…das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (Ritz, BAO-Handbuch, 214f.). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen…
…mehr gegeben. Der Fortschreibungsbescheid zum 1. Jänner 1997 wirkt somit weiter fort. Was die beantragte mündliche Verhandlung anlangt, ist auf § 284 Abs. 3 BAO zu verweisen: "Der Berufungssenat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen (§…
…2009, wurden die erforderlichen Banknachweise vorgelegt, wie auch in den stattgebenden Berufungsvorentscheiden Ende 2010 ausgesprochen wurde. Zur Beweisaufnahme und Wahrung des Parteiengehörs wird auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht verzichtet, wie ebenfalls unrichtig vom FA Neunkirchen/Wr Neustadt ausgeführt wurde. Es wird deshalb beantragt…
…nach der am 13. April 2012 in Anwesenheit des Amtsbeauftragten sowie der Schriftführerin Sabine Hasenöhrl, jedoch in Abwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des G im wiederaufgenommenen Bereich der Finanzstrafsache zu StrNr. 091/2009/00131-001…
…idgF sieht dabei vor, dass über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung beantragt wird. Aus Absatz 5 leg. cit. folgt, dass das Antragsrecht auf mündliche Berufungsverhandlung sowohl für Berufungen, über die der gesamte…
…gesamten Berufungssenat, so hat eine mündliche Verhandlung weiters stattzufinden, 1. wenn es der Vorsitzende für erforderlich hält oder 2. wenn es der Berufungssenat auf Antrag eines Mitglieds beschließt. (3) Der Berufungssenat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn…
…gesamten Berufungssenat, so hat eine mündliche Verhandlung weiters stattzufinden, 1. wenn es der Vorsitzende für erforderlich hält oder 2. wenn es der Berufungssenat auf Antrag eines Mitglieds beschließt. (3) Der Berufungssenat kann ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn…
…Zurücknahme der Berufung zwingend festzustellen war. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung gemäß § 275 BAO als zurückgenommen zu erklären ist. Linz, am 30. Oktober 2008
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat nach einer am 18. Dezember 2003 in Wien durchgeführten mündlichen Verhandlung über die Beschwerden der Bf., vertreten durch Doralt Seist Csoklich, gegen die Bescheide (Berufungsvorentscheidungen) des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch Mag. Gabriele Wald, jeweils vom 10. April 2003, GZn. 100/42254…
…Pflicht der Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen (§ 273) oder als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2…
…1 lit. a BAO zurückzuweisen. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO konnte daher von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Das Absehen von einer mündlichen Verhandlung stellt eine Ermessensentscheidung dar. Gemäß § 20 BAO haben sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen…
…Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage ist der angefochtene Bescheid nicht wirksam erlassen worden. Gem. § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages (§ 284 Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen (§ 273) oder als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, …
…Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der Berufung (§ 250), im Vorlageantrag (§ 276 Abs. 2) oder in der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. 1) beantragt wird. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer mündlichen Verhandlung absehen…
…führte weiters aus, dass er den gegen ihn gerichteten Vorsatz vom Tisch haben möchte. Aus dem Strafakt ist der Niederschrift über die mündliche Verhandlung bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. Juni 2004 zu entnehmen, dass sämtliche Belege vom Sekretariat der Gesellschaft an die damalige…
…nicht absehbar ist, wann der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde entscheiden wird. 4. Absehen von einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs. 3 BAO Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder…
…das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (Ritz, BAO-Handbuch, 214f.). Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung ist angemessen…
…der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) ua. dann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung zurückzuweisen ist. § 284 Abs. 3 BAO gestattet das Unterbleiben beantragter mündlicher Verhandlungen. Die Durchführung liegt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmung im Ermessen (vgl. Ritz…
…gedauert. Er ersuche daher, eine Ermahnung auszusprechen, in eventu die Strafe wesentlich zu senken. Eine Berufung der Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat brachte Dr. X zu seinen wirtschaftlichen und persönlichen Umständen ergänzend vor, dass sich die genannten Verbindlichkeiten…
…die Berufung war als zurückgenommen zu erklären. Gemäß § 284 Abs. 3 BAO kann der Berufungssenat ungeachtet eines Antrages von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn die Berufung als zurückgenommen (§ 275 BAO) zu erklären ist. Eine mündliche Verhandlung hat folglich nicht stattgefunden. Linz, am 30. September 2009
…sowie der Schriftführerin Ulrike Kranzinger durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die in ihrem Ausspruch über Kosten unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in ihrem Schuld- und Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: I…