…solchen auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, nicht zu fordern. Im Hinblick darauf, dass im gegenständlichen Verfahren nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde beide Aussetzungsgründe vorliegen, nämlich ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Abgabenentscheidung gegeben ist und…
…den Abgabenbescheid auszufertigen. Die Unterbrechung des Berufungsverfahrens zum Eingangsabgabenbescheid indiziere keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenentscheidung. Bezüglich der Gefahr des Eintritts eines unersetzbaren Schadens durch die sofortige Vollziehung des ausstehenden Abgabenbetrages führte das Zollamt aus, dass nach der Stellungnahme des Bf. vom 2…
…solchen auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, nicht zu fordern. Im Hinblick darauf, dass im gegenständlichen Verfahren nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde beide Aussetzungsgründe vorliegen, nämlich ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Abgabenentscheidung gegeben ist und…
…wieder als unbegründet abgewiesen. Begründet wurden die abweisenden Entscheidungen von der Behröde erster Rechtstufe gleichlautend damit, dass im Hinblick auf die Eingabe und unter Bedachtnahme des Ermittlungstandes keine begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidungen vorlägen. Nach Wiedergabe maßgeblicher Bestimmungen begründete das Hauptzollamt weiter…
…kg Scandium im nicht mehr festgestellten Wert, das sie zur Vernichtung bestimmt wähnten, einer solchen nicht zuführten ...". Da im Lichte dieser Ausführungen der Tatbestand des begründeten Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Hauptverfahrens betreffend das Metall Scandium im Sinne von Art. 244 2. UA…
…Da der Berufungsführer weder eine Einkommensteuererklärung eingereicht noch den ausländischen Lohnzettel vorgelegt hat, stellt sich die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 184 BAO ohne Zweifel als rechtmäßig dar, bestand für das Finanzamt doch keine anderweitige Möglichkeit, die Höhe der liechtensteinischen Einkünfte zu ermitteln. Nachdem außer Streit…
…€ 30.000.Voraussichtlicher Umsatz ca. 35.000.Gewinn ca. € 10.000. Die Metalle werden von der Fa. F. und S., Adresse1, Fa. R., Adresse2, Fa. K.,Adresse3 und weitere Elektrofirmen angekauft und abgeholt. Die Metalle werden sofort an die Fa. G., Adresse4, verkauft…
…Juli 2007 wurde die Berufung der Bw. gegen den Bescheid vom 7. August 2006 als unbegründet abgewiesen. Mit Eingabe vom 20. Juli 2007, beim Finanzamt eingelangt am 27. Juli 2007, beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und stellte in…
…hat der Unabhängige Finanzsenat mit Berufungsentscheidungen vom 20. August 2008, GZ. RV/3458-W/07 und RV/3457-W/07 über die Berufung vom 29. Mai 2007 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis 2005 und Einkommensteuer 2005 entschieden. Gegen diese Berufungsentscheidungen wurde Beschwerde an…
…1 BAO aufzuheben und die Rechtssache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung und neuerlichen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen. Für die Ausübung des Ermessens in Richtung Bescheidaufhebung sprechen darüber hinaus auch die Gründe der Verfahrensökonomie und der Erhaltung des vollen Instanzenzuges. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden Innsbruck…
…an die er ergeht. Gem. § 83 Abs. 2 BAO richten sich Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten nach der Vollmacht; hierüber sowie über den Bestand der Vertretungsbefugnis auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Die Abgabenbehörde hat die Behebung etwaiger…
…Ermittlungsergebnisses keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung habe und auch keine Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorlägen. Mit Schreiben vom 12.10.1999 wurde dagegen Berufung eingebracht. Mit Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 21. Dezember 1999, Zahl: wurde der Rechtsbehelf als unbegründet…
…erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…erst nach Inkrafttreten entstanden sein sollten, ist weder der Bestimmung des § 30a FinStrG noch der Inkrafttretensbestimmung (mangels entsprechender Übergangsbestimmungen) zu entnehmen. § 30a Abs. 5 FinStrG spricht deutlich und keinen Zweifel offen lassend davon, dass die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben…
…dem Abgabenpflichtigen umso mehr einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Da ein nachvollziehbarer Sachverhalt für die vorliegenden Unrichtigkeiten, wie dies schon vom Finanzamt (ohne weitere Begründung) in der BVE angenommen wurde…
…Dienstgeberbeitrag und brachte in der Begründung verschiedene Argumente gegen die vom Finanzamt getroffene Feststellung, dass eine Schmutz- und Gefahrenzulagen nicht zustehe, vor. Über die Berufung wurde erwogen: Den angefochtenen Bescheiden liegt ein klar formulierter Antrag des Berufungswerbers auf Gutschrift zu viel abgeführter Beträge an Lohnsteuer…
…einfachgesetzlicher Basis" für richtig halte. Er beantragt aber deren Abänderung und die Festsetzung der Einkommensteuer sowie der Vorauszahlungen mit 0 €, weil das EStG "in seiner Gesamtheit" verfassungswidrig sei. Die Abgabenbehörde (erster und zweiter Instanz) ist an ordnungsgemäß kundgemachte Gesetze und Verordnungen gebunden. Die Kompetenz…
…289 Abs. 1 BAO, zur Durchführung weiterer Ermittlungen aufzuheben." Da im identen Sachverhalt der UFS die angefochtene Entscheidung zur Durchführung weiterer Ermittlungen aufgehoben hat, liegen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor. Eine Sicherheitsleistung wurde mit Schreiben des UFS vom 14. Februar 2005…
…wären. Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…
…wären. Mit der in Beschwerde gezogenen Berufungsvorentscheidung wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass unter Bedachtnahme auf die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 15. Juli 2005, Zl: 100/33765/08/2005, keine rechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung…