…Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer für die Jahre 2016 bis 2018 durchgeführt. Gegenstand der Außenprüfung war insbesondere die Frage, ob der beschwerdeführende Verein im Prüfungszeitraum die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen wegen der Verfolgung kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO erfülle. Im Zuge der…
…einer Tatbestandsvoraussetzung abgabenrechtlicher Rechtsfolgen ausgleichen kann (VwGH 31.03.2004, 2004/13/0024). Zu den mit Schriftsatz der steuerlichen Vertretung vom 23. Jänner 2009 vorgelegten geänderten Statuten wird angemerkt, dass Änderungen der Statuten zu einem späteren Zeitpunkt keinen Einfluss mehr auf eine einmal erlangte Begünstigung…
…2 KStG 1988). Sie stellt eine abgabenrechtliche Begünstigung dar. Gemäß Ritz BAO3 § 115 Rz. 12 tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit des Verfahrens nach Ansicht des VwGH bei Begünstigungsbestimmungen generell in den Hintergrund. Der VwGH hat in ständiger Rechtssprechung u.a. mit RS zum Erkenntnis…
…1999 wurden die erzielten Einkünfte der Bw. als Beteiligte an der A.KG mit S 604.714,00 festgestellt. Ein bei der Veranlagung der beteiligten Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkommensermittlung zu berücksichtigender Betrag, auf den eine Begünstigung gem. § 37 Abs. 1 EStG 1988 anzuwenden wäre…
…stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 19.8.2023 brachte der beschwerdeführende Verein ergänzend im Wesentlichen vor, dass es für die abgabenrechtliche Begünstigung ausreiche, dass die Körperschaft nach Gesetz bzw nach den sonstigen Rechtsgrundlagen ausschließlich unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke diene…
…dort wiedergegebene Rechtsprechung). Dabei hat bei derartigen Begünstigungstatbeständen wie § 17 GrEStG der die Begünstigung in Anspruch nehmende Steuerpflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl VwGH vom 27. Jänner 2000…
…dort wiedergegebene Rechtsprechung). Dabei hat bei derartigen Begünstigungstatbeständen wie § 17 GrEStG der die Begünstigung in Anspruch nehmende Steuerpflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl VwGH vom 27. Jänner 2000…
…Abgabenschuld entsprechen. Dies bedeutet, dass auch bloß formale Satzungsmängel zum Entfall der abgabenrechtlichen Begünstigungen führen, selbst wenn die tatsächliche Geschäftsführung den Gemeinnützigkeitserfordernissen entspricht. Nach der bisherigen Rechtslage und der stRsp können Begünstigungen erst nach Sanierung der Satzung gewährt werden. Hier soll durch die Neuregelung in…
…Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (Liebhaberei). Das Bundesfinanzgericht hat schon mehrfach in vergleichbaren Beschwerdefällen das Vorliegen der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd § 34 ff BAO und folglich die Gewährung diesbezüglicher abgabenrechtlicher Begünstigungen (rechtskräftig) verneint (vgl. zB BFG 12.12.2023…
…Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände sind vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muß vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. (2) Der Offenlegung dienen insbesondere die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen…
…sei ua. anzugeben der Name (die Firma) und die Anschrift des zum unversteuerten Bezugs Berechtigten (Inhaber des Verwendungsbetriebes). Da es sich bei einem Freischein um eine abgabenrechtliche Begünstigung handle, seien vom Bewilligungsinhaber (= bestimmte Person) die darin erteilten Auflagen und Bedingungen genau einzuhalten. Der Freischein…
…Diese Bestimmung sei auch auf ausländische gemeinnützige Stiftungen anwendbar, die ihren Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union hätten. Nach § 44 BAO trete der Verlust aller abgabenrechtlichen Begünstigungen dann ein, wenn der begünstigte Rechtsträger einen Gewinnbetrieb führe. Nach § 23 Z 2 EStG 1988 zählten zu…
…Abgabenbehörde jedoch nicht, sich über diese Behauptungen ohne jedes Ermittlungsverfahren hinwegzusetzen. Der Umstand, dass bei der Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund tritt, bedeutet keineswegs, dass die Abgabenbehörde von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht völlig entbunden wird. Insbesondere in Fällen…
…2 BAO beträgt diese Frist sechs Monate ab dem Einlangen eines Anbringens oder nach dem Eintritt der Verpflichtung zu ihrer amtswegigen Erlassung. Wer im Verfahren der Zollbehörden eine abgabenrechtliche Begünstigung oder eine Verfahrenserleichterung in Anspruch nehmen will oder einen Wegfall der Folgen einer Zollzuwiderhandlung anstrebt…
…10.2001, 98/13/0073). Rz 1680: In einem "Versagen" des Steuerberaters, der es versäumt hat, für den Abgabepflichtigen eine abgabenrechtliche Begünstigung geltend zu machen, liegt kein Umstand, der die Einhebung des auf die Unterlassung zurückzuführenden Abgabenrückstandes unbillig erscheinen ließe (VwGH 19.6.1959, 2989…
…entnehmen. Wie oben dargestellt, obliegt es dem Antragsteller die Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Hinzu kommt, dass es sich im konkreten Fall um eine Leistungsbeziehung (Kaufvertrag und Nachtrag) zwischen Gesellschaft und der damaligen Alleingesellschafterin handelt. Auf derartige Vereinbarungen sind im…
…0187). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden…
…0187). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden…
…0187). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden…
…eine Begünstigungsbestimmung. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt…