…Für die Einräumung des Baurechtes hat die BRN keinen Baurechtszins zu entrichten. Zum Zwecke der Steuer- und Gebührenbemessung wird die Gegenleistung der BRN mit dem dreifachen Einheitswert der Grundstücke 1 bis 3, Geb und 5/2 bewertet. Grunderwerbsteuerbescheide Das Finanzamt hat der SGG 1.) hinsichtlich…
…z.B. Arbeitslosengeld) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes auf einen Jahresbetrag umzurechnen (§ 3 Abs.2 EStG). Die…
…schlüssig erklärt zu haben, warum er den Standpunkt vertrete, nicht zu jenen Menschen zu gehören, die im Sinn von "Erwerb" einer bestimmten Tätigkeit, also zu dem Zweck, aus ihrer persönlichen Leistung etwas zu erschaffen, das ihnen die Möglichkeit gebe, etwas für sich zu erwerben, nachgehen…
…natürlich wiederum auf das Vorliegen der Gemeinnützigkeit hinweist. Die Leistungen der Bw. seien nicht auf Gewinnabsicht gerichtet, sondern dienten nur der Zweckerfüllung. Sie stellten ebenso keine Konkurrenz für privatwirtschaftliche Unternehmen dar, da es auch kein vergleichbares Unternehmen mit einem derart eingeschränkten bzw. ausschließlichen Tätigkeitsfeld gäbe…
…2008/7/EG Gemäß § 4 Abs. 1 der RL 69/335/EWG gelten für Zwecke dieser Richtlinie die nachstehenden Vorgänge als "Kapitalzuführungen":... d) die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens einer Kapitalgesellschaft durch Einlagen jeder Art, für die nicht Gesellschaftsrechte gewährt werden, die einen Anteil am Kapital oder…
…sind innerhalb der Rechtsordnung variant, relativ und von der jeweiligen spezifischen Regelungsaufgabe geprägt. Folglich müssen auch die dem Zivilrecht entnommenen Begriffe aus dem steuerrechtlichen Bedeutungszusammenhang heraus, aus dem Zweck, der Funktion des jeweiligen Steuergesetzes und seiner Normen heraus verstanden werden (Tipke, dSteuerrecht, Ein systematischer Grundriß13…
Nach den Genussrechtsbedingungen § 2 Definitionen stellen die vorliegenden Genussrechte keine Anleihe dar, da sie keinen Anspruch auf Zinszahlung und Tilgung begründen und umschreiben in Abgrenzung zu den strittigen Genussrechten, was eine Anleihe ist: "Ein festverzinslicher Vermögenstitel (Anleihe) ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf Zahlung eines zeitabhängigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Libertas Intercount Rev. und Beratungsges.m.b.H., 1014 Wien, Teinfaltstraße 4, gegen die folgenden Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien 1. Bescheid vom 28.3.2008, ErfNr. x1, StNr. y…
…2008/7/EG Gemäß § 4 Abs. 1 der RL 69/335/EWG gelten für Zwecke dieser Richtlinie die nachstehenden Vorgänge als "Kapitalzuführungen":... d) die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens einer Kapitalgesellschaft durch Einlagen jeder Art, für die nicht Gesellschaftsrechte gewährt werden, die einen Anteil am Kapital oder…
…sind innerhalb der Rechtsordnung variant, relativ und von der jeweiligen spezifischen Regelungsaufgabe geprägt. Folglich müssen auch die dem Zivilrecht entnommenen Begriffe aus dem steuerrechtlichen Bedeutungszusammenhang heraus, aus dem Zweck, der Funktion des jeweiligen Steuergesetzes und seiner Normen heraus verstanden werden (Tipke, dSteuerrecht, Ein systematischer Grundriß13…
Die Forderungen aus den Genussscheinen sind nachrangig: Die Genussrechtsinhaber sind ebenso am Endverlust beteiligt. Die Forderungen aus den Genussrechten sind dinglich nicht besichert, sie sind nachrangig gegenüber den von der Bw. begebenen Anleihen und im Fall der Liquidation oder Insolvenz der Bw. gegenüber allen anderen…
…sondern sind diese als Teil der gesamten Transaktion zu beurteilen. Die Verfügungsbeschränkungen verfolgen persönliche bzw. private Zwecke (Erhaltung des Familienbesitzes). Bei dieser Sachlage ist die Folgerung geboten, dass der begehrte Abtretungspreis für die Übertragung der Geschäftsanteile in der Höhe des anteiligen betrieblichen Einheitswerts als nicht…
…sondern sind diese als Teil der gesamten Transaktion zu beurteilen. Die Verfügungsbeschränkungen verfolgen persönliche bzw. private Zwecke (Erhaltung des Familienbesitzes). Bei dieser Sachlage ist die Folgerung geboten, dass der begehrte Abtretungspreis für die Übertragung der Geschäftsanteile in der Höhe des anteiligen betrieblichen Einheitswerts als nicht…
…sondern sind diese als Teil der gesamten Transaktion zu beurteilen. Die Verfügungsbeschränkungen verfolgen persönliche bzw. private Zwecke (Erhaltung des Familienbesitzes). Bei dieser Sachlage ist die Folgerung geboten, dass der begehrte Abtretungspreis für die Übertragung der Geschäftsanteile in der Höhe des anteiligen betrieblichen Einheitswerts als nicht…
…sondern sind diese als Teil der gesamten Transaktion zu beurteilen. Die Verfügungsbeschränkungen verfolgen persönliche bzw. private Zwecke (Erhaltung des Familienbesitzes). Bei dieser Sachlage ist die Folgerung geboten, dass der begehrte Abtretungspreis für die Übertragung der Geschäftsanteile in der Höhe des anteiligen betrieblichen Einheitswerts als nicht…
…15a WGG....Wie diese Gegenleistung aufgebracht wird, ist nicht wesentlich. Nach § 14 BewG sind für Zwecke der Grunderwerbsteuer niedrig verzinsliche Darlehen abzuzinsen, wenn der Erwerber des Grundstückes für diesen Erwerb ein niedrig verzinsliches Darlehen, das der Veräußerer schuldet, übernimmt und der bisherige Darlehensnehmer (Veräußerer) aus…
…Die mit vorläufigem Bescheid festgesetzte Erbschaftssteuer wird angerechnet (Euro 116.480,09). Die Abgabenberechnung ist den Ausführungen in der Begründung zu entnehmen. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Fall 1.) die Berechnung des gemeinen Wertes der GmbH-Anteile nach dem Wiener Verfahren für Zwecke der Erbschaftssteuer…
…zu schätzen. Zu strittiger Punkt 1. gemeiner Wert: Es war daher richtig, für Zwecke des Erbschaftssteuerverfahrens den gemeinen Wert der GmbH-Anteile nach der Schätzungsmethode des Wiener Verfahrens zu berechnen und nicht den Buchwert heranzuziehen. Zu strittiger Punkt 2. Anzahl der Rechtsvorgänge: Im Wesentlichen besteuern…
…den Bw. ausgestellte Rechnung vom 22. Dezember 2003 für Zwecke der Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie im Jahr 2003 vorfakturiert wurde. Nach Ansicht der Geschäftsführerin der JGmbH war als Grund für die Vorfakturierung der Rechnung die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie für das Jahr 2003 durch den Bw. ausschlaggebend…
… 3 Anm 5.1.h, mit Judikaturnachweisen). Zudem blieben Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten ohnehin steuerfrei. Der Bw studiere an der Universität Mozarteum Salzburg Musik- und Bewegungserziehung, weshalb die Zahlungen zum Teil für die Ausbildung des Bw…