…vom 19. Dezember 2005 auf Stundung der Abgaben bis Mai 2006 für die Entrichtung ihrer Abgabenschuldigkeiten mit der Begründung abgewiesen, dass aufgrund der Betriebsaufgabe und der schlechten finanziellen Lage durch einen Zahlungsaufschub die Einbringlichkeit der Abgaben ohne Leistung einer entsprechenden Sicherheit gefährdet erscheine. In der…
…Einbringungsmaßnahmen für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintrittes aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen…
…enthielt den Antrag den Betrag von € 354.196,57 bis 31.3.2002 zu stunden. Das Finanzamt wies in der weiteren Folge die Berufung vom 1.6.2001 mit Berufungsvorentscheidung vom 11.2.2002 unter Hinweis auf die bereits abgelaufene Stundungsfrist als unbegründet ab…
…kam es zu solch einer Situation, in der unsere Kanzlei auch keine Vollmacht hatte, Ende November 2007, sodass die abgelaufene Frist der Stundung (Bescheid vom 8. August 2007) zum 3. Dezember 2007 von unserer Kanzlei nicht wahrgenommen werden konnte. In den Zeiten ohne Vollmacht wurden…
…fände, würde dies bedeuten, dass bewilligte und bereits abgelaufene Zahlungserleichterungen stets durch für denselben Abgabenbetrag gegebenenfalls auch erst viel später bewilligte Aussetzungen nach § 212a BAO rückwirkend verdrängt würden. Dies hätte regelmäßig nicht nur zur Aufhebung von bereits erlassenen Stundungszinsenbescheiden zu führen, sondern auch zur Folge…
…fände, würde dies bedeuten, dass bewilligte und bereits abgelaufene Zahlungserleichterungen stets durch für denselben Abgabenbetrag gegebenenfalls auch erst viel später bewilligte Aussetzungen nach § 212a BAO rückwirkend verdrängt würden. Dies hätte regelmäßig nicht nur zur Aufhebung von bereits erlassenen Stundungszinsenbescheiden zu führen, sondern auch zur Folge…
…laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungsansuchen (...) auf höchstens zwei Jahre verlängert werden." Die Verlängerung einer an sich verlängerbaren Frist kann aber begrifflich nur über ein vor deren Ablauf gestelltes Ansuchen erfolgen. Eine bereits abgelaufene Frist kann nicht verlängert werden (vgl. VwGH 5.10.1951…
…zu berichtigen, die Vollstreckung aufzuschieben und die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung aller vollzogenen Vollstreckungsakte einzustellen. Der innerhalb der gesetzlichen Nachfrist im Sinne des § 212a Abs. 7 BAO gestellte Stundungsantrag vom 20. September 2005 sei unerledigt. Darüber hinaus sei weder der Ablauf der am 17. August…
…ESt-Akt Bl 17f/1996); in der Einkommensteuererklärung 1996 wurden nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb iHv -25.691 öS erklärt (ESt-Akt Bl 12 und 19f/1996), die aus der Summierung folgenden Ausgaben stammten: Stundungszinsen 931 öS, LSt-Nachforderung 16.051 öS, DB-/DZ-Nachforderung 8…
…Auszahlung gelange. In derartigen Fällen seien seitens des Finanzamtes beide Pensionseinkünfte zusammenzurechnen und die festzusetzende Steuer zu ermitteln. Diesfalls könne es auch zu einer Steuernachzahlung für das bereits abgelaufene Kalenderjahr kommen. Für das laufende Jahr und die Folgejahre sei bescheidmäßig ein Vorauszahlungsbescheid festzusetzen. Die gesetzlich…
…wären im Verhältnis zur Höhe des Rückstandes zu niedrig. Dadurch erscheine die Einbringlichkeit gefährdet. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Eingabe vom 4.6.2009 wurde durch den steuerlichen Vertreter neuerlich ein "Stundungsansuchen" eingebracht, und ersucht, die Abstattung des zu diesem Zeitpunkt offenen Rückstandes in…
…Steuererklärung (Arbeitnehmerpflichtveranlagung) das Finanzamt regelmäßig den Steuerpflichtigen dazu auffordere, insbesondere durch Zusenden der entsprechenden Steuererklärungsformulare, der Abgabepflicht für das abgelaufene Jahr nachzukommen. Diese von den österreichischen Finanzämtern gepflogene Praxis mache vor allem bei den unselbstständig Erwerbstätigen, die während des Jahres zwei oder mehr selbstständige Einkünfte…
…wenn er bestreite, dass die Vollstreckbarkeit eingetreten wäre, oder wenn er behaupte, dass das Finanzamt auf die Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hätte. Alle Einwendungen, die der Abgabenschuldner zur Zeit der Antragstellung einzubringen imstande wäre, müssten bei…
…21.09. und 21.12. jedes Jahres ist die Quartalserfolgsrechnung für das jeweils abgelaufene Quartal an die X zu übermitteln. 3. Die X hat der C-AG binnen zwanzig Tagen ab Einlangen einer Zahlung die restlich aushaftende Darlehenssumme bekannt zu geben. 4. Wird der Darlehensvertrag…
…Forderung bestritten. Die Klagsfrist gemäß § 110 KO sei verlängert worden und sei jedenfalls nicht vor dem 2. April 2010 abgelaufen. Der Bw habe als Masseverwalter die Überprüfung vorgenommen, soweit er Zugang zu den Bescheiden erhalten habe. Es lägen der Umsatzsteuerbescheid 2004 vom 17. Juli 2006…
…Gründen durch rechtskräftige Entscheidung für unzulässig erklärt wurde; 5. Wenn das Finanzamt auf den Vollzug der bewilligten Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat oder wenn es von der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens abgestanden ist; 6. Wenn sich nicht erwarten läßt…
…insbesondere die Zahlung, als Umstand, der die Geltendmachung des Abgabenanspruches hemmt, insbesondere die Bewilligung einer Stundung anzusehen. Weder wandte der Bw derartige den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsachen ein, noch sind solche aus den Akten zu entnehmen. § 13 AbgEO ermöglicht dem Abgabenschuldner, Einwendungen gegen die…
…Gründen durch rechtskräftige Entscheidung für unzulässig erklärt wurde; 5. wenn das Finanzamt auf den Vollzug der bewilligten Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat oder wenn es von der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens abgestanden ist; 6. wenn sich nicht erwarten lässt…
…hat der Abgabenschuldner, wenn er bestreitet, dass die Vollstreckbarkeit eingetreten ist oder wenn er behauptet, dass das Finanzamt auf die Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat, seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt geltend zu machen. Nach § 226 der…
…Gravierende Schwankungen der Jahressummen, die insbesondere auf Unwägbarkeiten des Wirtschaftslebens zurückzuführen sind (und nicht etwa auf eine freiwillige Stundung durch den Geschäftsführer oder auf eine - auch bei Dienstnehmern nicht ungewöhnliche - Einschränkung der Arbeitszeit von einer Voll- zu einer Halbtagsbeschäftigung), seien ein starkes Indiz für das…