…der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Pfändung ist gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Im Wesentlichen wendet der Bw. hinsichtlich des Bescheides vom 20. April 2000 über die Pfändung und Überweisung einer Geldforderung ein…
…Zahlungsverbot). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3…
…dass die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Pfändung ist gemäß Abs. 3 mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß Abs. 4 kann der Drittschuldner das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach…
…dass die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Pfändung ist gemäß Abs. 3 mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß Abs. 4 kann der Drittschuldner das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach…
…wurde von der Bf. weder die Unrichtigkeit dieses Eingangsstempels noch die Unrichtigkeit der sich im Vorhalt vom 14 .Februar 2002 manifestierenden Ansicht des UFS, dass auch demnach die Zustellung der Berufungsvorentscheidung jedenfalls am 31 März 2005 als bewirkt anzusehen ist, behauptet. Aus diesem Schreiben ergeben…
…an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgabenEO). Dem Abgabenschuldner steht gegen die Forderungspfändung im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren ungeachtet der in § 77 Abs. 1 AbgabenEO enthaltenen Rechtsmittelbeschränkung ein Rechtsmittel zu. Demnach ist die gegenständliche Berufung zulässig. Gem. § 229 BAO ist als Grundlage für die…
…Abs. 3 leg.cit. ist die Pfändung der Geldforderung mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Der Pfändungsbescheid kann sowohl vom Drittschuldner als auch vom Abgabenschuldner angefochten werden. Abgesehen vom Vorliegen eines nach den Grundsätzen des § 232 BAO erlassenen Sicherstellungsauftrages, wovon…
…daraus, dass die Zahlungen der Großmutter in den Büchern und auf den Erlagscheinen als "Gesellschafterdarlehen" ausdrücklich ausgewiesen wurden, letztendlich als von der R-GmbH als bewirkt anzusehen sind. Die Zahlungen der Großmutter sind in diesem Kontext als solche Leistungen in die Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer einzubeziehen…
…einer Geldforderung Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben, die mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen ist (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Im gegenständlichen Fall hatte die Drittschuldnerin mitgeteilt, dass der Berufungswerber bereits am…
…Zahlungsverbot). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3…
…dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Sicherstellungsaufträge setzen voraus, dass der Tatbestand verwirklicht ist, an den die Abgabenvorschriften die Abgabepflicht knüpfen…
…Pfandrecht erworben hat. Die Zustellung des Zahlungsverbotes ist zu eigenen Handen vorzunehmen (§ 65 Abs. 2 AbgEO). Die Pfändung ist mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3 AbgEO). Die Berufung wird im Wesentlichen damit begründet, dass Einhebungsverjährung eingetreten sei. Gem…
…zu untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Abs. 4 leg. cit. bestimmt…
…untersagen. Ihm ist aufzutragen, bei beschränkt pfändbaren Geldforderungen unverzüglich dem Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Nach Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. § 65 Abs. 4 AbgEO bestimmt, dass…
…Zahlungsverbot). Zugleich ist dem Abgabenschuldner selbst jede Verfügung über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen (§ 65 Abs. 3…
…dass die Republik Österreich an der betreffenden Forderung ein Pfandrecht erworben hat. Die Pfändung ist gemäß Abs. 3 mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß Abs. 4 kann der Drittschuldner das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach…
…allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß § 65 Abs. 4 AbgEO kann der Drittschuldner das Zahlungsverbot anfechten oder beim Finanzamt die Unzulässigkeit der…
…2007 als vollendet anzusehen ist. Die Einkommensteuerverkürzung für das Jahr 2006 ist mit Zustellung des unrichtigen Erstbescheides vom 17. Jänner 2008 am 20. Jänner 2008 als bewirkt anzusehen. Obwohl, entgegen den Ausführungen im erstinstanzlichen Erkenntnis des Spruchsenates, der Bw. nicht als einschlägig vorbestraft anzusehen ist…
…Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Unbestritten ist, dass der gegenständlichen Forderungspfändung der Rückstandsausweis vom13. November 2012 über € 71.202,95 zugrunde liegt…
…Drittschuldner allfällige Unterhaltspflichten und das Einkommen der Unterhaltsberechtigten bekannt zu geben. Gemäß § 65 Abs. 3 AbgEO ist die Pfändung mit Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als bewirkt anzusehen. Gemäß § 233 Abs. 1 BAO ist der Sicherstellungsauftrag Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Sicherungsverfahren. Wie…