…um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. Gegen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens verdächtige Personen kann daher schon ab Anhängigkeit eines Strafverfahrens und dies bereits vor der Entstehung eines sie betreffenden (akzessorischen) Abgabenanspruches als potenzielle Haftungspflichtige mit Sicherstellungsauftrag vorgegangen werden. Potenziell haftungspflichtig im Sinne von …
…um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. Gegen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens verdächtige Personen kann daher schon ab Anhängigkeit eines Strafverfahrens und dies bereits vor der Entstehung eines sie betreffenden (akzessorischen) Abgabenanspruches als potenzielle Haftungspflichtige mit Sicherstellungsauftrag vorgegangen werden. Potenziell haftungspflichtig im Sinne von …
…hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. Gegen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens verdächtige Personen kann danach schon ab Anhängigkeit eines Strafverfahrens und dies bereits vor der Entstehung eines sie betreffenden (akzessorischen) Abgabenanspruches als potenzielle Haftungspflichtige mit Sicherstellungsauftrag vorgegangen werden. Potenziell haftungspflichtig…
Nach der Judikatur liegen Umstände, die eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung begründen, "beispielsweise" vor (siehe dazu BAO Kommentar Ritz4, Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte…
Dem Bf war das Geschäftsmodell bekannt. Er hat es am 5. Dezember 2011 anlässlich seiner Einvernahme als Beschuldigter ausführlich beschrieben. Er hat im Wesentlichen ausgeführt, dass "Rust Cleaner" in Polen gekauft, von polnischen Frächtern nach H verbracht, dort durch JoK entladen, zu Diesel umgewandelt und…
Eine Verbrauchsteuerschuld ist im Gegenstande dadurch entstanden, dass Schmieröl in Österreich erstmals als Dieselkraftstoff zur Verwendung als Treibstoff abgegeben wurde. Im gegenständlichen Fall war es die B-GmbH mit Geschäftsleitung im Steuergebiet, die im Rahmen ihres Betriebes Schmieröl in Österreich erstmals als Dieselkraftstoff zur Verwendung…
…für die Berufung jedoch nichts gewonnen werden. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, ist die Haftung des Geschäftsführers nur insoferne akzessorisch, als sie das Bestehen von Abgabenschulden zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraussetzt. Ob ein Erlöschen der Abgabenschulden auch…
…und nicht der erste Satz aus § 72a ZollR-DG zur Anwendung kommt, auch können im vorliegenden Rechtsbehelfsverfahren selbst die Umsatzsteuerbeträge nicht aufgehoben werden. Die akzessorisch an die Hauptabgabe anknüpfende Abgabenerhöhung war damit ebenfalls zu Recht vorgeschrieben. Die anzuwendenden Bestimmungen §§ 72a und 108 Abs.1 ZollR…
…gegen den Bescheid über die Zurückweisung des Antrages auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung gemäß § 51 Abs. 1 Fremdenpolizeigesetz 2005 stehen in keinem akzessorischen Verhältnis zueinander, sodass diese auch vom Verwaltungsgerichtshof auf Grund voneinander unabhängiger Erwägungen entschieden wurden. Auch wenn der Antrag nach § 51 Abs…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27. 8. 2008, 2006/15/0150) sind Anspruchszinsen zur festgesetzten Einkommensteuer formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der festgesetzten Abgabe zu berechnen, als ihre Bemessungsgrundlage von der Höhe der festgesetzten Abgabe abhängt. Damit stehen auch die Anspruchzinsenbescheide mit dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Antrag auf Erstattung von Stempelgebühren vom 19. Dezember 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert wie folgt: Dem…
…Normverbrauchsabgabe als Stammabgabe festgesetzt worden. Dieser Stammabgabenbescheid wurde mit Berufungsentscheidung vom heutigen Tag, RV/0494-G/07, aufgehoben. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verspätungszuschlag ist formell akzessorisch; er ist hinsichtlich seiner Bemessungsgrundlage an die bescheidmäßige Festsetzung der Stammabgabe gebunden. Eine Verspätungszuschlagsfestsetzung ist nicht deshalb…
…Anspruchszinsen betreffend die Jahre 2000 bis 2005 und zum Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zusammenfassend ausgeführt, dass es sich um Bescheide akzessorischer Natur handle und diese das rechtliche Schicksal der Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die betreffenden Jahre teilen würden. Diese Bescheide würden hinfällig…
…vgl. VwGH 27.08.2008, 2006/15/0150). Wie das Höchstgericht in dem angeführten Erkenntnis dargetan hat, sind Anspruchszinsen zur festgesetzten Abgabe (hier: Einkommensteuer) formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der festgesetzten Abgabe zu berechnen, als ihre Bemessungsgrundlage von der Höhe der festgesetzten Abgabe abhängt…
…Der Verspätungszuschlag gehört nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO zu den Nebenansprüchen und ist zur festgesetzten (Stamm)Abgabe formell akzessorisch. Der Verspätungszuschlag ist von der festgesetzten Abgabe zu berechnen, sodass sich seine Bemessungsgrundlage mit der Höhe der festgesetzten Abgabe ändert. Eine verfahrensrechtliche Handhabe zur…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 27. 8. 2008, 2006/15/0150) sind Anspruchszinsen zur festgesetzten Einkommensteuer formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der festgesetzten Abgabe zu berechnen, als ihre Bemessungsgrundlage von der Höhe der festgesetzten Abgabe abhängt. Damit stehen auch die Anspruchzinsenbescheide mit dem…
…ein Abgabenbescheid die gesetzlich ausdrücklich vorgesehene Grundlage für einen davon abzuleitenden anderen Abgabenbescheid abgibt. Dazu gehören auch die Anspruchszinsen. Diese sind zur festgesetzten Abgabe formell akzessorisch. Sie sind insoweit von der festgesetzten Abgabe zu berechnen, als ihre Bemessungsgrundlage von der Höhe der festgesetzten Abgabe abhängt…
…Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Anspruchszinsen gehören nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO zu den Nebenansprüchen und sind zur festzusetzenden Abgabe formell akzessorisch (vgl. VwGH 19.1.2005, 2001/13/0167). Der Hinweis des Finanzamtes, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch…
…und werde ihr bis heute rechtswidrig vorenthalten. Der im bekämpften Bescheid ausgewiesene Betrag sei unrichtig festgestellt. Entgegen der Bescheidannahme bestehe kein auslösender Sachverhalt. Die Haftung sei nur insofern akzessorisch, als sie das Bestehen des Abgabenanspruchs zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraussetze…
…es sich bei den angeführten Bescheiden um ein rechtliches nullum handle, sei der Haftungsbescheid, der nur akzessorisch zu einem wirksamen Bescheid ergehen könne, ebenfalls wirkungslos. Mittels Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Der Masseverwalter trete insofern an die Stelle der Gemeinschuldnerin als…