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1 919 Treffer418 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0706-W/12Lt. VwGH 27.9.2012, 2010/16/0065 ist die Kapitalansammlungsrichtlinie unmittelbar anwendbar und die Kosten des Börsegangs sind von der Kapitalerhöhung abzuziehen. Die Bw. beantragte die erstmalige Festsetzung der selbstberechneten Gesellschaftsteuer gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (Ritz, BAO-Handbuch, 214f.). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen…

UFSK RV/0262-K/07Unzulässige Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.10.2010

…mehr gegeben. Der Fortschreibungsbescheid zum 1. Jänner 1997 wirkt somit weiter fort. Was die beantragte mündliche Verhandlung anlangt, ist auf § 284 Abs. 3 BAO zu verweisen: "Der Berufungssenat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen (§…

UFSW RV/0124-W/111. Nachweis von Sonderausgaben 2. Ablehnung eines Organwalters eines Finanzamtes 3. Disziplinarverfahren gegen einen Organwalter eines Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011

…2009, wurden die erforderlichen Banknachweise vorgelegt, wie auch in den stattgebenden Berufungsvorentscheiden Ende 2010 ausgesprochen wurde. Zur Beweisaufnahme und Wahrung des Parteiengehörs wird auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht verzichtet, wie ebenfalls unrichtig vom FA Neunkirchen/Wr Neustadt ausgeführt wurde. Es wird deshalb beantragt…

UFSS FSRV/0003-S/11Irrtümliche Wiederholung eines nicht in die Wiederaufnahme gezogenen Spruchteiles einer Strafverfügung im wiederaufgenommenen Finanzstrafverfahren; Umfang der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012

…nach der am 13. April 2012 in Anwesenheit des Amtsbeauftragten sowie der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl, jedoch in Abwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des G im wiederaufgenommenen Bereich der Finanzstrafsache zu StrNr. 091/2009/00131-001…

UFSL RV/2218-L/02Säumniszuschlag von einer vermeintlich unrichtigen Umsatzsteuernachhforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…idgF sieht dabei vor, dass über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung beantragt wird. Aus Absatz 5 leg. cit. folgt, dass das Antragsrecht auf mündliche Berufungsverhandlung sowohl für Berufungen, über die der gesamte…

UFSL RV/0970-L/101) Abgabenfestsetzung trotz abgeschlossenem Schuldenregulierungsverfahren 2) Antrag auf Durchführung einer Berufungsverhandlung in einem unzulässigen Vorlageantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2010

…gesamten Berufungssenat, so hat eine mündliche Verhandlung weiters stattzufinden, 1. wenn es der Vorsitzende für erforderlich hält oder 2. wenn es der Berufungssenat auf Antrag eines Mitglieds beschließt. (3) Der Berufungssenat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn…

UFSL RV/1371-L/091) Ablehnung einzelner Senatsmitglieder 2) Vertagung der mündlichen Berufungsverhandlung 3) Beweisantrag kurz vor der mündlichen Berufungsverhandlung 4) Stundung wegen angeblich rechtswidriger Abgabenvorschreibungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2010Teil 1/2

…gesamten Berufungssenat, so hat eine mündliche Verhandlung weiters stattzufinden, 1. wenn es der Vorsitzende für erforderlich hält oder 2. wenn es der Berufungssenat auf Antrag eines Mitglieds beschließt. (3) Der Berufungssenat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn…

UFSL RV/0932-L/08Unzureichende Mängelbehebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2008

…Zurücknahme der Berufung zwingend festzustellen war. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen zu erklären ist. Linz, am 30. Oktober 2008

UFSZ1W ZRV/0073-Z1W/03Aussetzung der Vollziehung ohne Anforderung einer Sicherheitsleistung nach Art. 244 Unterabsatz 3 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.12.2003

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat nach einer am 18. Dezember 2003 in Wien durchgeführten mündlichen Verhandlung über die Beschwerden der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, gegen die Bescheide (Berufungsvorentscheidungen) des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Mag. Gabriele Wald, jeweils vom 10. April 2003, GZn. 100/42254…

UFSW RV/1289-W/08Berufung gegen einen Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.02.2013

…Pflicht der Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen (§ 273) oder als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2…

UFSS RV/0132-S/06Adressierung im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008

…1 lit. a BAO zurückzuweisen. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO konnte daher von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Das Absehen von einer mündlichen Verhandlung stellt eine Ermessensentscheidung dar. Gemäß § 20 BAO haben sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen…

UFSW RV/2481-W/07Unrichtiger Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage ist der angefochtene Bescheid nicht wirksam erlassen worden. Gem. § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages (§ 284 Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen (§ 273) oder als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, …

UFSW RV/0121-W/06verspätet eingebrachtes Firstverlängerungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.03.2007

…Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der Berufung (§ 250), im Vorlageantrag (§ 276 Abs. 2) oder in der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. 1) beantragt wird. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen…

UFSW FSRV/0110-W/04Berufung gegen Erkenntnis aufgrund von Zweifel für den Bw. erfolgreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)20.09.2005

…führte weiters aus, dass er den gegen ihn gerichteten Vorsatz vom Tisch haben möchte. Aus dem Strafakt ist der Niederschrift über die mündliche Verhandlung bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. Juni 2004 zu entnehmen, dass sämtliche Belege vom Sekretariat der Gesellschaft an die damalige…

UFSW RV/3457-W/12Strittig ist, ob die dem Versicherungsnehmer vorgeschriebene Versicherungssteuer gestundet werden kann, weil er Verwaltungsgerichtshofbeschwerde erhoben hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

…nicht absehbar ist, wann der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde entscheiden wird. 4. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs. 3 BAO Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder…

UFSW RV/1875-W/07Keine Gesellschaftsteuerbefreiung für Kapitalerhöhung im Rahmen von Mittelstandsfinanzierungen gemäß Art 27 § 2 Steuerreformgesetz 1993, wenn Beteiligungsausmaß und gewerblicher Betrieb nicht gegeben sind (Abw).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2012

…das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (Ritz, BAO-Handbuch, 214f.). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen…

UFSW RV/0480-W/05Zustellung eines Bescheides an eine durch Umwandlung untergegangene GmbH sind unwirksam.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2011

…der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) ua. dann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen ist. § 284 Abs. 3 BAO gestattet das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (vgl. Ritz…

UFSL FSRV/0066-L/08Unternehmer, beharrlich Voranmeldungen verspätet erstellend und Zahllasten verspätet entrichtend; keine Voraussetzungen für den Ausspruch einer bloßen Verwarnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010

…gedauert. Er ersuche daher, eine Ermahnung auszusprechen, in eventu die Strafe wesentlich zu senken. Eine Berufung der Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat brachte Dr. X zu seinen wirtschaftlichen und persönlichen Umständen ergänzend vor, dass sich die genannten Verbindlichkeiten…

UFSL RV/1007-L/07Zurücknahmeerklärung einer Berufung aufgrund Nichtbeantwortung eines Mängelbehebungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.09.2009

…die Berufung war als zurückgenommen zu erklären. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung als zurückgenommen (§ 275 BAO) zu erklären ist. Eine mündliche Verhandlung hat folglich nicht stattgefunden. Linz, am 30. September 2009

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…sowie der Schriftführerin Ulrike Kranzinger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die in ihrem Ausspruch über Kosten unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in ihrem Schuld- und Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: I…