…Verpachtung erzielt, machte im Zuge der Legung der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 Aufwendungen für Katastrophenschäden im Ausmaß von € 4.072,87 unter dem Titel der außergewöhnlichen Belastung geltend. Zunächst erfolgte die Veranlagung zur Einkommensteuer 2003 erklärungsgemäß und erwuchs der mit 21. Oktober 2004…
…Streit steht die Zwangsläufigkeit der dem Bw. auf Grund der Reisen zum mütterlichen Betrieb in Deutschland erwachsenen Fahrtkosten. Der Bw vertritt unter Bezugnahme auf Doralt, EStG-Kommentar, Tz 40ff zu § 34, die Ansicht, für eine steuerliche Anerkennung der von ihm geltend gemachten Aufwendungen sei nicht…
…ihm im Jahr 2002 erwachsenen Aufwendungen für die Aufhebung der Adoption des Kindes X. als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 wurde vom Finanzamt mit dem Fehlen der in § 34 Abs. 3 EStG 1988 geforderten Zwangsläufigkeit des Erwachsens von Belastungen im Zusammenhang mit…
…zu verantworten. Der unabhängige Finanzsenat vertritt daher die Rechtsmeinung, dass hinsichtlich von 50% der vom Bw. gegenständlich geltend gemachten Aufwendungen die Zwangsläufigkeit zu verneinen ist. Bezüglich der verbleibenden 50% der dem Bw. erwachsenen Schadensbeseitigungskosten ist der unabhängige Finanzsenat der Auffassung, dass bereits der vom Bw…
…nicht gegeben. Der unabhängige Finanzsenat teilt die Auffassung der Bw., dass sich in keinem der Judikate des Verwaltungsgerichtshofes zur Zwangsläufigkeit von Aufwendungen die Rechtsmeinung findet, ein Abgabepflichtiger könne Aufwendungen lediglich dann geltend machen, wenn er vorab alle Möglichkeiten einer Kostenüberwälzung bis hin zu einem Zivilrechtsstreit…
…eine aus Existenzdruck gewählte Entscheidung gewesen und dadurch sei die Verbindlichkeit zwangsläufig entstanden, wird darauf hingewiesen, dass um eine Zwangsläufigkeit von Aufwendungen zu beurteilen, die ursprüngliche Entscheidung, nämlich jene, die die Aufwendungen verursacht hat, maßgebend ist. Das Eingehen der finanziellen Verpflichtung der Gattin des Bw…
…vom Oktober 2007. Da die in den USA (von August bis Oktober 2008) getätigten physikalischen Therapien nicht ärztlich verordnet wurden, konnte nur davon ausgegangen werden, dass es sich um freiwillige Aufwendungen handelt. Demnach erfüllen diese Aufwendungen nicht das Kriterium der Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34…
…folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In seiner Einkommensteuererklärung 2008 beantragte der Berufungswerber die Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Behinderung sowie eine Anpassung des Grades seiner Behinderung. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 10…
…3 EStG 1988 geforderte Zwangsläufigkeit des Erwachsens der betreffenden Aufwendungen ermangelt, kann diesen Aufwendungen nicht der Charakter von außergewöhnlichen Belastungen beigemessen werden. Die Kosten für die Anschaffung der Perücke in Höhe von 2.077,00 € konnten daher nicht berücksichtigt werden. Die außergewöhnliche Belastung wurde…
…EStG darstellen. Aus dem klaren Gesetzestext des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 leitet sich die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten jedoch nur dann ab, wenn die Umschulungsmaßnahmen einerseits derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen…
…vom Begriff der Zwangsläufigkeit umfasst sein. Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen (vgl. dazu Doralt11, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 36 zu § 34 EStG 1988). Nach übereinstimmender Ansicht von herrschender Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus der genannten Bestimmung eindeutig, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach …
…steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen bei der Ehegattin keine Zwangsläufigkeit der Kostentragung durch den Berufungswerber. Ergänzend wird hierzu bemerkt, dass das von der Ehegattin im Verhältnis zum Berufungswerber erzielte niedrigere Einkommen bereits bei obiger Berechnung des Unterhaltsanspruches Berücksichtigung fand. Die vom Berufungswerber vorgebrachten außersteuerlichen Vorschriften betreffend…
…im Ausmaß von 91,56 € unterließ. Demnach betragen die streitgegenständlichen Aufwendungen richtigerweise 2.721,46 €, die bei der Ehegattin des Bw. iSd § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Sie sind jedoch hinsichtlich ihrer rechtlichen Zwangsläufigkeit durch die…
…VwGH 16.12.1998, 96/13/0033). Eine Zwangsläufigkeit von Aufwendungen unterstellt der Verwaltungsgerichtshof bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung der zerstörten Wirtschaftsgüter nicht zuzumuten ist, wie dies beispielsweise bei der Zerstörung einer Wohnungseinrichtung durch Brand…
…um solche handle, die nicht zwangsläufig entstanden seien. Dies deshalb, weil nach Lehre und Rechtsprechung die Zwangsläufigkeit von Kosten nicht gegeben sei, wenn deren Anlass letztlich nur die Folge eines Verhaltens des Steuerpflichtigen gewesen sei, welches aus freien Stücken gesetzt worden sei; im streitgegenständlichen Fall…
…der strittigen Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel vorzulegen. Die in § 34 EStG 1988 geforderte Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen setzt in Bezug auf Krankheits- bzw. Behinderungskosten das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand in dem Sinn voraus, dass ohne Anwendung der damit finanzierten Maßnahmen das Eintreten…
…auf die Berücksichtigung von Aufwendungen der Selbstbehalt überschritten wird. Die in § 34 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 EStG 1988 genannten Voraussetzungen müssen gleichzeitig gegeben sein. Es bedarf daher zum Beispiel keiner Prüfung betreffend die Außergewöhnlichkeit, wenn es zum Beispiel am Merkmal der Zwangsläufigkeit mangelt.…
…VwGH 16.12.1998, 96/13/0033). Eine Zwangsläufigkeit von Aufwendungen unterstellt der Verwaltungsgerichtshof bei zerstörten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nur dann, wenn dem Steuerpflichtigen die weitere Lebensführung ohne Wiederbeschaffung der zerstörten Wirtschaftsgüter nicht zuzumuten ist, wie dies beispielsweise bei der Zerstörung einer Wohnungseinrichtung durch Brand…
…Abs. 4 dieser Bestimmung wesentlich, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. Unterhaltsleistungen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein…
…da der Gatte der Bw. ein eigenes Einkommen bezieht. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Für die Zwangsläufigkeit von Kosten betreffend den Ehemann, soweit gemäß § 34 Abs…