…Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Unterstützung, Absicherung und der Unterhalt der Begünstigten (Familienstiftung). Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13. Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 8.731,50. Wie aus der…
…des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Versorgung der Stifter und bestimmter Familienmitglieder derselben. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 19.202,57. Wie…
…des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Versorgung der Stifter und bestimmter Familienmitglieder derselben. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 24.436,01. Wie…
…694/1993. Stiftungszweck ist die Unterstützung der in der Stiftungszusatzurkunde als Begünstigte angeführten Personen, insbesondere die Förderung der Berufsausbildung und Erziehung sowie die wirtschaftliche Förderung der Begünstigten im weitesten Sinne. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3…
…Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung und Versorgung der Begünstigten. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2003 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 61.021,40. Wie aus…
…Sinne des Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung und Versorgung der Begünstigten. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von € 90.777,21. Wie aus…
…Privatstiftungsgesetzes, BGBl.Nr. 694/1993. Stiftungszweck ist die Förderung und Versorgung der Begünstigten. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2001 erklärte die Bw. der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von S 77.255,54 (€ 5.614,38)…
…Stiftungszweck ist die Unterstützung der oder des jeweils Begünstigten, insbesondere durch Gewährung einer Geldleistung zur Bestreitung eines angemessenen Lebensunterhaltes. Mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 erklärte die Bw. unter anderem der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Kapitalerträge in Höhe von…
…Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 22 Abs…
…Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 22 Abs…
…Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 22 Abs…
…Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 iVm § 22 Abs…
…im Kalenderjahr getätigten Zuwendungen, von denen KESt einbehalten wurde, abgezogen. Da diese die Einkünfte überstiegen, wurde in beiden Jahren eine Bemessungsgrundlage von EUR 0,00 für die Zwischensteuer erklärt. Die Körperschaftsteuerveranlagung erfolgte am 25. April 2003 für 2001 bzw. am 5. April 2004 für 2002…
…Jänner 2003 die Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 erklärungsgemäß veranlagt. Mit Schreiben vom 31. Jänner 2003 wurde eine Berufung eingebracht. Begründend wurde angeführt, dass im Einkommen zwischenbesteuerte Einkünfte gemäß § 13 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 in Höhe von 18.489,29 € enthalten seien…
…den erklärungsgemäß ergangenen Bescheid vom 15.4.2003 wurde fristgerecht am 15.5.2003 Berufung erhoben. Die Berufungswerberin beantragt den Abzug von anteiligen "Aufwendungen bzw. Auszahlungen" bei der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer. Das in Rz 90 der Stiftungsrichtlinien vorgesehene Abzugsverbot sei im Gesetz nicht gedeckt. …
…worden sei. Dem Begehren wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 22.4.2003 entsprochen. Mit Vorlageantrag vom 14.5.2003 (eingebracht am 15.5.2003) wurde der "Abzug von anteiligen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bei der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 KStG" beantragt. Die Einnahmen…
…Gutschrift | | -170.705,61 € Körperschaftsteuer 2005: | Einkünfte aus Kapitalverm. | 0 | | Einkünfte aus Vermietung | 37.964,40 € | | Einkommen | 37.964,40 € | | KSt 25% | | 9.491,10 € | Zwischensteuer (…
…nunmehr angefochtenen KöSt-Bescheid. In diesem wurde bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage neben den "Sonstigen Einkünften" laut Erklärung (€ 76.939,10) auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (€ 61.100,91) in Ansatz gebracht. Ebenso wurde die Zwischensteuer gemäß § 13 Abs. 3 KStG 1988…
…Teiles des steuerfreien Betrages (€ 9.873.085,14) nach § 22 Abs. 3 KStG 1988 ("Zwischensteuer" in Höhe von 12,5%). Das Finanzamt vertrat hiebei die Ansicht, dass sich der Bilanzwert der Beteiligung lediglich auf € 145.492,00 (Nennkapital von USD 100.000 -, d…
…Juli 2009 in 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erklärte mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Einkünfte in…