…einer Tatbestandsvoraussetzung abgabenrechtlicher Rechtsfolgen ausgleichen kann (VwGH 31.03.2004, 2004/13/0024). Zu den mit Schriftsatz der steuerlichen Vertretung vom 23. Jänner 2009 vorgelegten geänderten Statuten wird angemerkt, dass Änderungen der Statuten zu einem späteren Zeitpunkt keinen Einfluss mehr auf eine einmal erlangte Begünstigung…
…2 KStG 1988). Sie stellt eine abgabenrechtliche Begünstigung dar. Gemäß Ritz BAO3 § 115 Rz. 12 tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit des Verfahrens nach Ansicht des VwGH bei Begünstigungsbestimmungen generell in den Hintergrund. Der VwGH hat in ständiger Rechtssprechung u.a. mit RS zum Erkenntnis…
…1999 wurden die erzielten Einkünfte der Bw. als Beteiligte an der A.KG mit S 604.714,00 festgestellt. Ein bei der Veranlagung der beteiligten Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkommensermittlung zu berücksichtigender Betrag, auf den eine Begünstigung gem. § 37 Abs. 1 EStG 1988 anzuwenden wäre…
…dort wiedergegebene Rechtsprechung). Dabei hat bei derartigen Begünstigungstatbeständen wie § 17 GrEStG der die Begünstigung in Anspruch nehmende Steuerpflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl VwGH vom 27. Jänner 2000…
…dort wiedergegebene Rechtsprechung). Dabei hat bei derartigen Begünstigungstatbeständen wie § 17 GrEStG der die Begünstigung in Anspruch nehmende Steuerpflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl VwGH vom 27. Jänner 2000…
…Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände sind vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muß vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. (2) Der Offenlegung dienen insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen…
…sei ua. anzugeben der Name (die Firma) und die Anschrift des zum unversteuerten Bezugs Berechtigten (Inhaber des Verwendungsbetriebes). Da es sich bei einem Freischein um eine abgabenrechtliche Begünstigung handle, seien vom Bewilligungsinhaber (= bestimmte Person) die darin erteilten Auflagen und Bedingungen genau einzuhalten. Der Freischein…
…Diese Bestimmung sei auch auf ausländische gemeinnützige Stiftungen anwendbar, die ihren Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union hätten. Nach § 44 BAO trete der Verlust aller abgabenrechtlichen Begünstigungen dann ein, wenn der begünstigte Rechtsträger einen Gewinnbetrieb führe. Nach § 23 Z 2 EStG 1988 zählten zu…
…2 BAO beträgt diese Frist sechs Monate ab dem Einlangen eines Anbringens oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung. Wer im Verfahren der Zollbehörden eine abgabenrechtliche Begünstigung oder eine Verfahrenserleichterung in Anspruch nehmen will oder einen Wegfall der Folgen einer Zollzuwiderhandlung anstrebt…
…entnehmen. Wie oben dargestellt, obliegt es dem Antragsteller die Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Hinzu kommt, dass es sich im konkreten Fall um eine Leistungsbeziehung (Kaufvertrag und Nachtrag) zwischen Gesellschaft und der damaligen Alleingesellschafterin handelt. Auf derartige Vereinbarungen sind im…
…27. Jänner 2006 wurde der Schuldnachlass nicht als begünstigungsfähiger Sanierungsgewinn anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Verlustvortrag gemäß § 2 Abs 2 b Z 2 und 3 EStG 1988 gekürzt worden sei. Es würde dem Steuerpflichtigen obliegen die für die abgabenrechtliche Begünstigung erforderlichen Umstände einwandfrei darzulegen…
…Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Der Begünstigungswerber hätte daher darzulegen gehabt, dass die sofortige Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld…
…abzuweisen. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der die Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst und einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die eine abgabenrechtliche Begünstigung gestützt…
…wird. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann…
… 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Die Bw hat weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Berufungsverfahren dargelegt, auf welche genau zu bezeichnenden Umstände die gewünschte abgabenrechtliche Begünstigung zu stützen wäre. Es oblag ihr, das Vorliegen der für die Gewährung einer Zahlungserleichterung tatbestandsmäßig geforderten…
…tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der die Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst und einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden…
…Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, wonach auf Antrag des Steuerpflichtigen von der Anlastung eines Säumniszuschlages ganz oder teilweise Abstand zu nehmen ist, wenn ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird…
…der BAO möglich, und zwar entweder im Wege einer Abgabennachsicht nach § 236 BAO oder einer Löschung des die Ausgleichsquote übersteigenden Restrückstandes gemäß § 235 BAO. Die Abschreibung einer Abgabe durch Löschung stellt eine abgabenrechtliche Begünstigung dar. Die oben zitierte Bestimmung des § 235 Abs. 3 BAO erwähnt…
…Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wer eine Begünstigung in Anspruch nehmen möchte, hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat die Voraussetzungen für…
…tritt, hat der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 12. Juni 1990, 90/14/0100) also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann…