…solchen auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, nicht zu fordern. Im Hinblick darauf, dass im gegenständlichen Verfahren nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde beide Aussetzungsgründe vorliegen, nämlich ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Abgabenentscheidung gegeben ist und…
…den Abgabenbescheid auszufertigen. Die Unterbrechung des Berufungsverfahrens zum Eingangsabgabenbescheid indiziere keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abgabenentscheidung. Bezüglich der Gefahr des Eintritts eines unersetzbaren Schadens durch die sofortige Vollziehung des ausstehenden Abgabenbetrages führte das Zollamt aus, dass nach der Stellungnahme des Bf. vom 2…
…solchen auf Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führt, nicht zu fordern. Im Hinblick darauf, dass im gegenständlichen Verfahren nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde beide Aussetzungsgründe vorliegen, nämlich ein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Abgabenentscheidung gegeben ist und…
…zumindest) begründeter Zweifel an der Rechtswidrigkeit" der angefochtenen Abgabenentscheidung sei die Aussetzung zu bewilligen. Darüber hinaus würde die Vollziehung der vorgeschriebenen Abgaben einen unersetzbaren Schaden mit sich bringen, so dass auch aus diesem Grunde die beantragte Aussetzung zu gewähren sei. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 9…
…zumindest) begründeter Zweifel an der Rechtswidrigkeit" der angefochtenen Abgabenentscheidung sei die Aussetzung zu bewilligen. Darüber hinaus würde die Vollziehung der vorgeschriebenen Abgaben einen unersetzbaren Schaden mit sich bringen, so dass auch aus diesem Grunde die beantragte Aussetzung zu gewähren sei. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 9…
…zumindest) begründeter Zweifel an der Rechtswidrigkeit" der angefochtenen Abgabenentscheidung sei die Aussetzung zu bewilligen. Darüber hinaus würde die Vollziehung der vorgeschriebenen Abgaben einen unersetzbaren Schaden mit sich bringen, so dass auch aus diesem Grunde die beantragte Aussetzung zu gewähren sei. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 9…
…zumindest) begründeter Zweifel an der Rechtswidrigkeit" der angefochtenen Abgabenentscheidungen seien die Aussetzungen zu bewilligen. Darüber hinaus würde die Vollziehung der vorgeschriebenen Abgaben einen unersetzbaren Schaden mit sich bringen, so dass auch aus diesem Grunde die beantragten Aussetzungen zu gewähren seien. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 26…
…wieder als unbegründet abgewiesen. Begründet wurden die abweisenden Entscheidungen von der Behröde erster Rechtstufe gleichlautend damit, dass im Hinblick auf die Eingabe und unter Bedachtnahme des Ermittlungstandes keine begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidungen vorlägen. Nach Wiedergabe maßgeblicher Bestimmungen begründete das Hauptzollamt weiter…
…kg Scandium im nicht mehr festgestellten Wert, das sie zur Vernichtung bestimmt wähnten, einer solchen nicht zuführten ...". Da im Lichte dieser Ausführungen der Tatbestand des begründeten Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Hauptverfahrens betreffend das Metall Scandium im Sinne von Art. 244 2. UA…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) hat am 29. November 2016 in indirekter Vertretung des Versenders/Ausführers die Zollanmeldung ***CRN*** abgegeben, in der im Feld 2…
…Da der Berufungsführer weder eine Einkommensteuererklärung eingereicht noch den ausländischen Lohnzettel vorgelegt hat, stellt sich die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 184 BAO ohne Zweifel als rechtmäßig dar, bestand für das Finanzamt doch keine anderweitige Möglichkeit, die Höhe der liechtensteinischen Einkünfte zu ermitteln. Nachdem außer Streit…
…eine Ermessensentscheidung stand nicht an. Die Beschwerde war demnach spruchgemäß abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Einer Rechtsfrage…
…über die herrschende Meinung hinaus grundsätzlich in Zweifel zieht, dass - ähnlich wie im gegenständlichen Fall - im Fall einer ersten Wiederaufnahme, die aufgehoben wurde, eine zweite Wiederaufnahme bescheidmäßig zulässig verfügt werden kann, wenn nicht n a c h Verfügung der ersten Wiederaufnahme ein Wiederaufnahmsgrund neu hervorgekommen…
Entscheidend war aber, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Unbilligkeit nicht vorliegt, wenn die Möglichkeit besteht, eine Abgabennachforderung in Form von - geringen, tragbaren - Ratenzahlungen abzustatten. Im vorliegenden Fall traf zweifellos zu, dass die sofortige Abgabeneinhebung eine wirtschaftliche Härte darstellen würde. Diesem Umstand trug das Finanzamt…
…mit Beendigung des Mietverhältnisses zum 30.09.2012 die Wirtschaftsgüter für die Beschwerdeführerin nicht mehr verwendbar geworden sind. Die Abgabenbehörde ist demnach im Recht, wenn sie die Anerkennung der im Wirtschaftsjahr 2011 geltend gemachten Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung verweigert hat. Körperschaftsteuerbescheide Gruppe 2009, 2010…
…war vom Bundesfinanzgericht aufgrund der Sach- und Rechtslage nicht zu prüfen. Das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO wurde im gegenständlichen Verfahren nicht dargetan. Eine persönlichen Unbilligkeit wurde nicht behauptet bzw. geltend gemacht. Da es somit schon an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für…
…dann an, wenn Abgaben nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden und keine im Gesetz taxativ aufgezählten Aufschiebungsgründe oder Ausnahmetatbestände gesetzt wurden. Gemäß § 210 Abs. 1 BAO werden Abgaben unbeschadet der in Abgabenvorschriften getroffenen besonderen Regelungen mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. Der…
…Februar 2023 über FinanzOnline an das zuständige Finanzamt. Mit Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 vom 21. März 2023 wurde die Veranlagung vorgenommen. Hierin wurde die Einkommensteuer mit € 8.412,97 ermittelt und nach Anrechnung der Lohnsteuer in Höhe von € 8.412,94 mit € 0…
…€ 30.000.Voraussichtlicher Umsatz ca. 35.000.Gewinn ca. € 10.000. Die Metalle werden von der Fa. F. und S., Adresse1, Fa. R., Adresse2, Fa. K.,Adresse3 und weitere Elektrofirmen angekauft und abgeholt. Die Metalle werden sofort an die Fa. G., Adresse4, verkauft…
Bei der Beurteilung, ob das Behalten der gemäß Art. 8 des Abkommens zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern erhobene Einmalzahlung (Abgeltungssteuer) in Höhe von 6.847,99 Euro persönlich und sachlich unbillig iSd § 236 BAO ist…