…Verfahren betreffend Arbeitnehmerveranlagung 2001 wiederaufgenommen und mit Bescheid vom 8.3.2002 die gesamten Einkünfte in die Besteuerung einbezogen. In einer dagegen eingebrachten Berufung wandte der Berufungswerber ein, dass es sich bei dem Zuschuss des ehemaligen Arbeitgebers um Zuwendungen für die Zukunftssicherung handle, die nach …
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Anlässlich einer bei der Berufungswerberin über die Jahre 2004 bis 2008 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurden neben hier nicht strittigen Lohnsteuernachverrechnungen folgende Feststellungen getroffen: 1. Für die Dienstnehmer der Berufungswerberin wurden ab dem Jahr 2006 steuerfreie Zuwendungen für die Zukunftssicherung bezahlt…
…und zum Bestandteil dieser Entscheidung erhebt. Abgesehen von diesen grundsätzlichen Ausführungen stellt sich der Streitfall wie folgt dar: Für die Veranlagung wurde ein Jahreseinkommen in Höhe von 33.636,86 € als Bemessungsgrundlage herangezogen. Die Sonderausgaben wurden antragsgemäß und die Zuwendungen für die Zukunftssicherung iSd …
…1 Z 15 lit. a EStG 1988 sind Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftsicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden oder dem Betriebsratsfonds zufließen und für den einzelnen Arbeitnehmer 4.000 S jährlich nicht übersteigen, steuerfrei…
…EStG 1988 Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, soweit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen seiner Arbeitnehmer geleistet werden würden und für einzelne Arbeitnehmer 300 € jährlich nicht übersteigen würde, steuerbefreit seien. Im gegeben Fall sei die Prämie für die Lebensversicherung…
…nunmehr die Vorgangsweise des Finanzamtes betrifft, bei der Neuberechnung der Lohnsteuer je Dienstnehmer ATS 4.000,00 nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerfrei zu belassen, so ist hiezu Folgendes festzustellen: Nach vorgenannter Gesetzesstelle sind Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung…
…1988) nicht das Jahressechstel. Nur die steuerfreien Einkünfte nach § 3 Abs. 1 Z 10, 11 und 15 lit. a EStG 1988 (Einkünfte für begünstigte Auslandstätigkeit, Einkünfte von Fachkräften der Entwicklungshilfe, Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung) sollen das Jahressechstel erhöhen, weil es sich hier um…
…eine Zuwendung des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit a EStG 1988 handelte, ist anzumerken, dass es sich dabei um eine im Verhältnis zu § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 gleichrangige Bestimmung handelt, die in der für…
…die für den Arbeitnehmer eine "Zukunftssicherung" im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 darstellen (vgl. dazu abermals Doralt, EStG11, § 3 Tz 84). Voraussetzung dafür, dass ein derartiger Vorteil die Steuerfreiheit tatsächlich genießt, ist aber auch, dass diese Zuwendungen des Arbeitgebers…
…Bw die beantragten Zahlungen laut obiger Ausführungen nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Diese Zahlungen stellen auch - wie vom Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung vom 10. August 2007 ausgeführt - keine Zuwendungen im Sinne des § 18 Abs 1 Z 7 EStG 1988 dar. Die für die Spendenbegünstigung…
…Die angeschafften Typen HP 8510p (Notebook) und HP dc7900 (Desktop) werden auch im v Konzern strategisch eingesetzt. Weiters wird bestätigt, dass Hr. Berufungswerber keinerlei über die bereits im Jahreslohnzettel angeführten Bezüge hinausgehenden, Zuwendungen vom Arbeitgeber erhalten hat (also auch keinen Kostenersatz für oben angeführte Geräte…
…Sohnes. Darüber hinaus hatte die Bw Fahrtkosten für eine Fortbildungsveranstaltung an ihrer Arbeitsstätte, der Volksschule T. . Im Rahmen einer Bezugsumwandlung wurden Bezugsansprüche der Bw iHv € 300,-- aG einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht bar ausbezahlt, sondern als Zuwendung für die Zukunftssicherung im Sinne des…
…dass die im Rahmen der Bezugsumwandlung bezahlte Direktversicherung als Zuwendung des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG angesehen werden könne. Diese sei allerdings für den einzelnen Arbeitnehmer nur bis zu einem Betrag von 300…
…den Dienstgeber in die Versicherung trat. Dr. J.F. hat sein Wahlrecht im Zuge der Vereinbarung der jährlichen Zielbonusses in der Weise ausgeübt, als er sich für die Pensionsvariante entschieden hat. Die Bw traf mit Dr. J.F. eine Versorgungszusage (Zusage zur Zukunftssicherung vom 15…
…Einschränkung, als in den vorgenannten Bestimmungen ein Abzugsverbot der mit den "Zuwendungen" finanzierten Aufwendungen normiert wird. Für den betrieblichen Bereich bestimmt einerseits § 6 Z 10 EStG dazu, dass nach § 3 Abs. 1 Z 16 von der Einkommensteuer befreite Zuwendungen die Anschaffungs- und Herstellungskosten kürzen, andererseits…
…seit ca 10 Jahren bis zum Frühjahr 2002, für die pflichtgemäße sowie für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften in etwa 2000 Fällen gewerbsmäßig Geld in Höhe von 20 € bis 72,67 € gefordert und angenommen zu haben. Diese Anzeige habe sich auf zahlreiche Niederschriften…
…Einkommen in Höhe von € 2.670 dieser Zuwendung nicht bedurfte. Die Bescheide irren hier in zweifacher Hinsicht: 1. qualifizieren sie den Vater der Kinder als Geschenknehmer, obwohl er hier als gesetzlicher Vertreter und Vermögensverwalter den für die Enkelkinder gezahlten Unterhalt bloß in Empfang genommen…
…weshalb die 10-jährige Verjährungsfrist des § 207(2) BAO zur Anwendung gelangt. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass der BW keinerlei Beweise für seine Angaben vorlegen kann und in Anbetracht der Höhe der Zuwendungen die steuerliche Behandlung ihm - selbst wenn der BW kein Steuerfachmann ist…
…30.6.1988, 87/16/0026). Nach der für den Bereicherungswillen maßgeblichen Verkehrsauffassung verwirklichen (auch als Belohnung gedachte) Zuwendungen für Arbeitsleistungen und Dienste, die ohne Begründung eines Dienstverhältnisses vielfach durch nahe stehende Personen (gute Freunde) verrichtet und üblicherweise nicht honoriert werden, den Tatbestand nach § 3…
…30.6.1988, 87/16/0026). Nach der für den Bereicherungswillen maßgeblichen Verkehrsauffassung verwirklichen (auch als Belohnung gedachte) Zuwendungen für Arbeitsleistungen und Dienste, die ohne Begründung eines Dienstverhältnisses vielfach durch nahe stehende Personen (gute Freunde) verrichtet und üblicherweise nicht honoriert werden, den Tatbestand nach § 3…