…abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob es sich bei diesen Kosten nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften um (sofort absetzbare) Werbungskosten oder um (aktivierungspflichtige) Herstellungs- bzw. Anschaffungsaufwendungen handelt. Zu prüfen…
…Bauherreneigenschaft als Anschaffungskosten zu beurteilen, teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Denn die Beurteilung der in Rede stehenden Aufwendungen als aktivierungspflichtig oder sofort absetzbar hat nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nur nach der steuerlichen "Natur" der Kosten selbst, nicht aber danach, ob diese Teil eines…
…abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob es sich bei diesen Kosten nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften um (sofort absetzbare) Werbungskosten oder um (aktivierungspflichtige) Herstellungs- bzw. Anschaffungsaufwendungen handelt. Zu prüfen…
…Bauherreneigenschaft als Anschaffungskosten zu beurteilen, teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Denn die Beurteilung der in Rede stehenden Aufwendungen als aktivierungspflichtig oder sofort absetzbar hat nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nur nach der steuerlichen "Natur" der Kosten selbst, nicht aber danach, ob diese Teil eines…
…abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob es sich bei diesen Kosten nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften um (sofort absetzbare) Werbungskosten oder um (aktivierungspflichtige) Herstellungs- bzw. Anschaffungsaufwendungen handelt. Zu prüfen…
…Bauherreneigenschaft als Anschaffungskosten zu beurteilen, teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Denn die Beurteilung der in Rede stehenden Aufwendungen als aktivierungspflichtig oder sofort absetzbar hat nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nur nach der steuerlichen "Natur" der Kosten selbst, nicht aber danach, ob diese Teil eines…
…Bauherreneigenschaft als Anschaffungskosten zu beurteilen, teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Denn die Beurteilung der in Rede stehenden Aufwendungen als aktivierungspflichtig oder sofort absetzbar hat nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nur nach der steuerlichen "Natur" der Kosten selbst, nicht aber danach, ob diese Teil eines…
…die Baukosten überhaupt aufgebracht werden können. Diese Kosten dienen daher dem Erwerb des Miteigentumsanteils und damit der Einkunftsquelle und teilen das Schicksal der Anschaffungskosten des Gebäudes. Allerdings hat die Miteigentümerschaft selbst nicht nur die Verwaltung der Miteigentumsanteile an der gemeinsam erworbenen Liegenschaft zum Gegenstand, sondern…
…abzusetzen waren. Diese Frage ist nach dem oben zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes unabhängig von der Frage der Bauherreneigenschaft danach zu beurteilen, ob es sich bei diesen Kosten nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften um (sofort absetzbare) Werbungskosten oder um (aktivierungspflichtige) Herstellungs- bzw. Anschaffungsaufwendungen handelt. Zu prüfen…
…Bauherreneigenschaft als Anschaffungskosten zu beurteilen, teilt der Unabhängige Finanzsenat nicht. Denn die Beurteilung der in Rede stehenden Aufwendungen als aktivierungspflichtig oder sofort absetzbar hat nach dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes nur nach der steuerlichen "Natur" der Kosten selbst, nicht aber danach, ob diese Teil eines…
…eines (Aus-)Wahlrechtes ausgeübt hätte, hat er jedoch nicht dargetan. Die Zuordnung der Aufwendungen zu den aktivierungspflichtigen Kosten einerseits und zu den sofort absetzbaren Werbungskosten andererseits stellt sich daher wie folgt dar: [Grafik] Als AfA ist daher ein Betrag iHv. 1.472,40 € (98…
…2.830,80 | -4.399,20 | Einkünfte V+V laut UFS | | | -5.681,24 Kosten im Zusammenhang mit Vorsorgewohnungen sind unabhängig von ihrer Bezeichnung in Honorarnoten nach dem tatsächlichen Inhalt der erbrachten Leistungen in aktivierungspflichtige und sofort absetzbare Werbungskosten aufzuteilen…
…die Halle 1 in H. unrichtig und tatsachenwidrig, sowie die Aktivierung von S 30.000,00 betreffend die Halle 2 zu hoch und ebenso tatsachenwidrig vorgenommen worden. Die Zuordnung der Reisekosten als Herstellungskosten der Hallenerrichtung und damit aktivierungspflichtige Kosten sei lt. Bw. willkürlich vorgenommen worden.…
…sei (BP-Bericht Tz. 18). Diese Kosten könnten im Jahr 1994 nicht berücksichtigt werden, da die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vorgenommen wurde. Aufgrund der nachgereichten Rechnungen handelt es sich diesbezüglich nicht Instandhaltungsaufwendungen, sondern um aktivierungspflichtige Herstellungsaufwendungen. Bei den getätigten Investitionen, Asphaltierungsarbeiten (Vorplatz zur Halle…
…hypothetischen Szenarien bezüglich der Ordinationsstätten hierzulande niedergelassener Ärzte in der Realität nicht bekannt geworden und auch nicht vorstellbar - so wäre damit für die Berufung nichts gewonnen: Für die Beurteilung der getroffenen Maßnahmen und der dadurch angefallenen Kosten als aktivierungspflichtige Aufwendungen kommt es nämlich darauf an…
…Punkt 2 zu entnehmen ist, sind die Kosten, die in dem Zusammenhang mit den Verfahren GZ 24 und GZ 6 im Jahr 1997 angefallen sind, aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten. | Kosten Verfahren GZ 24 (netto) | Punkt 2.2 | S 17.899,00 | Kosten Verf…
…seien die Kosten für die entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgüter zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Konkret handle es sich um folgende Wirtschaftsgüter: Im Jahr 2004 seien eine Update-Version einer Software und eine Schnittstelle mit Anschaffungskosten von 3.617,16 € brutto geliefert…
…Fragen gar nicht mehr ein, sondern führt lediglich wiederholend aus, wie sich ihrer Ansicht nach die angefallenen aktivierungspflichtigen Kosten auf die IZP 2004 auszuwirken hätten. In diesem Verfahren ist somit vom Vorliegen aktivierungspflichtiger Teilherstellungskosten auszugehen. Ob diese auch tatsächlich aktiviert wurden, braucht in diesem Verfahren…
…der Mietdauer, zu welchem Zeitpunkt auch immer, sollte das Gebäude entschädigungslos in das Vermögen des Vermieters übergehen. Die vom Mieter übernommenen Kosten für das 2. Obergeschoß und das Dachgeschoß können daher nicht als Teil des Mietentgeltes gesehen werden. Einer solchen Beurteilung steht auch entgegen, dass…
…Wohnhaus samt Garage. Für Kosten, die üblicherweise der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, gelte ein Aufteilungsverbot, auch wenn sie die berufliche Sphäre (zum Teil) betreffen würden. Die Gebäudeversicherung könne daher nicht berücksichtigt werden (§ 20 EStG). Die Kosten für den Treibstofftank würden aktivierungspflichtige Aufwendungen darstellen. Die gewöhnliche…