…vom 10. März 2004 über die Festsetzung erster Säumniszuschläge entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) im Anschluss an eine abgabenbehördliche Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren mit Ausfertigungsdatum 8. März 2004 neue Sachbescheide…
…12. April 1999 abverlangten Unterlagen auch anlässlich einer am 16. Juni 1999 zwischen den Organen der Betriebsprüfung und der steuerlichen Vertretung stattgefundenen Besprechung nicht vollständig vorgelegt. Da dem Ersuchen um Beantwortung der im Zusammenhang mit der abgabenbehördlichen Prüfung an die Bw. gerichteten Fragen bzw. um…
…an welcher sich der Berufungswerber beteiligt hatte, veranlagt. Im Zeitraum vom 10. Dezember 2002 bis zum 24. April 2003 fand beim Berufungswerber eine abgabenbehördliche Prüfung der Aufzeichnungen statt. Im darüber gemäß § 151 Abs. 3 BAO verfassten Bericht hielt der Prüfer unter anderem folgendes fest: "Einkünfte…
Ein Gewerbebetrieb wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass zwischenzeitig eine Vermietung erfolgt. Die Vermietung einiger Objekte erfolgte durch den Berufungswerber auch nur kurzzeitig bis der beabsichtigte Verkauf zustande gekommen ist. Eine Indizwirkung für die Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, kommt auch dem Ausmaß der Fremdfinanzierung…
…zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war (Abs. 3 lit. b) oder wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Prüfung nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird (Abs. 3 lit. c). Unter den Abgabenvorschriften entsprechender Entrichtung ist nach…
…Entscheidungsgründe Als Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden der Berufungswerberin mit Bescheiden vom 30. Jänner 2007 einerseits Lohnsteuer zur Haftung und Zahlung, andererseits Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zu diesem Beitrag zur Zahlung vorgeschrieben. Dazu ist dem Bericht über die Prüfung unter anderem zu…
…kurz Bw.) betrieb in den Streitjahren in F eine Bäckerei und ein Lebensmittelgeschäft. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ausgehend von den Feststellungen einer die Jahre 1995 bis 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung, die zu umfangreichen Korrekturen der Bilanzansätze und der Betriebsergebnisse führte…
…verschiedener Tätigkeiten dafür entschieden habe einen Gebrauchtwagenhandel auszuüben. Sie habe sich in kurzer Zeit die deutsche Sprache und Kenntnisse des Rechtssystems und mit Hilfe ihres langjährig in diesem Bereich tätigen Gatten auch des Autohandels angeeignet. Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfungen sei es zu Nachforderungen gekommen…
…FinStrG kann nicht abgeleitet werden, dass eine Strafverfolgung zwingend zeitlich unmittelbar an den Abschluss einer abgabenbehördlichen Prüfung anschließen muss, was bei der Vielzahl der abgehaltenen Prüfungen und den vorhandenen Personalressourcen im Finanzstrafbereich nicht durchführbar wäre. Der erste Umsatzsteuerjahresbescheid für 2003 erging am 20. Dezember 2004. …
…11. 2009 ergab eine Nachforderung in der Höhe von € 1.830,64, wobei diese Veranlagung unter Zugrundelegung der Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung erfolgte. Das Finanzamt rechnete den erklärten Umsätzen € 12.858,33 hinzu, woraus sich ein steuerbarer Umsatz von € 34.738,33…
…geschuldeten Beträge bereits zurückbezahlt und weitere Maßnahmen zu einer Schadensgutmachung gesetzt hat, sein Beitrag zur Wahrheitsfindung im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung und sein Geständnis zum objektiven Tatbestand hinzu. Unberücksichtigt blieben als erschwerend der oftmalige Tatentschluss, der lange Tatzeitraum und der hohe Verschuldensgrad. Unter Berücksichtigung der…
…genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die Feststellungen von abgabenbehördlichen Prüfungen und Abgabenfestsetzungen wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Unterlassung der Entrichtung von selbst zu berechnenden Umsatzsteuervorauszahlungen zum Anlass, um gegen…
…Außenprüfung folgend, einen Umsatzsteuerbescheid 2002, dessen Begründung lautet: "Die Festsetzung erfolgte unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind". Mit Fax vom 30. Juni 2006 erhob die Gemeinde gegen den Bescheid vom 18. Mai 2006…
…werde als unzuständiges Finanzamt betrachtet, zudem sei die abgabenbehördliche Prüfung im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens gegen unbeteiligte Dritte - die nicht Mitunternehmer bei der X-KEG gewesen seien - erfolgt. Die Amtshandlungen des FA Gänserndorf/ Mistelbach seien somit nicht gegen den Berufungswerber gerichtet gewesen, der der Zuständigkeit des…
…sie der Gesellschaft nach den einschlägigen Normen gestattet sind. Bei einer im Zeitraum von Februar 1997 bis Jänner 1998 bei der Berufungswerberin durchgeführten, die Jahre 1991 bis 1996 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung zur GBp.Nr.1 stellte die Betriebsprüferin unter anderem fest wie folgt (vgl. Tz…
…seien, entnahm dem beispielsweise angeführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, 86/13/0165 vom 18. März 1987 das Zitat "Unterbrechende Wirkungen haben u. a. abgabenbehördliche Prüfungen, auch wenn ein Prüfungsauftrag nicht vorliegt, und fügte dem Gesagten hinzu, in einem Gespräch mit Mag. G im Dezember die Mitteilung…
…Inkrafttreten des neuen Verfahrensrechtes ereignet haben. Die Gesetzmäßigkeit eines vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides ist grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage zu beurteilen. Weiters ist zu beachten, dass abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, die Verjährungsfrist der von den…
…abgabenbehördlichen Prüfung, die darüber aufgenommene Niederschrift und den Prüfungsbericht grundsätzlich zulässig, um eine Wiederaufnahme zu begründen, die Feststellungen müssen dem Bescheidadressaten allerdings auch bekannt gegeben worden sein. Die Lohnsteuerprüfung (GLPA) hat im Streitfall nicht beim Bw., sondern bei der Firma b stattgefunden, wobei die Prüfungsergebnisse…
…714,00 S. Sowohl gegen die nach den abgabenbehördlichen Prüfungen abgeänderten Bescheide über die Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1994 bis 1996 als auch gegen die Umsatzsteuerbescheide 1994 bis 1996 betreffend die I KEG und den Bf. selbst sowie die Einkommensteuerbescheide 1994 bis 1996…
…ist im Gaststättenbereich tätig und unterhielt im Prüfungszeitraum mehrere Bars (mit Separees) bzw. Cafebetriebe. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 2004 bis 2006 erfolgte aufgrund von Kalkulationsdifferenzen eine pauschale Zuschätzung (Sicherheitszuschlag) von 15% der erklärten Bemessungsgrundlagen. Des Weiteren wurde der als Aufwand verbuchte Gehalt…