RIS AI

Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0495-G/07

Verspätungszuschlag: Abweisung der Berufung und Bescheidaufhebung durch das Finanzamt

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0495-G/07vom 04.04.2008
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Karl-Heinz Morré, 8010 Graz, Heinrichstr. 110, vom 6. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebungvom 11. April 2007 betreffend Verspätungszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Verspätungszuschlag ist im Zusammenhang mit der Festsetzung von Normverbrauchsabgabe als Stammabgabe festgesetzt worden. Dieser Stammabgabenbescheid wurde mit Berufungsentscheidung vom heutigen Tag, RV/0494-G/07, aufgehoben. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verspätungszuschlag ist formell akzessorisch; er ist hinsichtlich seiner Bemessungsgrundlage an die bescheidmäßige Festsetzung der Stammabgabe gebunden. Eine Verspätungszuschlagsfestsetzung ist nicht deshalb rechtswidrig, weil die Festsetzung der Stammabgabe rechtswidrig ist (vgl. Ritz, BAO3, § 135 Tz 16), mwA). Wird die Abgabenhöhe des die Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag bildenden Bescheides geändert, so ist der Verspätungszuschlag nach hA gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu ändern bzw. aufzuheben (vgl. Ritz, BAO3, § 135 Tz 17), mwA). Vor diesem rechtlichen Hintergrund war die Berufung daher als unbegründet abzuweisen. Das Finanzamt wird den angefochtenen Bescheid im Hinblick auf die Aufhebung des Stammabgabenbescheides (siehe Berufungsentscheidung vom heutigen Tag, RV/0494-G/07) gemäß § 295 BAO aufzuheben haben. Graz, am 4. April 2008

Normen und Schlagworte

Verspätungszuschlag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0495-G/07
Stammnummer
34044
Gültig
04.04.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF