht nachvollziehbar, welche Ermittlungen das bescheiderlassende Finanzamt durchgeführt hat, um zur Bemessungsgrundlage für die Abgabenfestsetzung zu gelangen. Fehlt die Bescheidbegründung, ist nicht auszuschließen, dass Ermittlungen zu einem anders lautenden Bescheid hätten führen…

UFSF RV/0156-F/06Aufhebung der angefochten Bescheide (BVEn) und Zurückverweisung gemäß § 289 Abs 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid20.03.2007

…Auseinandersetzung mit dem Einwand des Bw, Zahlungen in dieser Höhe nicht erhalten zu haben, wesentliche Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Welche weiteren Sachverhaltsermittlungen erforderlich sein werden, wird sich gegenständlich erst nach (erstmaliger!) Bekanntgabe der Berechnungsgrundlagen und…

UFSW RV/3152-W/08Aufhebung der angefochtenen Bescheide und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.12.2009

…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen im Sinne des § 115 Abs 1 BAO unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…

UFSL RV/0570-L/09Aufhebung eines Bescheides betreffend Geschäftsführerhaftung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.05.2010

…zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können…

UFSF RV/0206-F/08Keine Bescheidaufhebung gemäß § 300 BAO ohne Beschwerde beim Vw(f)GH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2008

…oder c) wenn der dem Bescheid zugrunde liegende Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt unrichtig festgestellt oder aktenwidrig angenommen wurde, oder d) wenn Verfahrensvorschriften außer Acht gelassen wurden, bei deren Einhaltung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. (2) Eine…

UFSW RV/0517-W/02Fehlende Bescheidbegründung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid31.08.2005

…verdeckte Ausschüttung/Pachtschillinge statt gefunden hat. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass das Finanzamt nach Durchführung der unterlassenen Ermittlungen anders lautende Haftungs- und Abgabenbescheide erlassen hätte oder von der Bescheiderlassung Abstand genommen hätte, zumal die steuerlichen Auswirkungen der verdeckten Ausschüttung/fehlende Valorisierung des Nutzwertes der…

UFSW RV/1539-W/08Aufhebung von Bescheiden bei einem "Buffer" wegen Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.09.2012Teil 1/2

…zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung unterbleiben hätte können…

UFSL RV/0893-L/09Aufhebung von Bescheiden wegen gänzlich unterbliebener Bescheidbegründung, fehlendem Parteiengehör und unterlassener Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.03.2012

…Ermittlungen ist wesentlich für die Klärung der Frage, ob anders lautende Bescheide zu erlassen sind oder ob überhaupt eine Bescheiderlassung notwendig ist. Die durchzuführenden Ermittlungen gehen über das Maß einer nachprüfenden Kontrolle durch die zweite Instanz hinaus. Eine vom UFS durchgeführte Erforschung des geforderten Sachverhaltes…

UFSS RV/0735-S/09Aufhebung eines Bescheides betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe wegen res iudicata ; Sachidentität trotz Änderung des Entstehungszeitpunktes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2011

…wurde der Bescheid betreffend Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum November 2004 bis Juli 2006 unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben, da nach Ansicht des UFS Ermittlungen über den Wohnsitz des Bw unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen…

UFSI RV/0554-I/10Unterbliebene Ermittlungen hinsichtlich der angesetzten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( Einnahmenzufluss, abzugsfähige Werbungskosten) rechtfertigen die Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.06.2011

…Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Im…

UFSF RV/0089-F/11Spruch des Bescheides, Anspruch Familienbeihilfe, Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe, Ermittlungsbedarf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…gegenständlichen Bescheides Ermittlungen (§ 115 BAO) unterlassen, bei deren Durchführung (allenfalls) ein anders lautender Bescheid betreffend den Zeitraum ab 1. November 2007 hätte erlassen werden können, was die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 289 Abs. 1 BAO dazu berechtigt, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und…

UFSG RV/0094-G/10Aufhebung eines Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2011

…Ermittlungen unterlassen hat, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können und eine allfällige Verletzung berechtigter Parteiinteressen nicht erkennbar ist, waren im vorliegenden Fall die mit Berufung angefochtenen Bescheide aufzuheben und die Sache zur Durchführung bisher unterlassener Sachverhaltsfeststellungen zurückzuverweisen. Graz, am 8…

UFSG RV/0720-G/10Bescheid ohne Durchführung von Ermittlungen vorgelegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.11.2010

…Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Wie…